Mietvertrag, schriftl. Kündigung notwendig?
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Der Mieter meiner Wohnung im EG zieht in den kommenden Tagen aus und damit endet natürlich das Mietverhältniss. Muss ich da als Vermieter was bestimmtes beachten, sprich eine extra schriftlich verfasste Kündigung oder sowas?
Ich hätte jetzt einfach die beiden Exemplare des Mietvertrages vernichtet und fertig.
Wie sieht das aus mit Steuer o.ä.? Brauch ich da noch was schriftliches Von - Bis mit Unterschrift???
Bearbeitet von - Wilhelmidelta am 18.11.2007 20:19:45Bearbeitet von - Wilhelmidelta am 18.11.2007 20:22:58
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Hallo Wilhelmidelta,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mietvertrag, schriftl. Kündigung notwendig?"!
Gruß
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MEIN Mieter ? = Kapitalschwein :DDD *g*
hat der Mieter denn fristgerecht gekündigt und schriftlich ?
Wenn ja brauchst nix machen. Ende- fertig- aus.
Solltet evtl. ne begutachtung der Wohnung machen über evtl. Mängel usw. damit nachher keiner meint- war vorher noch nicht etc.
behalte erstmal die kaution. bis zu 3 monaten darfst du! manchmal kommen schäden erst soäter zum vorschein!
ein übernahme/übergabe protokoll würd ich an deiner stelle verfassen. mit zählerstand uns so weiter...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Zitat:
behalte erstmal die kaution. bis zu 3 monaten darfst du!
du darft sie sogar ohne gründe 1jahr lang zurückhalten !
genauso hat es unser letzer vermmieter (schwein ) auch gemacht ! selbst unser anwalt konnte da nixmachen weil das rechtens ist !
Bearbeitet von - mr.higgins am 18.11.2007 19:16:01
Zitat:
Zitat:
behalte erstmal die kaution. bis zu 3 monaten darfst du!
du darft sie sogar ohne gründe 1jahr lang zurückhalten !
genauso hat es unser letzer vermmieter (schwein ) auch gemacht ! selbst unser anwalt konnte da nixmachen weil das rechtens ist !
Bearbeitet von - mr.higgins am 18.11.2007 19:16:01
(Zitat von: mr.higgins)
kenne nur das er es ein 1/4 jahr darf. aber der anwalt wirds ja wissen! ;-)
gab ja dann wenigstens mehr zinsen! ;-)
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
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Sollte vieleicht noch was dazu sagen, denn ein reguläres Mietverhältniss wie man das im allgemeinen kennt, ist es nicht. Die vermieten Räumlichkeiten sind in meinem Haus im EG, ich wohne im 1.Og, d.h. ich habe jederzeit mitbekommen was da lief und was nicht. Wohnung ist vollkommen ok und ausserdem wars ein Freund von mir, es wurde also auch keine Kaution festgelegt. Er hat ein Jahr hier gewohnt, gab auch keine Probleme und nun zieht er weg wegen dem Job.
Hab ich ja alles mitbekommen weil wir auch oft zusammen weggegangen sind. Von daher fallen die ganzen offiziellen Sachen wie Fristen u.ä. weg, war auch so vereinbart.
Es geht jetzt eben darum, ob ich fürs Finanzamt oder sonstige Behörden einen Beweiss brauche, daß er da gewohnt hat und der Vertrag eben aufgelöst wurde, um diesen Zeitraum abzugrenzen. Ist also quasi eine "Für den Fall der Fälle" Frage, nicht daß ich irgendwann dann ohne die Unterlagen dastehe, versteht ihr?
Wichtig is, dass er sich dann hal auf dem Einwohnermelde Amt ummeldet.
Aber das wird er schon machen.
Bei uns z.B. wird der Müll anhand der Personen die im Haushalt leben berechnet.
Sprich, es leben 4 Leute in den Haus, dann braucht ihr eine Mülltonne mit so und soviel Volumen. (Kosten unnötig, wenn er da nicht mehr wohnt).
