Händler gibt keine Gewährleistung 330iA
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Hallo zusammen,
ich habe mir heute Vormittag einen wunderschönen E90 330iA ( 107tk, EZ 05/2005) vom Händler angeschaut und auch Probegefahren.
Sah für mich als nicht Auto - Profi alles super aus. Kein Unfall, alles Original etc.
Der Wagen hat Vollausstattung und hatte bisher 2 Vorbesitzer.
Nun kommt das Problem: Preislich bin ich voll zufrieden, 12.300 EUR waren angesetzt, dabei ist auch schon alles gemacht, wie Inspektion, TÜV etc. alles neu!
--> Allerdings bestand der Händler darauf, im Kaufvertrag folgende Klausel zu übernehmen:
"Keine Gewährleistung. Ich bestätige hiermit, dass das von mir gekaufte KFZ erhebliche Defekte an Motor und Getriebe aufweist und nicht Fahrbereit ist"...So nun meine Frage: Ist es üblich, bei einem 11 Jahre alten Gebrauchten auf die Gewährleistung zu verzichten? Zumal diese ja eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist es zudem üblich, dass ich angebe, dass das KFZ meiner Begierde praktisch ein Haufen Schrott ist?
Der Händler meinte zu mir, dass diese Klausel üblich sei, um Ihn vor Problemen zu bewahren, er gebe allgemein keine Gewährleistung bei Autos, die über 10 Jahre alt sind.
Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße
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Hallo Timiii,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Händler gibt keine Gewährleistung 330iA"!
Gruß
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Laut Gesetz muß der Händler einer Privatperson Sachmangelhaftung gewähren. Ansonsten darf er das Auto nur an einen Händler verkaufen.
Es liegt an dir ob du sowas unterschreibst um das Auto zu bekommen. Kann gutgehen oder nicht. Ich weiß auch nicht ob in einem Haftungsschaden ein Richter den Vertrag als Sittenwidrig ansieht.
Versuch gegen Aufpreis eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie zu bekommen.
Gruß Uli
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Mitglied seit: 10.12.2016
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Danke für die schnelle Antwort!
Da ich das Auto als Privatperson kaufe, muss er mir auch eine Gewährleistung anbieten.
Kann diese aber durch z.B. die von mir genannte Klausel im Kaufvertrag ausgeschlossen werden oder ist dieser nicht rechtskräftig?
Wegen der Garantie habe ich mich erkundigt, er meinte so an die 1000 EUR für 1 Jahr.
Was mich wirklich beschäftigt, ist die Erklärung, dass ich einen Wagen kaufe, der nicht Fahrbereit ist und Motor- und Getriebeschäden hat....
Mitglied seit: 14.03.2013
Hagen
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Für mich wäre das Vertrauen bei so einem Satz so hinüber dass ich den Wagen oder sonst einen bei diesem Händler nicht gekauft hätte....das allein ist Grund genug einen guten Tag zu wünschen....Für mich jedenfalls ;-)
Ein Händler der solche Klauseln in dem Vertrag rein haben will.
Den sollte man tunlichst meiden ....
Suche weiter nach deinem Wunschauto. Diesen Händler würde ich meiden.
Verstehe den Händler voll und ganz.
Das sind teils über 10 Jahre alte Gebruachtwagen, selbst wenn das Auto top ist, der Kunde fährt nen paar KM und jederzeit kann an jedem Gebrauchtwagen irgend etwas defekt gehen.
Und jedes mal muss der Händler dafür gerade stehen, ich staune sowieso immer, wie das sich finanziell lohnt auf Dauer.
Ich würde auch gern einen Gebrauchtwagenhandel mit einer ganz bestimmten Fahrzeugkategorie betreiben aber jedes mal 6 Monate für die Mängel gerade stehen?
Finanziell völlig uninteressant, da muss man auch niemanden etwas böses wollen.
Daher hab ich dafür Verständnis.
Mitglied seit: 14.03.2013
Hagen
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98 Beiträge
Sorry, das seh ich als Blödsinn an. Es geht hier nicht um eine Kutsche für nen 1000er sondern es stehen über 12000 im Raum. Für das Geld kaufen sich so manche einen Neuwagen! Und was unterscheidet denn dann noch einen Händler vom Privatmann außer das der Händler teurer ist. Bei Fahrzeugen in der Preisklasse sehe ich es als völlig normal an dass das Fahrzeug dann auch vom Händler gescheckt wird und ggf. repariert. Eine solche dehnbare Klausel, die rechtlich wenig Bestand hat, habe ich bei einem Händler noch nie gesehen und ist m.Mg.n. unüblich und alle Alarmlampen sollten auf leuchten.....
Die Gewährleistung "bietet" ein Händler nicht an, diese entsteht kraft Gesetz. Wenn man es auf einen Streit ankommen lassen würde, ist es gut möglich, dass der Richter den Absatz komplett kassiert; zumindest allerdings den ersten Satz ("Keine Gewährleistung"). Das Schöne ist allerdings, dass der Verkäufer mit dem zweiten Satz quasi "nur" einen Getriebe- und einen Motorschaden einräumt (also so mehr oder weniger Motor und Getriebe von der Gewährleistung rausnimmt), aber in Bezug auf den ganzen Rest, den ein Auto heutzutage so hat (Klimaanlage, el. Fensterheber, Bremsanlage, ...) die Gewährleistung gerade nicht ausschließt.
