Händler gibt keine Gewährleistung 330iA
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Lol mit welchem Argument soll ich als Privatperson dann noch die 20% Händler aufschlag bei dem Händler zahlen....wenn null Unterschied zum privat kauf bestünde?????
Is dich bullshit es gibbet klare Gesetze für den Händler beim gewerblichen Verkauf an Nicht Händler un fertig is das ding....
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Hallo elvis35m,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Händler gibt keine Gewährleistung 330iA"!
Gruß
Weiter besteht ja auch die Möglichkeit für den Händler vor Ankauf zu prüfen was er da kauft! Er kann im Vertrag auch diese Defekte aufzählen!
(Zitat von: BladeRunner-UR)
Du hast den problematischen Punkt immer noch nicht verstanden. Das Problem des Händlers sind nicht die Defekte, die das Auto hat, sondern die Defekte, die in den ersten sechs Monaten auftreten - und dann Problem des Händlers sind.
Mit diesem Satz aber versucht er sich pauschal aus jeglicher Haftung aus zu schliessen was so nicht in Ordnung ist und m.Mg.n. auch vor Gericht kein Bestand hätte.
(Zitat von: BladeRunner-UR)
In dem Punkt stimm ich Dir zu; s.a. meinen ersten Beitrag im Thread.
Ich glaub aber, Du hast nicht wirklich eine Vorstellung über die Gewinnspannen der Gebrauchtwagenhändler. Die sind alles andere als üppig, auch dank des Internets und der Möglichkeit, dass man wirklich deutschlandweit, wenn nicht noch weiter, nach Autos suchen kann.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hagen
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@mb...ich weiss schon sehr wohl was du meinst, und dem Prinzip. Aber du hast das was ich beschrieben habe offensichtlich nicht verstanden, nochmal, es geht nicht um eine Laube für 1000....2000 Euro von irgendwelchen Strassenhändlern die kleine Visitenkarten beim Einkaufen ans Auto hängen und die Geldnot anderer ausnutzen...hier werden die Kisten tatsächlich meist ungeprüft durch geschleust....nein....sondern um ein Auto im Wert von 12000Euro!!!!....mal anders gefragt- kennst du einen einzigen BMW Händler, oder anderen Markenhändler, der ein Fahrzeug dieser Preisklasse mit so einer pauschalen Einschränkung im Vertrag verkauft? Und 2. Frage....würdest du unter diesen Bedingungen aus lauter Verständnis dem "armen" Händler gegenüber diesen Vertrag unterzeichnen und 12000 Euro auf den Tisch legen für ein Fahrzeug was laut Vertrag quasi ein Bastlerfahrzeug ist?
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 12.12.2016 um 22:57:06
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
@mb...ich weiss schon sehr wohl was du meinst, und dem Prinzip. Aber du hast das was ich beschrieben habe offensichtlich nicht verstanden, nochmal, es geht nicht um eine Laube für 1000....2000 Euro von irgendwelchen Strassenhändlern die kleine Visitenkarten beim Einkaufen ans Auto hängen und die Geldnot anderer ausnutzen...hier werden die Kisten tatsächlich meist ungeprüft durch geschleust....nein....sondern um ein Auto im Wert von 12000Euro!!!!
(Zitat von: BladeRunner-UR)
Ist mir bewusst. Doch zum einen ist auch bei den Wagen die Gewinnspanne nicht allzu riesig, und zum zweiten ist ein Fahrzeug, das in einem Alter von über 10 Jahren und über 100.000 km noch über 10.000 Euro wert ist, zumeist technisch sehr gut ausgestattet - und gehört nicht mehr zu den jüngsten Kandidaten. Als Händler würd ich nen Teufel tun, so eine Kiste einem Endverbraucher anzubieten. Den schieb ich entweder direkt ins Ausland oder verkauf ihn an irgendwelche gewerblichen Aufkäufer. Mir wär die Kiste im Bezug auf die Sachmangelhaftung nicht nur zu heiß, sondern viel zu heiß.
mal anders gefragt- kennst du einen einzigen BMW Händler, oder anderen Markenhändler, der ein Fahrzeug dieser Preisklasse mit so einer pauschalen Einschränkung im Vertrag verkauft? (Zitat von: BladeRunner-UR)
Nö. Gegenfrage: kennst Du nur einen Markenhändler, der heutzutage einen Wagen dieses Alters und mit dieser Laufleistung direkt verkauft - und nicht in Vertretung, Kundenauftrag oder ähnlichen Konstellationen?
