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Beitrag von: 330xi_master Date: 07.04.2017 Thema: UNFALLGEGEN will nicht zahlen ---------------------------------------------------------- Guten Tag! Mir ist gestern eine Radfahrerin beim Ausparken, aus einem Schrägparker, ins stehende Auto gefahren und hat mein frisch lackiertes Heck(Schürze) zerkratzt( 5cm langer Kratzer und ein kleiner tiefer von ihrem Pedal. habe zurückgesetzt und gesehen das ein Autobus kommt, daraufhin natürlich auf die Bremse und gewartet, während ich auf der Bremse stehe und warte bis Bus und die darauf folgenden Fahrzeuge vorbei sind fährt mir eine Radfahrerin ins STEHENDE Auto, natürlich hat das Heck schon etwas rausgesehen aber wohl logisch beim Ausparken und wenns sogar der Bus vorbeischaft dann wird es wohl auch ein Radfahrer schaffen. Jedenfalls hat Sie sich widersprochen, mir etwas anderes mitgeteilt als der Polizei usw. Plötzlich tat ihr Fuß höllisch weh, verweigerte aber zugleich die Rettung, für mich offensichtlich ein gespiele! Nun wie hab ich vorzugehen, bekomme jetzt erstmal die Anzeige + Unfallbericht von der Polizei den Faxe ich dann meiner Versicherung und nun gehts darum den Schaden bzw. die Schadenssumme von ihr einzutreiben! Ich sehe nicht ein dass ich auch nur einen Euro selbst bezahle, schon gar nicht wenn jemand lügt und, wie Sie, nicht zu seinen Fehlern steht. Kein Sach oder Personenschaden bei Ihr!!! Fragen: 1.Wo hole ich mir das Geld für meinen Schaden, natürlich warte ich erstmal die Unfallmeldung ab. 2.Muss ich Angst haben vor einer Gegenklage bzw. etwas. (Mir fällt nichts ein worauf Sie Klagen könnte außer Punkt 3.) 3.Können Schmerzensgeld etc. auf mich zukommen, ich erwähne nochmals Sie verweigerte Rettung usw. - alles polizeilich dokumentiert. 4.Habe keine Zeugen etc. mit wieviel Zeit muss ich rechnen bis sich die Sache erledigt hat. Bin grad so sauer, erste Frühlingsausfahrt und dann direkt mal ein Unfall :( Übrigens, bin aus Österreich ! |
Autor: Lookatmyshoes Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Haben Sie Zeugen? Ansonsten könnte sie auch gesagt haben das sie am Fahren war und sie rausgezogen sind 50:50 Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe |
Autor: Maninblack Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nimm dir nen Anwalt. |
Autor: 330xi_master Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- nei gibt es leider keine, Ich habe nur mitbekommen dass Sie zuvor schon ein sehr riskantes Fahrverhalten aufgewiesen hat da sie vom Autobus angehubt wurde weil Sie kreuz und quer fuhr. Genau das ist ihre Behauptung, sie meint ich habe zurückgesetz, ist jedoch falsch ich bin gestanden, werde kaum zurückschieben wenn hinter mir ein Autobus fährt. |
Autor: 330xi_master Datum: 07.04.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
Sofern es zu gröberen Problemen kommt werde ich dies tun, zwar schade ums Geld aber naja als Autofahrer ist man leider immer der Dumme. |
Autor: 330xi_master Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- PS. ich hab es halt leider momentan nicht so dick, vor kurzem erst Kinderzimmer neu gemacht etc. |
Autor: Maninblack Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn zu befürchten ist, dass die Frau gegen dich vorgeht und dein Schaden ach nicht unerheblich ist, würde ich mir direkt einen Anwalt suchen. Nur eine unüberlegte Aussage und es kann schon schlecht für dich stehen... Hoffe du hast den Busfahrer als Zeugen angegeben.... |
Autor: 330xi_master Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- gibt keine Zeugen, auch der Bus fuhr weiter da die Radfahrerin nichtmal gestürzt ist! |
