Wenn jemand ein Auto z.B. mit 150.000 km kauft, und es danach komischerweise 100.000 km hat, dann wurde das Messergebnis von irgendjemand verändert und damit gegen das Gesetz verstoßen. Und so einen Fall haben wir hier ja.
Da es das Strafrecht betrifft, ermittelt die Staatsanwaltschaft, wer für die Manipulation verantwortlich war.
Das man sich Tachos an die Wand hängen darf, hat damit nichts zu tun. Hier geht es um verbaute Tachos und die Autos, bei denen das Messergebnis verfälscht wurde.
Wie mb100 schon schreibt, ist die Frage, ob man als getäuschter Kaufinteressent Schadenersatz einklagen kann, eine zivilrechtliche Frage. Da muss ein Anwalt helfen und man muss seinen Schaden nachweisen können, also z.B. mit wie viel km der Wagen angeboten wurde und welche Reisekosten real entstanden sind.
Grüße
ChrisH