Hallo,
Ich habe im August 2014 aus einer Firmenauflösung 3 Arbeitsfahrzeuge und diverse andere Arbeitsuntensilien gekauft.
2 Fahrzeuge habe ich direkt nach Bezahlung bekommen, das dritte KFZ wollten wir, mit dem Verkäufer abgesprochen,
nach dem Winter abholen in einem ca. 50km entfernten Ort.
Dort hatte schon der Verkäufer das Fahrzeug ca. 1,5 Jahre zuvor zu stehen.
Ich habe da Fahrzeug vor ort Besichtig und dem dort ansässigen Inhaber des Geländes mitgeteilt,
das Fahrzeug zu einem bestimmten Termin abholen zu wollen.
Kurz vor der Abholung teilte mit der Inhaber des Geländes auf dem das Fahrzeug steht mit, dass er das Auto nicht raus gibt,
da wohl Standkosten bezahlt werden müssten und das IM 4 STELLIGEN BEREICH.
Wir wurden weder vom Verkäufer, noch beim ersten Treffen mit dem Inhaber des Geländes über eine Standmiete informiert.
Trotz mehrmaliger Aufforderung an den Verkäufer sich mit dem Geländeinhaber zu einigen, ist bis heute nichts passiert.
Ich glaube, dass ncihtmal die beiden einen vertrag darüber haben, eventuell eine mündliche Absprache.
Heute habe ich nochmal mit dem Geländeinhaber telefoniert, wo er mir dumm kam und meinte wenn er sein Geld nicht bekommt,
bekomm ich mein Auto nicht. Der Rest sei ihm scheiss egal und hat aufgelegt.
Im Kaufvertrag des KFZ steht nichts darüber, auch sonst habe ich nichts weiter unterschrieben.
Ich sehe die Sache so:
Ich habe ein KFZ gekauft, das mir nicht ausgehändigt wird.
Wie, warum, weshalb muss mich doch nicht interessieren?
Ich will einfach nur mein erworbenes Eigentum haben. Oder sehe ich das falsch?
Ich werde einen Anwalt einschalten, mich nervt es nur das ich wohl wieder auf diesen Kosten sitzen bleiben werde.
Da er zuletzt so nett zu mir war, wäre es mir am liebsten, dort hin zu fahren und das KFZ "mit Unterstützung" einfach weg zu holen.
Bearbeitet von: Greis² am 26.05.2015 um 11:16:56