E46 330D Privatkauf - Nur Ärger
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Net falsch verstehen...Ich bin da auf deiner Seite die Frage is sie das der zuständige Richter sieht...
Nur warum haste immer alles gleich reparieren lassen ?
Aber egal ....Ich wünsche dir nur das Beste.....
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Hallo elvis35m,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "E46 330D Privatkauf - Nur Ärger"!
Gruß
Antwort war Privat an Privat, er weiß also Bescheid und ist somit Angeklagter.
(Zitat von: Mylargo)
Nein, Beklagter.
Angeklagte gibts nur im Strafrecht. Oder hast Du auch noch ne Betrugsanzeige rausgehauen?
Bei im "Kundenauftrag" ist der Kunde weiterhin Besitzer und Eigentümer des Autos. Somit ist er mein Ansprechpartner für die Klage. Der Händler wo die Karre stand ist nur Vermittler und fein raus. Verstehe dein Problem da nicht?!
Mfg
(Zitat von: Mylargo)
Nein / Jein.
Besitzer ist der, der die tatsächliche Herrschaft über die Sache (also das Auto) hat. Platt gesagt: der, der am Auto rumpatschen und selbiges auch tatsächlich fahren kann. Klassisches Beispiel: Du mietest einen Wagen bei Sixt: dann ist Sixt Eigentümer und Du bist Besitzer. Folglich ist in dem Fall, wenn der Wagen bei dem Händler stand, selbiger Besitzer. Aber richtig: der eigentliche Verkäufer ist und bleibt bis zu dem Moment, in dem er den Wagen an einen anderen übereignet hat, Eigentümer.
Wenn Dir Dein Anwalt erzählt hat, dass der vorherige Halter während der Kundenauftrags-Geschichte und in der Zeit, in der der Wagen beim Händler stand, Besitzer war, dann würd ich an Deiner Stelle die Anwalts-Wahl überdenken...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Insofern diese scheckheftgepflegt gepflegt Geschichte Nich zu erörtern wäre....
Am Ende is Fakt was im Kaufvertrag steht ....
Da wäre mal interessant was da Sache ist zwischen dir un dem Verkäufer...
Welches Ziel haste denn als solches ?
Wandlung?
Die Rechnungen erstattet bekommen?
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@mb100:
Du hast natürlich Recht. Das hab ich im Eifer da durcheinandergebracht.
Mein Anwalt aber nicht :-)
@elvis:
Grundlage ist Scheckheft, da die Beschaffenheit, welche damit einhergeht, nicht gegen war. Wir haben einige Urteile dazu. Das beweisen wir gerade und ich bin guter Dinge.
Großes Ziel ist Rückgabe und Rechnungserstattung... Aber wir wissen ja alle, dass es meist im Vergleich endet, da dort am meisten verdient wird.
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Und auf was bezieht ihr euch da?
Die Daten im.inserat oder den Kaufvertrag oder ....?
Rechnungserstattung?
Das wird spannend zu verfolgen sein....
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Die im Inserat beworbene Beschaffenheit ist nicht die tatsächliche (Scheckheft gepflegt, gute Reifen).
Da das Auto am Tag des Kaufs direkt in die Werkstatt ging, waren die Mängel bei Gedahrenübergang vorhanden.
Die letzte Inspektion war bei 179000 angegeben, mit 187000 hab ich gekauft...
Luftfilter, Raumfilter total schwarz, KGE Filter zu etc... Das passiert nicht innerhalb von 8000 km, sondern nur, wenn man es gar nicht macht, aber eintragen lässt.
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Aber sind die Angaben im Online Inserat wirklich rechtlich bindend? Da is doch der Kaufvertrag das entscheidende oder?
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Beides ist wichtig. Das Inserat bildet ja die Verkaufsabsicht des Verkäufers und somit schonmal einen Teil des Kaufvertrages. Hier darf nichts falsch beworben werden.
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Es sei den es steht das die Angaben ohne Gewähr sind.....haste das Inserat ausgedruckt? Wenn ja kannst es mal hier einsetzen....
Aber sind die Angaben im Online Inserat wirklich rechtlich bindend? Da is doch der Kaufvertrag das entscheidende oder?
(Zitat von: elvis35m)
Es ist tatsächlich das entscheidender, was im Vertrag steht.
Nichtsdestotrotz kann man im Inserat nicht einen vom Pferd erzählen. Und so wird die gesamte Geschichte tatsächlich interessant.
Btw: die Wandlung gibt's inzwischen seit 25 Jahren nicht mehr ;-)
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Ich seh das Problem eher in den schon nachträglich gemachten Reperaturen..... da wird die Gegenseite argumentieren warum sie nicht gefragt wurden etc...