Autor: mb100 Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hast Du ne Verkehrsrechtsschutzversicherung? Falls nein: schließ eine ab. Ist zwar für den konkreten Schadenfall zu spät, aber für zukünftige Schadenfälle definitiv zu empfehlen. Und ja: ich empfehl auch, zum Anwalt zu gehen. Wenn Du im vollen Umfang recht bekommst, übernimmt die Anwaltskosten mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die gegnerische Versicherung (in dem Fall wohl ihre private Haftpflicht) bzw. der Unfallgegner (also sie persönlich). Dauern kann das Ganze lang. Wenns vor Gericht geht, wird die Kohle (unterstellt, Du gewinnst) möglicherweise Dein Weihnachtsgeschenk 2018... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: cxm Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, Du bekommst einen Unfallaufnahme von der Polizei? Schon mal gut. Da es eine Fahrradfahrerin ist, muss sie oder ihre private (nicht KFZ-) Haftpflichtversicherung zahlen. Du lässt Deinen Kratzer reparieren/lackieren und musst den Betrag leider erstmal auslegen, wenn Du das nicht auf die lange Bank schieben willst. Dann fragst Du nach ihrer privaten HP-Versicherung. Wenn sie keine hat, schickst Du ihr die Rechnung mit der Aufforderung zu bezahlen. Dann kommt der Part, wo man sich einen Wolf schreibt - wenn...wenn..wenn... etc. Kurzform: wenn Du das dann nicht selbst durchziehen kannst oder willst, nimm Dir einen Anwalt... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: 330xi_master Datum: 07.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schönen Abend! Ja Carsten bekomme ich von der Polizei, kostet mich 36euro. ich hab jetzt folgendes vor:
Kann bzw. soll ich so vorgehen? |
Autor: ChrisH Datum: 09.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich teile aufgrund Deiner Beschreibung Deinen Optimismus nicht, dass Du Geld sehen wirst. Zunächst mal war die Radlerin vorfahrtberechtigt. Du hast ihr die Vorfahrt genommen. Auch dann, wenn Du während des Einschlags schon standest. Es dürfte an Dir sein zu beweisen, wie lange Du schon gestanden hast und dass sie gefahrlos ausweichen oder anhalten konnte. Und da es keine Zeugen gibt, wird das wohl schwierig - zumal sie das Gegenteil aussagt.
Das ganze klingt mir nach einer reinen Interpretation, die vor Gericht keine 2 Minuten durchhält. Der Bus hat gehupt. Wegen ihr? Oder vielleicht wegen Dir? Weiteres dazu siehe unten. @alle Mal für alle Autofahrer, die selbst selten oder nie auf dem Rad sitzen: Es ist für einen Radler wesentlich schwieriger und riskanter, einem plötzlich auf der Straße auftauchenden Hindernis auszuweichen. Der Autofahrer lenkt einfach drum herum - zumindest solange der Gegenverkehr nicht stört, aber der ist ja in der gleichen Blickrichtung wie das Hindernis, so dass man das sofort sieht. Der Radfahrer dagegen muss sicherstellen, dass er selbst nicht gerade von einem Auto oder hier einem Bus überholt wird, und falls ja, muss er gucken, wie viel Platz Auto bzw. Bus ihm zum Ausweichen lassen. Da ein Radler zu allem Überfluss (in der Regel) keinen Rückspiegel hat, muss er dazu den Kopf drehen, ohne dabei mit dem Fahrrad die Fahrspur zu verlassen, denn dabei zieht man sehr leicht nach links rüber! Ihr merkt schon, dafür ist einige Zeit nötig. Ohne Umgucken einem Hindernis auszuweichen, ist verdammt riskant: Denn wenn doch ein Auto kommt, dann ist man ganz schnell überfahren und tot! Daher kann es ggf. sogar harmloser sein, lieber in ein stehendes Hindernis zu krachen, als blind auszuweichen und sich von nachfolgenden Autos überrollen zu lassen. (Ich weise bei der Gelegenheit mal darauf hin: Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. Ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten, und der beträgt laut Rechtsprechung mindestens 1,5 Meter, je nach Situation auch mehr). @330xi_master Ich kann mir aufgrund Deiner Beschreibung sehr gut vorstellen, dass sie eben wegen dieser Autos und Busse nicht ausweichen konnte und dass ihr Bremsweg dann auch nicht mehr ausreichte. Der Bus könnte genau deshalb gehupt haben, um auf sich aufmerksam zu machen, damit die Radlerin nicht in den Bus fährt. Oder er hat als Warnung an Dich gehupt. Oder vermutlich an Euch beide. Im Prinzip besteht von Hindernisse auf der Fahrbahn ein generelles Überholverbot. Daher könnte sogar eine Teilschuld bei den Autos oder dem Bus liegen. Aber das wirst Du im Leben nicht nachweisen können. Primär waren die anderen erstmal vorfahrtsberechtigt und die Beweislast für alles weiter dürfte bei Dir liegen. Die Behauptung, dass kein Personenschaden vorliegt, würde ich so auch nicht unterschreiben. Man kann sehr wohl einen ernsthaften Personenschaden erleiden, ohne deshalb gleich im Rettungswagen abtransportiert zu werden. Ich hatte mir bei einem Unfall, wo mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte, eine Prellung oder ein Bruch des Brustbeines und eine innere Verletzung am Finger. Ich konnte mich einige Wochen lang kaum im Bett aufsetzen, weil das Brustbein dann höllisch geschmerzt hat. Und der Finger ist bis heute nicht völlig wieder in Ordnung. Ich brauchte keinen Rettungswagen, sondern wäre sogar selbst auf dem Rad nach Hause gefahren, wenn mich der Unfallgegner nicht nach Hause gebracht hätte. Einen Schock darf man bei einem Unfall ohnehin nie außer Acht lassen. Da spürt man längst nicht jeden Schmerz gleich. Und bis man nach einem richtig heftigen Unfall wieder so klar ist, dass man vernünftige Aussagen zum Unfall machen kann, das kann auch etwas dauern. Ich war damals großzügig und habe auf Schmerzensgeld verzichtet. Aber ob die Dame dazu motiviert sein wird, wenn Du Geld von ihr willst? @alle Im Prinzip ist das ganze natürlich eine echt blöde Situation für alle Beteiligten: Für 330xi_master, die Radlerin und den Busfahrer und die anderen Autofahrer. Als Autofahrer sollte man zumindest daran denken, dass es für den Radfahrer mehr als einen Kratzer im Lack bedeutet. Und dass für einen selber daraus sehr unschöne Gerichtsverfahren resultieren könnten. Leider wird die Situation auch noch dadurch schlimmer, dass die Autos heute so verdammt unübersichtlich nach schräg hinten geworden sind: Monströse C-Säulen und Heckfenster im Format Schießscharte - dahinter könnten sich ganze Radfahrer-Völker verstecken! Ich kriege genau deshalb immer das Kotzen, wenn ich so ein Design sehe, und würde den schuldigen Designern dafür gerne mal 10 Jahre "Sonderurlaub" im Archipel Gulag spendieren. Ich kann nur jedem empfehlen, bei der Auswahl des eigenen Autos auch selbst darauf zu achten, dass man eine vernünftige Übersichtlichkeit bekommt und nicht versehentlich Radler übersieht. Vor Gericht ist nämlich praktisch immer der Autofahrer schuld. Mieses Design zählt vor Gericht nicht als Ausrede! Grüße ChrisH Bearbeitet von: ChrisH am 09.04.2017 um 22:05:11 "Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?" Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997 |
