E36 aus der Schweiz in Deutschland zulassen
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Bestensee
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323 Beiträge
Hallo liebe Community,
ich habe ein kleines Problem und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich habe schon ein wenig im Internet recherchiert und habe zum Großteil nur ältere Beiträge gefunden. Vielleicht gibt es ja zu dem Thema neue Bestimmungen.
Ich möchte ein Cabrio für meine Sammlung kaufen. Ich habe heute das Cabrio erstmals besichtigt und würde es nehmen. Problem ist, dass das Fahrzeug aus der Schweiz ist, steht aber abgemeldet seit ein paar Monaten in Deutschland. Was benötige ich für die Zulassung in Deutschland? Das Fahrzeug ist Vorfacelift ca. 1993-1994.
Gruß
Roland
wer billig kauft, kauft zweimal
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo 320i cabrio,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E36 aus der Schweiz in Deutschland zulassen"!
Gruß
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Hat er ne ABE aufm Typenschild? Wenn ja, dann bei deiner nächsten technischen Prüfstelle eine Bestätigung der technischen Daten und dann HU+AU
Hi,
zuerst muss das Fahrzeug verzollt sein:
- 10% Zoll auf Fahrzeugwert + Transportkosten
- 19% Einfuhrumsatzsteuer auf Fahrzeugwert + Transportkosten + Zollkosten
Wenn der Importeuer (egal ob privat oder gewerblich) das schon gemacht hat, kann er eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.
Ohne Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Zulassung eines Nicht-EU Fahrzeugs.
Für die eigentliche Zulassung werden die ausländische Fahrzeugpapiere im Original benötigt und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
Dann muss nur eine neue HU gemacht werden.
CoC gibt's bei BMW.
Falls es für das Modell noch keine CoC gibt, ist eine Vollabnahme nach § 21 fällig - könnte bei dem Bj. so sein.
Das Typenblatt dazu kannst Du unter Angabe der Fahrzeugnummer bei BMW anfordern.
Dann das Übliche für die Zulassung: Personalausweis, Kaufvertrag, Versicherungsbestätigung, etc...
Ciao - Carsten
Bearbeitet von: cxm am 08.01.2017 um 17:08:05
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
@ Carsten: VFL E36 mit BJ93/94 haben keine EG Typgenehmigung. Somit kein COC ;)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.07.2007
Bestensee
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323 Beiträge
Danke für die ausführliche Hilfestellung. Sobald ich mich durch den Behördendschungel gekämpft habe und die deutschen Fahrzeugpapiere vorhanden sind, melde ich mich nochmal
THX
Rolle
wer billig kauft, kauft zweimal
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
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323 Beiträge
Hallo Leute, ich wollte mal einen kurzen Zwischenstand mitteilen. Das Cabrio ist nun erstmal in der Werkstatt um es für die Vollabnahme vorzubereiten. Mit den Behörden ging alles reibungslos und relativ Fix.
Kleiner Fahrplan für die Leute die den Beitrag über die Suchfunktion finden.
Für die genehmigte Unbedenktlichkeitsbescheinigung braucht ihr: den Kaufvertrag, den Fahrzeugschein und ihr müsst euch das Formular der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Homepage des Zolls herunterladen.
Wenn ihr einen netten Sachbearbeiter habt, dann scannt alle Dokumente ein und mailt das dann an den Zoll. Bei mir hat es anderthalb Wochen gedauert und ich hatte die abgestempelte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Kleine Info: Es kann sein, dass man euch sagt, dass das Auto nach Deutschland geschmuggelt wurde und das man es ordentlich an der Grenze verzollen soll. Formal ist diese Aussage richtig aber selbst der Zoll weiß, nach eigener Aussage, dass eine korrekte Einfuhr kaum möglich ist. Das Problem ist, dass es keine Zollstelle am Grenzübergang gibt, wo man das Fahrzeug verzollen kann.
Der Korrekte Ablauf wäre:
- Ausfuhr beim Schweizer Zoll anmelden
- Beim Grenzübertritt an das dortige Zollamt wenden und die Einfuhr anmelden. (mit Kaufvertrag usw.)
- Nach Hause fahren und dann nochmal mit dem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung setzen.
Um euch eine Preisliche Vorstellung zu geben. Ich habe mein neues Auto für 350€ gekauft und habe nochmal 132€ für den Zoll/ Unbedenklichkeitsbescheinigung gezahlt.
wer billig kauft, kauft zweimal