Ich teile aufgrund Deiner Beschreibung Deinen Optimismus nicht, dass Du Geld sehen wirst.
Zunächst mal war die Radlerin vorfahrtberechtigt. Du hast ihr die Vorfahrt genommen. Auch dann, wenn Du während des Einschlags schon standest. Es dürfte an Dir sein zu beweisen, wie lange Du schon gestanden hast und dass sie gefahrlos ausweichen oder anhalten konnte. Und da es keine Zeugen gibt, wird das wohl schwierig - zumal sie das Gegenteil aussagt.
nei gibt es leider keine, Ich habe nur mitbekommen dass Sie zuvor schon ein sehr riskantes Fahrverhalten aufgewiesen hat da sie vom Autobus angehubt wurde weil Sie kreuz und quer fuhr.(Zitat von: 330xi_master)
Das ganze klingt mir nach einer reinen Interpretation, die vor Gericht keine 2 Minuten durchhält. Der Bus hat gehupt. Wegen ihr? Oder vielleicht wegen Dir? Weiteres dazu siehe unten.
@alleMal für alle Autofahrer, die selbst selten oder nie auf dem Rad sitzen:
Es ist für einen Radler wesentlich schwieriger und riskanter, einem plötzlich auf der Straße auftauchenden Hindernis auszuweichen. Der Autofahrer lenkt einfach drum herum - zumindest solange der Gegenverkehr nicht stört, aber der ist ja in der gleichen Blickrichtung wie das Hindernis, so dass man das sofort sieht.
Der Radfahrer dagegen muss sicherstellen, dass er selbst nicht gerade von einem Auto oder hier einem Bus überholt wird, und falls ja, muss er gucken, wie viel Platz Auto bzw. Bus ihm zum Ausweichen lassen. Da ein Radler zu allem Überfluss (in der Regel) keinen Rückspiegel hat, muss er dazu den Kopf drehen, ohne dabei mit dem Fahrrad die Fahrspur zu verlassen, denn dabei zieht man sehr leicht nach links rüber! Ihr merkt schon, dafür ist einige Zeit nötig.
Ohne Umgucken einem Hindernis auszuweichen, ist verdammt riskant: Denn wenn doch ein Auto kommt, dann ist man ganz schnell überfahren und tot! Daher kann es ggf. sogar harmloser sein, lieber in ein stehendes Hindernis zu krachen, als blind auszuweichen und sich von nachfolgenden Autos überrollen zu lassen.
(Ich weise bei der Gelegenheit mal darauf hin: Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. Ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten, und der beträgt laut Rechtsprechung mindestens 1,5 Meter, je nach Situation auch mehr).
@330xi_master
Ich kann mir aufgrund Deiner Beschreibung sehr gut vorstellen, dass sie eben wegen dieser Autos und Busse nicht ausweichen konnte und dass ihr Bremsweg dann auch nicht mehr ausreichte. Der Bus könnte genau deshalb gehupt haben, um auf sich aufmerksam zu machen, damit die Radlerin nicht in den Bus fährt. Oder er hat als Warnung an Dich gehupt. Oder vermutlich an Euch beide.
Im Prinzip besteht von Hindernisse auf der Fahrbahn ein generelles Überholverbot. Daher könnte sogar eine Teilschuld bei den Autos oder dem Bus liegen. Aber das wirst Du im Leben nicht nachweisen können. Primär waren die anderen erstmal vorfahrtsberechtigt und die Beweislast für alles weiter dürfte bei Dir liegen.
Die Behauptung, dass kein Personenschaden vorliegt, würde ich so auch nicht unterschreiben. Man kann sehr wohl einen ernsthaften Personenschaden erleiden, ohne deshalb gleich im Rettungswagen abtransportiert zu werden. Ich hatte mir bei einem Unfall, wo mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte, eine Prellung oder ein Bruch des Brustbeines und eine innere Verletzung am Finger. Ich konnte mich einige Wochen lang kaum im Bett aufsetzen, weil das Brustbein dann höllisch geschmerzt hat. Und der Finger ist bis heute nicht völlig wieder in Ordnung. Ich brauchte keinen Rettungswagen, sondern wäre sogar selbst auf dem Rad nach Hause gefahren, wenn mich der Unfallgegner nicht nach Hause gebracht hätte. Einen Schock darf man bei einem Unfall ohnehin nie außer Acht lassen. Da spürt man längst nicht jeden Schmerz gleich. Und bis man nach einem richtig heftigen Unfall wieder so klar ist, dass man vernünftige Aussagen zum Unfall machen kann, das kann auch etwas dauern.
Ich war damals großzügig und habe auf Schmerzensgeld verzichtet. Aber ob die Dame dazu motiviert sein wird, wenn Du Geld von ihr willst?
@alleIm Prinzip ist das ganze natürlich eine echt blöde Situation für alle Beteiligten: Für 330xi_master, die Radlerin und den Busfahrer und die anderen Autofahrer.
Als Autofahrer sollte man zumindest daran denken, dass es für den Radfahrer mehr als einen Kratzer im Lack bedeutet. Und dass für einen selber daraus sehr unschöne Gerichtsverfahren resultieren könnten.
Leider wird die Situation auch noch dadurch schlimmer, dass die Autos heute so verdammt unübersichtlich nach schräg hinten geworden sind:
Monströse C-Säulen und Heckfenster im Format Schießscharte - dahinter könnten sich ganze Radfahrer-Völker verstecken! Ich kriege genau deshalb immer das Kotzen, wenn ich so ein Design sehe, und würde den schuldigen Designern dafür gerne mal 10 Jahre "Sonderurlaub" im Archipel Gulag spendieren.
Ich kann nur jedem empfehlen, bei der Auswahl des eigenen Autos auch selbst darauf zu achten, dass man eine vernünftige Übersichtlichkeit bekommt und nicht versehentlich Radler übersieht. Vor Gericht ist nämlich praktisch immer der Autofahrer schuld. Mieses Design zählt vor Gericht nicht als Ausrede!
Grüße
ChrisH
Bearbeitet von: ChrisH am 09.04.2017 um 22:05:11