Autor: mb100 Datum: 09.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal ein kleiner Einwurf: Mag sein, dass es als Radler schwierig(er als für Autos / Busse / ...) ist, ein stehendes Objekt auf der Straße zu überholen. Wisst Ihr, was ich gemacht hätte, wenn ich der Radler (m/w) gewesen wäre? Bzw. was ich in solchen Situationen mache, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin? Ich bremse ab, bleibe stehen bzw. bewege mich z.B. auf den Bürgersteig / an den Straßenrand / in Sicherheit und warte, bis derjenige, der im Begriff ist, auszuparken, selbiges vollzogen hat. (oder war die so schnell bzw. die Szenerie so unübersichtlich, dass dies nicht möglich war?) Eine Einschätzung bzgl. der Schuldaufteilung wage ich hier nicht abzugeben. Zum einen, weil die Aspekte von Chris (also dass sie eigentlich vorfahrtsberechtigt war und dass im Verhältnis "Auto - Fahrradfahrer" die Fahrradfahrer oftmals als das schwächere Objekt mit Samthandschuhen angepackt werden) durchaus was für sich haben und zum zweiten, weil ich bei Verhandlungen bzgl. Unfällen schon so manche Überraschung erlebt hab. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Kodiakisland Datum: 10.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was ChrisH schreibt, klingt insgesamt sehr vernünftig. Der häufig genannte Ratschlag "Anwalt einschalten" ist generel sinnvoll, aber ich würde erstmal abwarten. Der Anwalt wird Kosten verursachen, die weit über den 250 Euro Reparaturkosten liegen. Womöglich muss die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden, was oft nicht so ausgeht, wie gewünscht. (ich habe zahlreiche Freunde, die allesamt der Meinung waren, sie seien im Recht - und dann haben sie doch eine recht große Teilschuld zugesprochen beommen). Ich würde deshalb erst einmal abwarten und froh sein, wenn die Radfahrerin sich nicht mehr meldet und es bei den 250 Euro bleibt. |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wo habe ich ihr bitte die Vorfahrt genommen? Steht weder im Unfallbericht noch ist es Tatsache, als Autofahrer habe ich ebenfalls einem STEHENDEN Hindernis auszuweichen. Der Wagen hielt bereits um die 15 Sekunden da etliche Autos kamen (Grünphase). "Die Behauptung, dass kein Personenschaden vorliegt, würde ich so auch nicht unterschreiben." War ihre Angabe auch bei der Polizei! Steht auch im Unfallbericht! |
Autor: angry81 Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin gespannt was raus kommt. Aber, nur weil etwas im Polizeibericht steht oder eben nicht heißt das nicht, dass es nicht im Nachgang anders kommen kann. Wer sagt dir, dass die Dame nicht aufgrund plötzlicher Ohnmacht oder Schwindel Abends zum Arzt ist, und der stellt sonst was fest? Will nur sagen, verlass dich nicht auf das, was auf irgendwelchen Berichten steht. Im Zweifel ganz klar, immer zum Anwalt. Auch wenn Du jetzt sagst, dass der Schaden die Anwaltskosten übersteigt....was denkst Du um welchen Wert es geht, wenn die Dame körperlich geschädigt wurde (ob nun ernsthaft oder vorgetäuscht).... |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich ebenfalls! Sollte Sie KEINE Ansprüche stellen mache ich Ihr das "Angebot" und sage ihr, dass ich meinen Schaden übernehme, wenn ich dies schriftlich bekomme reicht das aus um die Sache geklärt zu haben oder kann Sie selbst dann noch Ansprüche stellen. |
Autor: stefan323ti Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Noch eine weitere Sache, du bist rückwärts gefahren? Als du gestanden bist und gewartet hast bis der Bus vorbei war, hattest du sicher noch den Rückwärtsgang drin oder?Das stellt dann erstmal sicher das es sich um ein laufendes Ausparkmanöver gehandelt hat. Und da beim Ausparken vom Gesetzgeber die allerhöchste Vorsicht gefordert wird, hast du mindestens schonmal eine Teilschuld. Auch wenn du dabei gestanden bist. Einfach aus der Tatsache heraus, dass du ein Ausparkmanöver durchgeführt hast. Es kann niemand nachweisen ob und wie lange sich dein Auto schon nicht bewegt hat.So unfair das klingen mag, aber ich habe das selber schon hinter mir. Rückwärts auch einer quer oder diagonal zur Fahrbahn liegenden Parklücke ausparken ohne sich auf den rückwärtigen Verkehr