Also des is nur ein Beispiel etz. Aber ich glaube es is klar, was ich sagen will. ;-)
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Ja ummelden wird er sich sicher, das sollte kein Problem werden.
Du als Vermieter solltest Dich eigentlich auskennen. Natürlich brauchst Du was Schriftliches!! Ein Mietsverhältnis unterliegt egal ob Vermieter oder Mieter gesetzlichen Bestimmungen. Verträge werden überwiegend in schriftlicher Form aufgesetzt. Eigentlich nur noch, mündliche gibt es zwar auch, aber im Rechtsfall ist schriftlich immer besser und aussagekräftiger und hält vor jedem Gericht stand.
Im übrigen, kommt es zu Rechtsfall, dann haben Mieter verdammt viele Rechte.
Gute Infos gib es beim Mieterbund.
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
Zitat:
behalte erstmal die kaution. bis zu 3 monaten darfst du!
du darft sie sogar ohne gründe 1jahr lang zurückhalten !
genauso hat es unser letzer vermmieter (schwein ) auch gemacht ! selbst unser anwalt konnte da nixmachen weil das rechtens ist !
Bearbeitet von - mr.higgins am 18.11.2007 19:16:01
(Zitat von: mr.higgins)
Über eine Mietkaution muss umgehend nach Ende des Mietverhältnis abgerechnet werden. Regelmäßig werden dazu dem Vermieter von den Gerichten bis zu 6 Monate Zeit eingeräumt. Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht. Allerdings kann der Vermieter einen Teil der Kaution noch länger zurückhalten, wenn z.B. auf Grund der allgemeinen Kostensteigerung ein Nachzahlung aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu erwarten ist. Dieser einbehaltene Teil sollte ca. dem zu erwartenden Nachzahlungsbetrag entsprechen. Sollte die gesamte Kaution dem zu erwartenden Nachzahlungsbetrag entsprechen (was eher unwahrscheinlich ist), dann kann der Vermieter eben auch die gesamte Kaution zurückhalten.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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Zitat:
Sollte vieleicht noch was dazu sagen, denn ein reguläres Mietverhältniss wie man das im allgemeinen kennt, ist es nicht. Die vermieten Räumlichkeiten sind in meinem Haus im EG, ich wohne im 1.Og, d.h. ich habe jederzeit mitbekommen was da lief und was nicht. Wohnung ist vollkommen ok und ausserdem wars ein Freund von mir, es wurde also auch keine Kaution festgelegt. Er hat ein Jahr hier gewohnt, gab auch keine Probleme und nun zieht er weg wegen dem Job.
Hab ich ja alles mitbekommen weil wir auch oft zusammen weggegangen sind. Von daher fallen die ganzen offiziellen Sachen wie Fristen u.ä. weg, war auch so vereinbart.
Es geht jetzt eben darum, ob ich fürs Finanzamt oder sonstige Behörden einen Beweiss brauche, daß er da gewohnt hat und der Vertrag eben aufgelöst wurde, um diesen Zeitraum abzugrenzen. Ist also quasi eine "Für den Fall der Fälle" Frage, nicht daß ich irgendwann dann ohne die Unterlagen dastehe, versteht ihr?
(Zitat von: Wilhelmidelta)
Heb den Vertrag auf. Du hast damit schließlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehabt. Das wird das FA sehr wohl interessieren in welcher Höhe du die hattest. Lass dir für deine Unterlagen noch ne schriftliche Kündigung von ihm geben (ein Mietverhältnis muss immer schriftlich gekündigt werden, egal ob ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag geschlossen wurde). Sofern ihr nichts anderes vereinbart habt, dann gilt ne Frist von 3 Monaten zum Ende des Monats. Habt Ihr für den Fall der Kündigung durch den Mieter eine kürzere Frist vereinbart, dann gilt diese. Aber sowas interessiert das FA üblicherweise nicht.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Gemäß § 568 BGB bedarf die Kündigung eines Mietverhältnisses der Schriftform.