Aber ja: solche Sätze sind durchaus üblich. Ob sie tatsächlich vor Gericht halten, ist die zweite Frage. Mich wundert, dass er den Wagen nicht als "Unfallwagen, der im erheblichen Umfang nachlackiert wurde" tituliert hat. Das Problem an der Gewährleistung in Verbindung mit dem Autokauf sind drei Dinge: zum einen ist die Kenntnis des Käufers vom Mangel egal, und zum zweiten frisst ein Gewährleistungsfall üblicherweise bzw. im Speziellen bei Wagen dieser Preisklasse mit dieser Laufleistung und diesem Alter den kompletten Gewinn vollständig auf. Den dritten Punkt kennen wir alle: nirgendwo wird so sehr gelogen wie beim Gebrauchtwagenhandel - auch gegenüber dem gewerblichen Aufkäufer. Deswegen wird versucht, die Gewährleistung so weit wie möglich auszuschließen. Dem einen gelingt es besser und eleganter, der andere (wie in dem Fall) erweist sich als Stümper. Aber im Endeffekt ist es dann sicher auch so: bei zehn Schäden akzeptieren acht den Gewährleistungsausschluss-Versuch, und zwei streiten. Am Ende des Tages ein kalkulierbares Risiko...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 14.03.2013
Hagen
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Also ich für meinen Teil habe so einen Satz bei noch keinem Händler gesehen. Ich rede aber auch von "vertrauenswürdigen" Händlern und nicht den Jungs die n Platz an der B anmieten, Gartenhäuschen rauf und ferdich is der Händler ;-) Gewährleistung ist gesetzlich Garantie die Zugabe des Händler....logisch...Dennoch ist dieser Satz garantiert vor Gericht zu kippen. Wie auch immer....es geht mir da mehr ums Prinzip, und da wär der Händler bei mir durch.....aber natürlich muss das jeder für sich entscheiden.
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Mitglied seit: 10.12.2016
Deutschland
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Vielen Dank für die zahlreichen und vor allem hilfreichen Antworten!
Ich habe mich nun endgültig gegen den Kauf - aus genannten Gründen entschieden.
Ich habe bei der Gebrauchtwagen Suche besonderes Augenmerk darauf gelegt, einen Gebrauchten vom Händler zu finden - eben wegen der gesetzl. Gewährleistung.
Allerdings bin ich nicht auf Streitigkeiten aus, über Vereinbarungen welche sowieso nicht rechtskräftig sind.
Der Beitrag kann geschlossen werden;)
Mfg,
Mitglied seit: 14.03.2013
Hagen
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98 Beiträge
Ich denke du hast die richtige Entscheidung getroffen....es gibt immer mal wieder gute Angebote ohne so einem Zusatz im Vertrag ;-) Viel Glück dabei....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 10.12.2016
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Vielen Dank! ;)
Ich sag mal so: in der entsprechenden Laune würd ich tatsächlich so einen Wagen kaufen und den Satz im Vertrag akzeptieren - und es auf den Streit ankommen lassen. Wobei sich die Geschichte bei mir durchaus als Bumerang entwickeln könnte, der Richter also den Gewährleistungsausschluss gegenüber mir ausnahmsweise akzeptieren würde, weil zwischen so jemand wie mir und dem Händler eben gerade dieses Über-Unterordnungsverhältnis, das nach Ansicht der EU zwischen Händler und Verbraucher besteht, gerade nicht besteht bzw. ich eigentlich dahingehend aufgrund meiner Ausbildung" über dem Händler" stehe. Und ich so nicht so schützenswert bin wie der "Otto-Normal-Verbraucher". Man könnte mich dann also einreihen in die Riege derer, die Stellenangebote, die gegen das AGG verstoßen, gesucht haben, sich bewusst darauf beworben haben und sich dann nach der Absage quasi in die Stelle geklagt haben.
Aber ich verstehe Dich, Timiii: wer sich nicht an die Spielregeln hält, mit dem muss man auch nicht spielen. Und ein "Gschmäckle" hinterlässt die Geschichte ohnehin...
Bearbeitet von: mb100 am 12.12.2016 um 16:23:46
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Moin,
ich habe mich mal mit einem Händler unterhalten warum es so ist.
Die Händler selber haben eine Versicherung für die Gewährleistungsfälle und es gibt wohl keine Versicherung die für den Händler bei Autos einspringt welche über 10 Jahre alt sind.
Bedeutet dann für den Händler natürlich er muss selber die Kohle aufbringen wenn in den ersten 6 Monaten etwas schief geht um diesem Risiko zu entgehen verkauft er den Wagen halt als defekt.
Gruß
Florian
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 14.03.2013
Hagen
Deutschland
98 Beiträge
Moin,
ich habe mich mal mit einem Händler unterhalten warum es so ist.