ist immer ein Risiko und bei Unfällen jeglicher Art bleibt man meistens mindestens auf dem eigenen Schaden sitzen... Und es könnte ja auch sein dass die Radfahrerin durch das Hupen des Busses abgelenkt war und ich z.b. umgedreht hat um nach der Quelle des Hupens geschaut hat. Evtl hat sich dich vorher nicht registriert und war abgelenkt und du standest dann "plötzlich" im Weg. Und wenn es einen vom Fahrrad wirft ist man erstmal voller Adrenalin, da spürt man nicht gleich jeden Schmerz. Deshalb könnte sie bei der Polizei angegeben haben dass sie keine Schmerzen hat und dann später hat sie halt die Schmerzen gespürt weil das Adrenalin wieder weg war. Hoff drauf dass sie nicht wegen Schmerzensgeld anfängt und schreib die 250€ Lackierkosten als Ärgernis ab. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- So unfair das klingen mag, aber ich habe das selber schon hinter mir. Rückwärts auch einer quer oder diagonal zur Fahrbahn liegenden Parklücke ausparken ohne sich auf den rückwärtigen Verkehr ist immer ein Risiko und bei Unfällen jeglicher Art bleibt man meistens mindestens auf dem eigenen Schaden sitzen... Du meinst auf den rückwärtigen Verkehr konzentrieren nehmen ich an, klar habe ich das sonst wär ich ja nicht gestanden! Noch eine weitere Sache, du bist rückwärts gefahren? Als du gestanden bist und gewartet hast bis der Bus vorbei war, hattest du sicher noch den Rückwärtsgang drin oder?Das stellt dann erstmal sicher das es sich um ein laufendes Ausparkmanöver gehandelt hat. Und da beim Ausparken vom Gesetzgeber die allerhöchste Vorsicht gefordert wird, hast du mindestens schonmal eine Teilschuld. Ja Retourgang, soll ich den Wagen aus der Lücke schieben? Das mit der Teilschuld ist so eine Sache, ich vermute Du kommst aus DE, da ist die StvO etwas anders als in AT. Vor einem klar erkennbaren Hindernis MUSS gehalten werden, sofern dies möglich ist, was es in diesem Fall war! Und wenn es einen vom Fahrrad wirft ist man erstmal voller Adrenalin, da spürt man nicht gleich jeden Schmerz. Sie ist weder gestürtzt noch sonst was, das einzige was Sie getan hat, Sie hat mich beschimpft. Das Rad (Pedal) hatn nur leicht mein Heck gestriffen! |
Autor: Old Men Datum: 12.04.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
Wenn du hier schon freiwillig auf eine Schadensregulierung verzichtest, dann hast du in meinen Augen ein schlechtes Gewissen. Wenn mir jemand einen Schaden zufügt, dann möchte ich den Schaden auch ersetzt haben. Bei dir aber sieht es wohl anders aus, weil du warscheinlich der Schuldige bist. Ich war nicht dabei und kann hier nur Vermutungen anstellen. Ich denke aber, das es hier einige Leute gibt, die genauso denken. |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soeben einen Anruf von der Versicherung erhalten, berichte was rausgekommen wird. Jedenfalls stimmt Ihre Aussage mit dem Schadensbild überien und zwar rein gar nicht, laut Unfallbericht habe Sie sich am Auspuff verfangen und sei dann gestriffen und gestürtzt, naja nur Blöd dass der Wagen den Auspuff links montiert ist ;) Zweite Aussage, Sie sei durch das hellleuchtende rote Licht irrtiert gewesen und deshalb hätte sie das Fahrzeug schlecht gesehen, eindeutiger Beweis ich stand auf der Bremse! |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Old Men: FALSCH, denk doch mal logischwas wäre dir lieber, rund 250eur zahlen und die Sache ist erledigt oder einen Anwalt benötigen der mir möglicherweise letztendlich 1000euro oder mehr kostet? |
Autor: Old Men Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du im Recht bist, dann zahlt der Unfallgegner deine Anwaltskosten ! |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lieber Old Men! So wird es auch schein wenn Du meinen Beitrag davor liest :) Entschuldige das schlechte Deutsch, ich kann mit einem Blackberry nicht schreiben :) |