Die meisten Markenhändler sind intelligent genug, sich für solche Probleme andere Lösungen zu suchen. Oder machen das, was ich oben erwähnt hab; hab ich auch schon mehrfach erlebt. Ich verweise nach unten. Und kenne einen Fähnchenhändler, der immer mal wieder einen ganzen Schwung Gebrauchte von Markenhändlern kauft.
Und 2. Frage....würdest du unter diesen Bedingungen aus lauter Verständnis dem "armen" Händler gegenüber diesen Vertrag unterzeichnen und 12000 Euro auf den Tisch legen für ein Fahrzeug was laut Vertrag quasi ein Bastlerfahrzeug ist?
(Zitat von: BladeRunner-UR)
An dieser Stelle verweise ich auf meinen zweiten Beitrag hier im Thread. ;-)
(Ernsthaft: ich zumindest leb nicht in einer Phantasiewelt, in der ich meine, einen Wagen, der älter ist als zehn Jahre und 100.000 km, mit Sachmangelhaftung zu bekommen. Egal ob dies nun ein Dacia für 2000, ein BMW für 10.000 oder ein Ferrari für 100.000 Euro ist.)
Ich hab mal bei der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens mitgewirkt. Die Insolvenzschuldnerin hat reihenweise Fahrzeuge von Händlern in ganz Deutschland, oftmals zu einem Spottpreis, aufgekauft und ins Ausland abgeschoben. Die Wagen waren ab ca. drei, vier Jahre alt und hatten in der Regel so ab 50.000 km drauf. Man hätte gegenüber dem Endverbraucher sicher oftmals zwischen 5 und 15 TEUR mehr bekommen. Der Grund, warum die Kisten abgeschoben wurden, war nix anderes als die Geschichte mit der Gewährleistung...
Bearbeitet von: mb100 am 12.12.2016 um 23:21:42
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Also gut MB....wir diskutieren aneinander vorbei weshalb es für mich tatsächlich keinen Sinn mehr macht weiter darauf ein zu gehen und sich im Kreis zu drehen. Ich lebe dann mal weiter in meiner Phantasiewelt in der ein gebrauchter für 12300 Eier keine "Kiste" ist und Händler, die diesen Preis von mir möchten- für einen gebrauchten der dann laut Vertrag "nicht Fahrbereit, mit erheblichen Mängeln an Motor und Getriebe" ein "unseriöser Händler" bleibt.....und ja!, diese Welt finde ich ganz gut denn ich nehme es nicht mit so fadenscheinigen Argumenten hin ;-) Aber was solls, jedem das seine.... :-)
PS: Ich überleg grade...meine Güte...mit welchen Mülleimer bin ich eigentlich unterwegs wenn der E90 für 12300€ ne Kiste ist, den man laut deiner Aussage eigentlich nur noch exportieren oder nem anderen Händler "andrehen" kann....werde demnächst wohl nur noch mit nem Pappkarton auf n Kopp offen fahren....heul....
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:07:51
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:11:26
PS: Ich überleg grade...meine Güte...mit welchen Mülleimer bin ich eigentlich unterwegs wenn der E90 für 12300€ ne Kiste ist, den man laut deiner Aussage eigentlich nur noch exportieren oder nem anderen Händler "andrehen" kann....werde demnächst wohl nur noch mit nem Pappkarton auf n Kopp offen fahren....heul....
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:07:51
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 00:11:26
(Zitat von: BladeRunner-UR)
Sorry aber du bist nach wie vor derjenige hier, der das Ganze nicht versteht.
mb100 hat zu 100% recht.
Niemand redet dein Auto schlecht oder sagt, dass ein e90 für 12000€ Müll ist.
Es geht rein um die Sicht des Händlers, der auf ein Fahrzeug Gewährleistung geben muss, bei dem JEDERZEIT NACH KAUF ein Defekt auftreten kann, für diesen ER haften muss!
Genau deswegen werden diese Fahrzeuge meist abgeschoben, in eine Richtung, in der NICHT gehaftet werden muss!
Deshalb stehen bei BMW auch diese Autos nicht mehr oder werden exportiert bzw. "in Kundenauftrag" verkauft.