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Ganz einfach (ebenfalls durch Urteile anderer Gerichte belegbar):
Scheckheft gepflegt, ist ein Zustand der so ist, oder eben nicht, nachträglich kann Mann ein Auto nicht Scheckheft gepflegt machen. Auf Grundlage dessen + das nachweislich am Ventildeckel gepfuscht wurde (frische Dichtmasse + gebrochene Stehbolzen, das Ding war quasi locker/ lose während der Fahrt) + schlechte Reifen mit DOT 2006 und 2004 und und und entziehen die Vetrauensbasis zwischen mir und dem Verkäufer, da bewusste Täuschung unterstellt wird. Das führt zur Verwirkung der Nachbesserungspflicht/ - Möglichkeit. (Referenzurteile vorhanden)
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Jo aber du kannst dann doch net den Wagen durch reparieren lassen und dann sagen übrigens die Rechnung zahlt ihr....
Ich seh das Problem eher in den schon nachträglich gemachten Reperaturen..... da wird die Gegenseite argumentieren warum sie nicht gefragt wurden etc...
(Zitat von: elvis35m)
Und?
Da seh ich nun tatsächlich kein Problem drin. Weil die haben per es nix mit dem Scheckheft zu tun. Beim Scheckheft ist eine Nachbesserung ja tatsächlich nicht möglich. Ich habe es ausgeführt.
wenn das tatsächlich ein Problem darstellen sollte, müsste man jede Veränderung / Verbesserung / Reparatur innerhalb der Sachmängelhaftungszeit absegnen lassen.
Einziges "Problem" wird möglicherweise sein, dass der TE - falls es tatsächlich zu nem Rücktritt kommen sollte - möglicherweise auf einem Großteil der Rep-Kosten sitzen bleiben wird.
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Warts ab :-)
Die Logik ist ja, wenn der Mangel des Scheckheft gepflegt anerkannt wird und ich dass Auto quasi nie gekauft hätte (Filter in mobile), dann wären alle Belegbaren RepKosten auch nie für mich entstanden... Ergo müssen die erstattet werden.
Ich lasse das Unfallfrei demnächst noch prüfen, da es auch so inseriert war. Mein Kumpel ist Lackiermeister und hat nach 1 min schon gesehen, dass die komplette rechte Seite nachlackiert worden ist. Kann nix großes sein, kann aber auch ein Unfaller sein. Das wird wenn nötig dann ein Gutachter klären.
Bearbeitet von: Mylargo am 26.07.2016 um 19:50:35
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Jop....is ja fast wie ne daily Soap.... lach spannend halt uns aufm laufenden....
Jo aber du kannst dann doch net den Wagen durch reparieren lassen und dann sagen übrigens die Rechnung zahlt ihr....
(Zitat von: elvis35m)
Die wird er mit 99%iger Sicherheit nicht ersetzt bekommen. Aber schon allein deswegen nicht, weil ich dafür schon gar keinen Nachbesserungsanspruch in der Sachmangelhaftung seh.
Ausser er weist dem Verkäufer Verschulden beim Scheckheft nach, Kausalität zwischen schlampigen Scheckheft und den reparierten Mängeln und viel mehr.
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Mag sein, dass meine Fragen vielleicht doof, dennoch berechtigt sind aber warum zu Teufel steckst du so viel Geld in ein altes Auto, welches du im Idealfall und mit richterlichem Beschluss wieder zurückgeben willst?
Warum hast die Karre nicht einfach in der Werkstatt stehen lassen und den Verkäufer erstmal mit einem Gutachten und Kostenvoranschlag konfrontiert? Des hätt Dich 500€ gekostet und die Sache wär mit der Beweispflicht durch.
Für fast 12.000(!!!) Mücken bekommst nen neuen Astra, Focus, oder sonstiges MIT Garantie und Gewährleistung. Selbst ein e91 wär mit EuroPlus drin gewesen.
It' nice to be a Preiß, but it's higher to be a Bayer! ;-)
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Lessons learned.
Nochmal in der Art wird mir das sicherlich nicht passieren. Der Drops ist nun aber gelutscht und ich muss dadurch.
Soweit ich gelesen habe wirst du keine Chance haben. Selbst ich habe bei einem Händler keine Chance gehabt.
Du hast den Wagen eigenständig reparieren lassen. Du hast kein Gutachten erstellen lassen. Du hättest den Wagen solange es übern Anwalt und Klage geht abstellen müssen bzw soweit nur reparieren , das eine normale Fahrt möglich ist.
Ich bin der Meinung dein Anwalt ist nicht ehrlich und möchte selbst paar Euros bei dir noch rausholen. Meiner war vorne rein direkt und offen und hat Erfolgschancen gleich fast null gegeben. Das einzige worauf man einigen könnte wäre Geld zurück , Auto abgeben und gut ist. Hoffe dennnoch wenn du es durchziehst gute Karten zu haben. Halt uns mal auf dem laufenden ;-)
Bearbeitet von: I-Bay am 30.07.2016 um 06:20:11