Autor: angry81 Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Spätestend jetzt, nach der Aussage der Dame, SOFORT ZUM ANWALT. Die probiert dir richtig was unterzuschieben (Sturz, dadurch vermutlich entstehende körperliche Folgen). |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Termin ist bereits ausgemacht, Sie hat auch die Fotos eines falschen Fahrrades an die Versicherung gesendet. Sie hat vergessen dass die beiden Herren vor Ort ihr Rad zu Protokoll genommen haben und es Fotos gibt. Protokoll: Mountainbike der Marke Scott, Hellblau Ihre Fotos: Ein City Bike mit verbogenem Lenker und Grau Hoffe/denke der Fall wird nun nicht mehr sehr schwierig für mich! |
Autor: angry81 Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn die jetzt so anfängt, dann mach dich auf einiges gefasst. Die will dich richtig abkassieren!!!! |
Autor: 330xi_master Datum: 12.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann wünsch ich ihr viel glück, sollte sie von Gebrauch des § 291 StGB den § 288 StGB verhindert hat sie noch chancen. Ansonsten ist SIE jetzt die mit dem größeren Problem! |
Autor: angry81 Datum: 12.04.2017 Antwort: ----------------------------------------------------------
Abwarten. Das sie versucht, mehr und andere Dinge geltend zu machen als tatsächlich kaputt gegangen sind, ist das Eine. Das Andere ist die Ausgangssituation, die -laut ihrer Aussage- Du verursacht hast. Und darum wird es sich grundsätzlich und hauptsächlich drehen. Dass die Dame nicht unbedingt glaubwürdiger durch ihre Trickserei wird, ist auch klar, aberdas hat mit dem Ursprung der Sache wenig bis nichts zu tun. |
Autor: stefan323ti Datum: 13.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du drehst dir auch ein bisschen was so hin dass es für dich passt. Nicht der rückwärtige Verkehr ist beim ausparken zu beachten, sondern der komplette Verkehr rund um dein Auto, also auch Fußgänger, Radfahrer, was vor, hinter, neben, über und unter deinem Auto ist. Das wird auch in Österreich so sein, da bin ich mir sicher ;-)Was man in der Fahrschule beigebracht bekommt und was im Gesetz steht ist nicht immer Deckungsgleich. Und Radfahrer und Fußgänger geniessen vermutlich auch in Österreich einen besonderen Schutz im Straßenverkehr.Das die Trulla jetzt alles mögliche erfindet ist natürlich nicht ok, aber es ist einfach auch blöd gelaufen, egal wieviel Schuld sie hat.Das einzige was du abwenden kannst ist der "Personenschaden" und materielle Schaden bei ihr, auf deinen Kosten wirdst du sitzen bleiben. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: 330xi_master Datum: 13.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Rot ist Mod Farbe. angry Du drehst dir auch ein bisschen was so hin dass es für dich passt. Nicht der rückwärtige Verkehr ist beim ausparken zu beachten, sondern der komplette Verkehr rund um dein Auto, also auch Fußgänger, Radfahrer, was vor, hinter, neben, über und unter deinem Auto ist. Ziemlich logisch oder, deshalb habe ich es auch nicht erwähnt! Das Thema hier führt zu nichts, Sache ist beim Anwalt. Kann geschlossen werden, sinnlose Kommentare interessieren mich nicht. Bearbeitet von: angry81 am 13.04.2017 um 09:46:14 |
Autor: angry81 Datum: 13.04.2017 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein sehr eigenartiges Verhalten, welches Du hier an den Tag legst. Wenn die ursprüngliche Situation nur ansatzweise so ablief, wie Du dich hier gegeben hast, dann ist vielen Leuten so einiges klar.... CLOSED |
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