Wo haben denn die meisten Händler noch 20% Aufschlag?
Kann man sich in Zeiten des Internets und der extrem schnellen Vergleichbarkeit kaum noch leisten.
Verdient wird nur noch im günstigen Ankauf.
Und die meisten Kunden sind doch so, preislich ganz unten in die Schublade greifen und dann jammern wenn was kaputt geht und den Händler in die Haftung ziehen.
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Also nochmal, anscheinend bin ich soweit fernab der Realität das ich ein Fahrzeug wie hier beschrieben nicht als Schrott bezeichne und "Ihr" wohl nur noch Neufahrzeuge fahrt, alle anderen fahren dann nur noch mit vermeindlichen Totalschäden durch die Gegend.
1. Zwingt den Händler niemand Händler zu sein und, wie Ihr teiweise tut, haarscharf am Ruin zu wandeln.
2. Weiss ich nicht aus welch nobler Ecke Ihr kommt, hier zumindest stehen bei BMW der Hof zwar nicht voll aber auch genug Fahrzeuge dieses Typ's (Bj.,Laufleistung und Preisklasse) herum, mit Gewährleisung!
3. Ist dieser pauschale Satz, ohne die Defekte konkret zu benennen, so nicht zulässig und- generell nicht zulässig denn dafür gibt es Gesetze. Diese Gesetze sind zu Schutz des Endverbrauchers erlassen worden- warum? Weil in der Vergangenheit und in der Regel der Endverbraucher angeschissen wurde und NICHT der Händler!
4. Der Händler mit so einem Fahrzeug so ein Problem um dann diesen Satz zu formulieren frage ich mich warum so ein Fahrzeug denn dann angekauft wird, er hätte ja auch Nein sagen können oder?, nein die Kasse klingelt und wenn's geht ohne weitere Verpflichtungen! In meiner Gegend (Phantasiewelt) sind solche Händler eben rar gesäht und das ist gut so.
Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 13.12.2016 um 09:30:42
1. muss auch keiner bei dem Händler kaufen
2. tja, dann haben die BMW-Händler bei dir in der Region "dickere Eier" als der Händler um den es hier geht
3. hat mb100 schon genug zu geschrieben und auch nicht wiedersprochen
4. weils jemand anderes vielleicht auch so kauft - durchschieben kann er ihn immer noch
PS: wo ist mein PopCorn?? - der Thread hat potential ^^
Bearbeitet von: rumpel666 am 13.12.2016 um 13:28:42
MFG
rumpel666
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Popcorn...bidde!...aber bidde nich vorm Bild rum laufen....feix
Ich hab mir letzten Monat einen E60 von 2006 für 13.000 € mit 125.000km direkt von BMW gekauft mit Garantie usw.;) also möglich ist das und ohne Garantie kann man auch von Privat kaufen. Wenn der BMW Händler den e60 für 12.000 im Kundenauftrag gegeben hätte dann würde ich ihn auch nehmen weil man in dem alter eh einen hohen Eigenanteil zahlen muss.
Wenn das Auto und der Preis passt hätte ich da keine Bedenken.
Hallo leutz
Selbst bei VW stehen kein Fahrzeuge älter als 5 Jahre rum, und einen E60 oder E90 findet man durchaus auch bei BMW, aber eher selten und mit guter Ausstattung und wenig KM.
Ansonsten heisst es 4-6 Jahre und auch da nur die, naja gepflegte kann man nicht sagen, eher die mit den besseren Zahlen, den Rest macht die Aufbereitung.
3. Ist dieser pauschale Satz, ohne die Defekte konkret zu benennen, so nicht zulässig und- generell nicht zulässig denn dafür gibt es Gesetze. Diese Gesetze sind zu Schutz des Endverbrauchers erlassen worden- warum? Weil in der Vergangenheit und in der Regel der Endverbraucher angeschissen wurde und NICHT der Händler!(Zitat von: BladeRunner-UR)
Ich machs selten, aber jetzt mach ich mal ne Ausnahme: ich zitier mich selbst:
Aber ja: solche Sätze sind durchaus üblich. Ob sie tatsächlich vor Gericht halten, ist die zweite Frage.(Zitat von: mb100)
Und tatsächlich war ich nie ein Fan des zu exzessiven Verbraucherschutzes. Gleiches Problem wie mit dem Kündigungsschutz: irgendwann kippt die Geschichte, und die, die eigentlich davon profitieren sollen (nämlich die Verbraucher, die Arbeitnehmer, ...) sind die Gelackmeierten. Weil eben auch kaum noch Autos mit über 10 Jahren und über 100.000 km beim Händler landen (bzw. der Arbeitgeber eine halbe Ewigkeit prüft, bevor er sich einen "Mühlstein in Form eines Arbeitnehmers" um den Hals hängt; Grüße gehen raus an meinen Ex-Arbeitsrechts-Repetitor.)
