Rechtsfrage zum kauf bei Internetshop *Update*
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Hallo Leute,
meine Freundin kaufte mir zu Weihnachten ein 1:18 Modellauto in einem Internetshop, in der Produktbeschreibung stand nichts wie "Farbe nach Lagerbestand" oder "Farbe kann von Bild abweichen". Sie ging also davon aus, dass das Auto Schwarz ist, so wie auf dem Bild. In den AGB's steht auch nichts dergleichen. Nun kam also das Modellauto ( viel zu spät ) an und es ist Rot.
Nachdem wir eine E-Mail geschrieben haben, haben sie nun in die Produktbeschreibung "Farbe nach Verfügbarkeit" dazu geschrieben ( kann meine Freundin, ich und ein Kumpel bezeugen ). Das Auto wollen sie nur gegen eine Bankgebühr von 10 Euro zurück nehmen. Was machen wir denn nun, das ist doch Betrug einfach die Produktbeschreibung zu ändern, aber wie beweist man sowas? Rechtschutz ist vorhanden. Bringt das was bei nem Streitwert von 30 Euro?
Ich mein ich hab hier schonmal nen ähnlichen Fall gesehen.
Gruß Phil
*Update* - siehe unten
Bearbeitet von - phil_e36 am 28.01.2009 21:34:18
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Hallo phil_e36,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Rechtsfrage zum kauf bei Internetshop *Update*"!
Gruß
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Morgen erstmal. *gähn* hab die Nacht kein Auge zugemacht nachdem was gestern bei mir passiert ist :-/
alsoooo:
nach Fernabsatzgesetz ist es möglich Ware innherhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurück zu senden!
Ich würde es einfach zurückschicken (natürlich vorher bescheid sagen) - Porto auf eigene Kosten da unter 40eur Warenwert
Lasst euch den Warenwert zurückerstatten. Den Stress mit dem Umtausch, 10eur und bla würde ich mir nicht antun. Modellautos bekommst du auch in anderen Shops (die dann im Fall des Falles bestimmt kulanter sind)
Kannst ja mal den link zu dem Shop / AGB geben
Bearbeitet von - theblade am 12.01.2009 08:02:45
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Ja und dann überweisen sie uns sicher nur 13,95 Euro zurück, weil sie ihre 10 Euro abziehen.
Hier der Link zu dem Auto:
http://www.modellautohaus.de/product_info.php?products_id=12595Hätte ich bei so nem großen Shop nicht gedacht, dass die so eine Nummer abziehen. Was hätte ich jetzt gemacht wenn ich ein Goldmünzenset für 1000 Euro gekauft hätte, sie welche aus Plastik schicken und dann in die Beschreibung einfach schreiben "Münzen sind aus Plastik"? Irgendwo hörts doch auf.
BMW Team Oberhavel
Ich würd das Problem über die normale Gewährleistung abwickeln. D.h. Vertrag ging über ein schwarzes Auto (auch ich bin der Ansicht, dass vom Bild auf die Farbe geschlossen werden kann). Folglich müsst Ihr dem Händler zwei Nachbesserungsversuche einräumen, bevor es das Geld zurück gibt. Er muss also versuchen, ein schwarzes Auto zu beschaffen. Und dann müsst Ihr m.E. auch keine Portokosten zahlen.
Sagt er gleich von vornherein, dass es kein schwarzes gibt, könnt Ihr gleich zurücktreten.
Ist aber kein einfacher Weg - und sicher auch mit etwas Ärger verbunden. Auch weil es zu beweisen gilt, dass der Satz vorher noch nicht da stand...
Wollt Ihr das ganze über den Widerspruch lösen (was sicher der bequemere Weg ist), dann würd ich vorher mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ob diese Widerspruchspauschale i.H.v. 10 Euro (die auch in den AGB zu finden ist) auch rechtens ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Es wurde ja von unserer Seite schon angeboten, das Auto umzutauschen, wir wurden dann pampig zurechtgestutzt, dass es drin stehen würde, mit "Farbe nach Verfügbarkeit", dass hat er aber nachträglich rein geschrieben. Meine Freundin ruft nachher wohl erst dort an und dann den Rechtschutz. Wenn es nicht hilft hab ich mir aber auch schon was überlegt, Thema "Nachbesserung". Echt unglaublich wie dreist die Leute heutzutage sind. Das nächste mal kaufen wir wieder bei eBay, da kann man die Artikelbeschreibung nichtmehr ändern.
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Zitat:
Wollt Ihr das ganze über den Widerspruch lösen (was sicher der bequemere Weg ist), dann würd ich vorher mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ob diese Widerspruchspauschale i.H.v. 10 Euro (die auch in den AGB zu finden ist) auch rechtens ist.
(Zitat von: mb100)
Das ist sie ganz sicher nicht. Reinschreiben kann man dort viel, das setzt aber die rechtlichen Grundlagen auch nicht ausser Kraft.
