tach,
ich habe letzte woche eine ladung bekommen um als zeuge vor gericht auszusagen.
es geht um einen vorfall auf arbeit.
heute bekomme ich dann vom arbeitgeber eine sogenannte zeugengebührenverzichtserklärung, welche ich unterschreiben soll.
da ich nicht wusste was genau das ist und welche folgen das für mich haben könnte habe ich erstma danach gegoogelt. was ich fand passt allerdings nicht ganz..
in der erklärung stand es ungefähr so:
die partei die zeugen benennt muss für jeden zeugen, der vor gericht aussagen soll vor dem termin eine zeugengebühr bei gericht bezahlen. erst dann wird der zeuge geladen. kann sich die partei diese gebühr nicht leisten, hat sie die möglichkeit diese zgve vom zeugen unterschreiben zu lassen und bei gericht vorzulegen. erst nach der zahlung oder vorlage dieser zgve wird der zeuge geladen. im falle einer unterschriebenen zgve hat der zeuge keinen anspruch auf lohnausfall, fahrtkosten usw.
soweit hab ich es glaub kapiert. allerdings habe ich die ladung ja schon. und was soll es bewirken, dass mein chef die gebühr nicht zahlt? am finanziellen liegts sicher nicht..
bin recht misstrauisch wenn ich auf arbeit etwas zur unterschrift vorgelegt bekomme..
vielleicht kann mich jemand aufklären!
danke