Ich bin btw. immer noch vorzugsweise im Insolvenzrecht tätig. Heißt: ich bin bei der Agentur für Arbeit als Fachkraft für Insolvenzgeld. Mit anderen Worten: ich hab nen guten Überblick über die Insolvenzverfahren meiner Region.
Ohne zu genau aus dem Nähkästchen zu plaudern: bei einem Autohändler will ich derzeit nicht angestellt sein. (Genauso wenig wie bei z.B. im Transportwesen oder allgemein einer UG.)
Bearbeitet von: mb100 am 13.12.2016 um 22:30:37
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ganz im Gegensatz dazu wollen viele Händler keine "Billigheimer" haben, die jeden noch so kleinen
Defekt auf Händlerkosten erstattet haben wollen.
Besonders nicht,wenn es sich um als anfällig verschriene Autos handelt.
Denn auch Händler lesen in Foren und finden oft nur Einträge mit "Problemen".
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Verstehe diese Panik nicht?
Der Händler schreibt es nur in.den kaufvertrag um sich gegen Gewährleistungsansprüche abzusichern die schon mit defektem elektrischen Fahrersitz den Gewinn auffressen.
1. Mit ein bisschen Ahnung merkst du bei der Probefahrt ob das Auto gut ist oder defekter Müll.
2. Die Preisklasse ist da wurst! Es gibt Müll für 12000 euro mit Garantie und gutes für 2500euro was auf nem Exporthof steht.
3. Gebrauchtwagengarantien sind Mogelpackungen.
Denkt ihr wirklich ihr kriegt bei 10 Jahren und 110tkm 100%
4. Genau wegen solch einem denken verschwinden die guten 10 Jahre oder 13 Jahre 3er 5er 7er im Export, weil in Deutschland klagen und nicht checken.zur Tagesordnung gehört.
5. Wie gut ein.gebrauchter ist, hängt nicht vom Autohaus ab, sondern vom Vorbesitzer.
Ich habe schon so viele Autos gekauft auch mit solch einer Klausel vom Exporthof und mit bissl Ahnung erkennt man Perlen die da zu unrecht stehen.
6. Lerne und bekomme Ahnung, dann ist dir son Satz...Klausel egal, weil du durch Ahnung weist, dass du n.top Wagen gekauft hast.
Wer an das Märchen.glaubt, dass du bei einemotorschaden mit Gw Garantie alles ersetzt bekommst, der glaubt auch noch an.die Zahnfee!
Sobald es um Garantie und Gewährleistung geht merkst du schnell, dass es nur um ein.gutes abgesichertes Gefühl geht statt richtiger Absicherung.
Es gibt zu 90% Rechtstreit.
Also wenn das Auto super war und alles top...dann kaufen...mir wär die Klausel dann egal
Seh ich wie mein Vorredner.
Nüchtern betrachtet ist das eine Preisfrage.
Mit o.g. Satz im Kaufvertrag zahle ich beim Händler einfach maximal den Preis, den ich auch Privat zahlen würde, fertig.
Wir haben das E46 Cabrio meiner Frau auch beim Händler gekauft, das Auto war super. Der Händler bestand auf diese Klausel, was ich voll und ganz verstehen kann, davon wird das Auto aber auch nicht schlechter. Wir haben uns dann preislich auch so gut getroffen, dass es für uns in Ordnung war. Wären eklatante Mängel zutage gefördert worden hätte man immernoch Klage einreichen können, mit einer wie mb100 schon mehrmals bestätigt hat, ausreichender Chance auf Erfolg.
Als Laie würde ich solche Spielchen nicht treiben, wir hatten auch jemanden dabei der sich im Bereich Auto, speziell E46+Cabrio sehr sehr gut auskennt.
Bearbeitet von: phil_e36 am 10.01.2017 um 10:12:46