@phil:
Such die die günstigste Versandart für die Rücksendung (die Kosten mußt du tragen). Auf keinen Fall "unfrei" zurücksenden, das muß der Händler nicht annehmen. Sollte der Händler die Gebühr tatsächlich einbehalten würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (hier geht es nicht um 10€ sondern um's Prinzip). Wenn er das bei jeder Rückgabe durchzieht sind das lukrative aber eben illegale Nebeneinkünfte.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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Maxhütte-Haidhof
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Also ich bin auch der Meinung das man von dem Bild auf die Farbe schließen kann und war den nirgends mehr die farbe angegeben (bestellbestätigung)? Denn eigentlich müssten sie in der Bestellbestätigung die Farbe auch angeben.
Ein Mangel im Hinblick auf die Erkennbarkeit ist das auf jeden fall aber rechtlich müsstest du dem Verkäufer eine nachfrist setzten. Nach erfolglosem Ablauf kannst du Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Was ich aber nicht machen würde.
Geld zurückholen und das auto auf eigene kosten zurückschicken.
Anständige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!
Auch ein Wölfchen kann beißen...
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706 Beiträge
Meine Freundin hat den Vorfall der Wettbewerbszentrale gemeldet, es war weder eine Farbe angegeben noch war eine beim Bestellvorgang auswählbar, also schlossen wir daraus, das die Farbe gemäß Abbildung ist.
Da er es nun eben im nachinein reingeschrieben hat und wir es nicht beweisen können, schicken wir das Auto morgen zurück und fordern schriftlich das Geld zurück, sollte es da Probleme geben werden wir wohl den Anwalt einschalten müssen. Wie schon richtig gesagt wurde, hier gehts ums Prinzip. Bei uns waren es gerademal 25 Euro, aber lass es mal etwas teureres sein. Unsere Bank meinte auch, dass wir das Geld zurück holen können, dies aber Gebühren verbunden ist, diese Möglichkeit haben wir ja dann letztenendes auch noch.
Zitat:
Zitat:
Wollt Ihr das ganze über den Widerspruch lösen (was sicher der bequemere Weg ist), dann würd ich vorher mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ob diese Widerspruchspauschale i.H.v. 10 Euro (die auch in den AGB zu finden ist) auch rechtens ist.
(Zitat von: mb100)
Das ist sie ganz sicher nicht. Reinschreiben kann man dort viel, das setzt aber die rechtlichen Grundlagen auch nicht ausser Kraft.
(Zitat von: marueg)
Das ist zwar richtig, nur hab ich sowohl vorhin als auch eben beim schnellen Überfliegen der Widerrufsvorschriften (die dem Gesetzgeber zugegebenermaßen nicht gelungen sind) keine Vorschrift gefunden, die eine Widerspruchspauschale ausdrücklich untersagt.
Natürlich hab ich auch keine gefunden, die eine gestattet. Wenn ich sie überlesen haben sollte: bitte melden...
Aber es gibt ja § 242 BGB... *ggg*
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Wörth a.d.Isar
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Eine Wiederspruchspauschale fällt ja schon mal deswegen weg, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass man die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken kann. Nur die Versandkosten unterhalb eines Warenwerts von 40 EUR muss man tragen. Ansonsten fallen dem Käufer keine Kosten zu.
Diese Vorgehensweise ist doch so schon tausend mal in div. Computermagazinen und in den Medien vorgekaut worden. Was anderes ist nicht zulässig, auch wenn immer mal was anderes versucht wird.
Gruß
anekon
Kommando zurück - man sollte natürlich auch umblättern: der Widerrufspauschale steht § 357 IV BGB entgegen. Der sagt: "Weitere Ansprüche [außer dem auf Versandkosten (§ 357 II S. 3 BGB) - nur zu tragen, wenn die bestellte Ware und die gelieferte Ware übereinstimmen - wären hier also auch nicht mal zu tragen) und dem auf einen evtller Wertersatz wg. Verschlechterung (§ 357 III BGB)] bestehen nicht."
Folglich: die Widerrufspauschale ist nicht rechtens...
Bearbeitet von - mb100 am 13.01.2009 13:17:02
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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*Update*
So Leute,
hier mal der neuste Stand der Dinge im Fall "Carrera GT".
Der Vorfall wurde der Wettbewerbszentrale gemeldet, die Ware wurde zurückgeschickt, als "Päckchen", der Verkäufer behauptet, dass das Päckchen, welches vor 2 Wochen abgeschickt wurde, nicht angekommen ist. Was für ein Zufall, bei denen wundert mich sowieso nichts mehr. Meine Freundin hat einen Beleg bekommen, mit einer 8 stelligen Nummer, für eine Sendungsverfolgung braucht man aber eine 12 stellige Nummer.
