Privatverkauf ist Privatverkauf.
Selbst wenn dir die Steuerkette auf der Heimfahrt schon gerissen wäre, wäre es wohl "Pech"
Ich bin kein Anwalt o.ä, aber ich denke du müsstes dem Verkäufer schon beweisen können, dass der defekt schon vor dem Kauf bestand und er auch davon gewusst hat (also quasi Betrug bzw. arglistige Täuschung).(Zitat von: Maninblack)
Was ja so auch nicht ganz korrekt ist, denn bei einem allgemein privat verkauften Wagen besteht 12 Monate Sachmängelhaftung, bei einem Händlerkauf ebenso. Das Problem ist meistens, dass man sich diese Rechte einklagen muss über Anwälte, Gerichtsverfahren und lange Zeiträume.
Beim Privatverkauf muss diese Sachmängelhaftung durch eine Klausel im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen werden (Der Händler darf das jedoch nicht). In manchen Muster-Verträgen steht sowas vorgedruckt drin (ADAC) in anderen wieder nicht (erfordert dann das handschriftliche Ergänzen).
Für gewöhnlich, so finde ich, sollte man aber schon im Inserat schreiben ob ein Wagen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird. Sonst habe ich das Gefühl mir wird etwas verheimlicht.
Das ist aber ein bisschen am Thema dieses Threads vorbeigeschrieben.
@Becci: Je mehr du vom Schriftverkehr und Informationsaustausch mit dem Verkäufer vorlegen kannst, desto mehr wird dir das sicher vor Gericht helfen.
Warum solche Sachen in einer solch wichtigen Angelegenheit dann aber nicht aufbewahrt oder gespeichert werden ist mir leider unverständlich.
Pauschale Aussagen zu sowas sind oft schwer, ich bin kein Jurist, vielleicht irre ich mich auch in einigen Punkten (Ich muss da eh aufpassen sonst haut mir der mb100 hier wieder auf die Finger ;P ), aber Thematiken wie die deine haben wir hier ab und an immer mal wieder. Ich sage mal, wenn so etwas pauschal zu klären wäre bräuchte dieses Land keine Gerichte oder Anwälte mehr, aber genau mit so etwas verdienen diese ihr Geld ;)
Sicher willst du wissen wie gut deine Chance stehen, kann ich verstehen. Aber leider hilft dir alles Rätseln und Raten hier im Forum wenig, die Entscheidung trifft das Gericht.
Edit: "Handelt es sich um einen Mangel, muss dieser auch bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wurde der Kaufvertrag allerdings zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen (Verbrauchsgüterkauf), gilt zugunsten des privaten Käufers eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird zunächst vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag."
Quelle:
ADACMfG SHiFTY
Bearbeitet von: SHiFTY-59 am 07.03.2016 um 12:51:38