Die Händler selber haben eine Versicherung für die Gewährleistungsfälle und es gibt wohl keine Versicherung die für den Händler bei Autos einspringt welche über 10 Jahre alt sind.
Bedeutet dann für den Händler natürlich er muss selber die Kohle aufbringen wenn in den ersten 6 Monaten etwas schief geht um diesem Risiko zu entgehen verkauft er den Wagen halt als defekt.
Gruß
Florian(Zitat von: shgfa)
Sorry.....Schwachsinn! Wenn ich ein Auto bei einem Händler für über 12000€ kaufe und ich soll dann einen Vertrag unterzeichnen in dem dieser Satz steht würde ich Ihn ganz klar fragen ob er noch alle Latten am Zaun hat!!! Es sei denn ich kaufe n 2015er Bentley für das Geld..... Jeder Händler der etwas auf sich hält wird bei Fahrzeugen dieser Preisklasse vor Verkauf prüfen was evtl. Defekt ist und was nicht, kleinere Defekte dann beheben und größere Defekte entweder im Vertrag aufnehmen und es dann im Preis reduzieren, was mir bei dem Preis hier eher nicht so vor kommt! Hier scheint es so zu sein dass das Auto so durchgeschleift wird um mal eben so n kleinen Reibach zu machen (rauf auf n Hof für 8000€....runter vom Hof für 12000€)....nix prüfen und beheben stattdessen so einen Satz in den Vertrag...noch ein Grund mehr diesen Händler zu meiden....
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 12.12.2016 um 16:16:45
Wenn ein solches Fahrzeug für den Händler so gefährlich ist, dann soll er es eben nicht kaufen und auch nicht verkaufen.
Wenn er aber so gierig ist, dass er das Auto besonders günstig kriegt und einen ordentlichen Aufschlag drauf legt, dann soll er auch die daraus resultierenden Folgen akzeptieren und nicht versuchen sich wie eine Made rauszuwinden ;)
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Jeder Händler der etwas auf sich hält wird bei Fahrzeugen dieser Preisklasse vor Verkauf prüfen was evtl. Defekt ist und was nicht, kleinere Defekte dann beheben und größere Defekte entweder im Vertrag aufnehmen und es dann im Preis reduzieren, was mir bei dem Preis hier eher nicht so vor kommt!(Zitat von: BladeRunner-UR)
Das Problem sind doch net die Defekte, die das Auto bei der Übergabe tatsächlich hat, sondern die Defekte, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten und von denen vermutet wird, dass sie bereits bei Übergabe vorlagen. Klar kann der Händler diese Vermutung versuchen zu widerlegen, nur das kostet auch einiges - bei ungewissem Ausgang. Genau diese Vermutung und die damit verbundene Beweislastverteilung ist das Problem der Gebrauchtwagenhändler.
Ich halte aus diesen Gründen die Darstellung von Florian für alles andere als "Schwachsinn"
Bearbeitet von: mb100 am 12.12.2016 um 16:35:04
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Naja, der Händler muß sich irgendwie rausreden, dazu benutzt er halt diese Ausreden.
Auf jeden Fall gibt es Versicherungen die ein Auto was älter als 10 Jahre alt ist oder mehr als 100000 Km gelaufen hat versichern. Das kommt halt auf den Preis drauf an, eben anstatt 300 Euro eben 600.
Gruß Uli
Moin,
ich habe mich mal mit einem Händler unterhalten warum es so ist.
Die Händler selber haben eine Versicherung für die Gewährleistungsfälle und es gibt wohl keine Versicherung die für den Händler bei Autos einspringt welche über 10 Jahre alt sind.
Bedeutet dann für den Händler natürlich er muss selber die Kohle aufbringen wenn in den ersten 6 Monaten etwas schief geht um diesem Risiko zu entgehen verkauft er den Wagen halt als defekt.
Gruß
Florian
(Zitat von: shgfa)
Genau so :-)
Daher mein Verständnis dafür.
Mitglied seit: 14.03.2013
Hagen
Deutschland
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@mb....Sorry ja das ist die Gefahr des Händlers....na und, dafür ist er Händler und nimmt in der Regel auch einen kräftigen Aufschlag zum Privatverkäufer. Weiter besteht ja auch die Möglichkeit für den Händler vor Ankauf zu prüfen was er da kauft! Er kann im Vertrag auch diese Defekte aufzählen! Mit diesem Satz aber versucht er sich pauschal aus jeglicher Haftung aus zu schliessen was so nicht in Ordnung ist und m.Mg.n. auch vor Gericht kein Bestand hätte. Man kauft tatsächlich mit diesem Satz einen Totalschaden für über 12 Mille.... Ja, der Händler läuft Gefahr hier und da mal in die Scheisse zu greifen stimmt, das ist eben das Risiko des Händlers und er wird es in den Preisen i.d.R. übers Jahr mit einrechnen. Das ist das Risiko eines Händlers, eines jeden Unternehmers und auch des Verbrauchers. Es liegt an jedem selber wie er damit umgeht und wie die Unternehmer damit umgehen. Diese Art damit um zu gehen ist für mich absolut unseriös und habe ich beim Freundlichen so noch nie gesehen, und ich kenn einige ;-)