Reicht dieser Beleg trotzdem aus, um über die Post zu beweisen, dass das Päckchen abgeschickt wurde?
Falls es nicht zurückverfolgt werden kann, haben wir weder das Geld, noch das Auto und keinerlei Beweise. Das Auto wurde zu uns geschickt und nun ist es weg. Wir können ja netmal beweisen das sie uns ein rotes geschickt haben :-D
Was meint ihr was sollen wir tun?
Bitte keine Sprüche wegen der Post, meine Freundin hat da in dem Moment auch nicht dran gedacht.
Danke an alle für Ihre konstruktiven Beiträge.
Gruß Phil
Bearbeitet von - phil_e36 am 28.01.2009 21:35:37
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Ach du scheiße...
das Problem ist, daß die Sendung unversichert verschickt wurde. Deshalb ist weder der Sendungsstatus nachvollziehbar, noch lässt sich die Einlieferung beweisen. Das eine Sendung verloren geht kommt zwar schon vor, die Wahrscheinlichkeit ist aber verschwindend gering.
Nachdem bisherigen Verhalten des Händlers würde ich diesen als höchst unseriös einstufen, will hier aber auch nichts unterstellen.
Im Zweifelsfall hast du leider den schwarzen Peter auf deiner Seite.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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Die Frage ist aber nun, bin ich verpflichtet, dass Paket versichert zurück zu schicken? Ich meine gelesen zu haben das der Empfänger das Risiko trägt, was ja aber Quatsch ist, da wir es ja zurückgesendet haben ( nach vorheriger Absprache, in der auf einen versicherten Versand nicht hingewiesen wurde ).
Die andere Frage ist, wir haben von der Post den Beleg dafür, dass an sie ein Auftrag erteilt wurde der nicht ausgeführt wurde, ist es dann also das sprichwörtliche pP ( persönliches Pech )?
Darf echt nicht wahr sein, da wird man zum Betrug ja regelrecht angestiftet, kann ja jeder Ware bei eBay verkaufen, unversichert verschicken und das Geld und die Ware behalten, ist das so einfach?
Tja, da wäre der eine € mehr doch was wert gewesen es versichert zu verschicken,oder?
Was sagt den die Post dazu, wo das Paket geblieben ist?
Seit ihr dahinter her gegangen um das zu klären?
ansonsten hast leider Pech gehabt, sind ja nun alle Beweise verschwunden.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
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Ich geh morgen früh hin, die E-Mail kam erst vohin, wollte nur ein bisschen vorab Wissen ergattern :-)
Problem ist halt dann, dass wir wohl den Anwalt auch nemme einschalten können, was will der groß machen ...
Irgendwie bekommen die noch ihr fett ab, ich weiss nur noch nicht wie.
Du hast den Beleg, der Rest ist das Problem des Empfängers. Du musst nur beweisen können, daß Du es der Post übergeben hast. Wo das Päckchen letztendlich ist, ist das Problem der Post oder des Empfängers.
Fahr weiter die Schiene, daß Du das Geld zurückwillst. Vergiss das Paket. Daß heut noch was verloren geht, dazu ist die Chance glaub ich kleiner als vom Blitz getroffen zu werden. Eher käme das Paket zurück. Sag Du hast es als Paket geschickt, hast nen Beleg und die Post sagt, es wurde ordnungsgemäß ausgeliefert. Er soll nicht solche Storys erzählen. ^^
Bearbeitet von - Stefan177 am 29.01.2009 01:00:02
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Wenn jemand ein Paket bekommt muß er doch auch unterschreiben oder? Dadurch mußte sich doch prüfen lassen ob die Firma das Paket erhalten hat.
Es war ein Päckchen, da muss man nix unterschreiben. Erst ab einem "Paket". Er hat aber einen Nachweis es abgegeben zu haben. Und nur der zählt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Zitat:
Es war ein Päckchen, da muss man nix unterschreiben. Erst ab einem "Paket". Er hat aber einen Nachweis es abgegeben zu haben. Und nur der zählt.
(Zitat von: Stefan177)
Funktioniert absolut nicht. Der Einlieferungsnachweis ist allenfalls eine Erinnerung für ihn selbst und nur zum hinternwischen geeignet. Wenn man eine versicherte Sendung (Paket) aufgibt erhält man einen Nachweis MIT der entsprechenden Sendungs-ID, und nur das gilt als Nachweis.
Zitat:
Du hast den Beleg, der Rest ist das Problem des Empfängers. Du musst nur beweisen können, daß Du es der Post übergeben hast. Wo das Päckchen letztendlich ist, ist das Problem der Post oder des Empfängers.
Auch das ist falsch. Wenn eine Sendung verloren gegangen ist KANN nur der ABSENDER eine Nachforschungsaufrag erteilen. Ist auch ganz logisch, da nur er einen Vertag mit dem Paketdienst geschlossen hat.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?