Gewährleistung bei Händler-Kauf
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Mitglied seit: 08.02.2006
Mettmann bei Düsseldorf
Deutschland
313 Beiträge
Hi Leute,
habe mir im Januar diesen Jahres einen BMW E36 Compact gekauft bei einem kleinen Händler.
Nun gibt es einige Dinge am Auto die ersetzt werden müssen.
Da ich den Wagen erst ca.3,5 Monate habe, sehe ich es nicht ein es selber zu zahlen.
Stoßdämpfer sind im Arsch und diverse andere Kleinigkeiten.
Nun habe ich mir meinen Kaufvertrag angeschaut und musste feststellen, dass nirgends etwas von Gewährleistung steht.
Ein Freund von mir meinte, sol lange der Kaufvetrga auf den Namen des Händler ertellt wurde, ist er gestzlich verpflichtet die Gewährleistung zu geben...egal was im Kaufvertrag steht.
Nun möchte ich gerne wissen, ob der Händler für diese Reparaturen verantwortlich gemacht werden kann.
Gruss
Alex
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~~~ coming soon ~~~
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo AlessandroFashion,
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Gruß
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Für Verschleißteile nicht, und das sind Stoßdämpfer...
Ja als Händler ist er dazu gesetzlich verpflichtet. Sofern er Ausdrücklich im Kaufvertrag erwähnt hat das er keine Garantie übernimmt, hast du Pech, aber das wäre dir mit Sicherheit aufgefallen. Bei mobile oder Autoscout kannst du es auch erkennen wenn er schreibt "nur Export oder Händler".
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Das ist eine Signatur.Bearbeitet von - nemexx` am 18.04.2006 18:50:04
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 16 Monaten
Hi,
ich hab mir vor den
hier zu holen.
Nur steht da, das er keine Gewährleistung gibt. Das darf er doch gar nicht, oder?
Wenn er jetzt im Vertrag reinschreibt, das es keine Gewährleistung gibt, dann wäre das doch nicht rechten's.
Wenn er aber reinschreibt, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt, dann gilt keine Gewährleistung.
Liege ich da richtig?
@ herr_welkter,
soweit ich weiß liegst du da richtig. Ein Händler ist dazu verpflichtet eine Gewährleistung auf ein KFZ zu geben (außer es geht an einen anderen Händler oder ins Ausland).
Mit dem Wort "Bastlerfahrzeug" sichert er sich ab. Wobei das, soweit ich weiß, auch nur bei bestimmten Fahrzeugen möglich ist, sprich eine 20000 Euro C-Klasse kann er nicht als Bastlerfahrzeug verkaufen.
Hm naja. Sprich er schreibt in meinem Fall einfach Bastlerfahrzeut rein und fertig. Naja, vl. kann man so ja etwas den Preis drücken.
Besten Dank pedro23
Ich hab das mal so erlebt, dass der Verkäufer auf dem Kaufvertrag vermerkt hat "Export nur für Ausland", er hat aber das Auto zugelassen (er braucht ja keinen kaufvertrag zum Nachweis dass er das Auto gekauft hat). So läuft dann zwar der Wagen z. B. auf dienem Namen usw. aber in deinem KV steht für Ausland usw. also keine Garantieansprüche. Wie es da allerdings rechtlich aussieht, grade was Steuer und Co. angeht, weiß ich nicht.
Sobald ein Kaufvertrag zwischen Händler und privat entsteht, ist der Händler seit 2002 in der Sachmängelhaftung.
Normal 2 Jahre, wird vom Händler auf 1 Jahr verkürzt. In den ersten 6 Mon muss euch der Händler nachweisen können dass der Schaden bei Kauf noch nicht vorhanden war, nach den 6 Monaten müsst ihr dem Händler nachweisen dass der Schaden bereis bei Kauf da war (Beweislastumkehr)
Was ich nicht verstehe, du sagst du hast das Auto im Januar gekauft...und dann, du hast ihn erst seit 3,5 Monaten?!
Wenn du innerhalb der ersten 6 Mon bist hast du gute Chancen dass der Schaden übernommen wird.
Edit: Es sei denn das Auto wird ausdrücklich als "Teilespender verkauft"!
Klauseln wie "nur für den Export" bringen ihm überhaupt nichts! Sie sind nicht rechtens wenn es den Eindruck macht, dass sie nur in den Kaufvertrag mit aufgenommen wurden um aus der Haftung zu kommen.
Dann darf er solche Fahrzeuge auch nur an Händler oder Gewerbetreibende verkaufen.
Wer´s genauer nachlesen will findet viele Seiten im Internet zum "Sachmängelrecht" u.a. auf der Seite vom ADAC.
Bearbeitet von - Mekkatronik am 20.08.2007 06:31:42
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Schon mal daran gedacht das es auch Fahrzeuge gibt die nur wegen der Steuer ins Ausland gehen? Stichwort Steuer-Rückerstattung!
Ist natürlich innerlands genau so, jedoch bei Fahrzeugen für's Ausland deutlich häufiger der Fall.
Es gibt 2 Möglichkeiten warum er die Garantie/Gewährleistung ausschliesst. Zum einen weil das Auto zu alt ist, d.h. es ist möglich das irgendwas kaputt geht.
Zum 2. kann es auch sein das er wenig verdient an dem Auto.. d.h. selbst wenn das Auto i.O. ist kann es sein das was kaputt geht und wenn dann einer mit Gewährleistung ankommt hat der Händler nix mehr dran verdient.
Und was hat das jetzt mit ihm zu tun???
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Bei mir hat ers die Gewährleistung ausgeschlossen, weil ers im Auftrag eines Kunden verkauft. Nur zu Info
@herr_welker:
Ja, so geht´s auch.
So wurde der Vertrag zwischen privat und privat abgeschlossen.
Sachmängelrecht: privat-Gewerbetreibender.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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