Eintragung erfolgreich - jedoch Mängel bei HU
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Mitglied seit: 23.09.2009
München
Deutschland
32 Beiträge
Hallo liebe Leute,
ich habe eine kurze Frage.
Letzte Woche war ich beim TÜV um Fahrwerk und Felgen einzutragen.
War auch kein Problem und wurde auch so abgenommen,
Jedoch, hat der Prüfer die Ölwanne sowie die Handbremse bei der HU bemängelt.
Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um das zu beheben, klar.
Meine Frage ist jetzt, bei einer Polizeikontrolle würden die natürlich bemerken das diese Sachen die Eingetragen worden sind nicht im Schein stehen.
Ich kann auch die Eintragungen nicht bei der KFZ Stelle reinschreiben lassen, wenn das Auto kein TÜV hat...
Hat da jemand schon Erfahrung?
Gibs da Ärger deswegen? Oder reicht es der Polizei, wenn ich den Bericht vom Prüfer zeige?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Face2Face,
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Gruß
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Auf dem Schein steht extra geschrieben- bei der nächsten Gelegenheit in den Kfz Schein schreiben zu lassen.
D.h du musst erst wenn du umziehst odersonst was auf der Zulassungsbehörde machst, das Eintragen lassen.
Ich fahre schon fast 2 Jahre nur mit dem Bericht rum ;)
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"
Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Ich fahre schon fast 2 Jahre nur mit dem Bericht rum ;)
(Zitat von: bmw e36)
Und damit dürfte die Eintragung hinfällig sein. Lies mal das Kleingedruckte auf der Rückseite. 😶
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Für den Tüv im Dezember hat es gereicht ;)
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Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
Für den Tüv im Dezember hat es gereicht ;)
(Zitat von: bmw e36)
;) Bei mir auch immer. Bis mal ein aufmerksamer Gesetzeshüter bei ner Kontrolle intensiver geschaut hat. Ist halt rausgeschmissene Kohle, die Abnahme wiederholen lassen zu müssen, weil die ursprüngliche abgelaufen ist.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"
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Hab nochmal in den Unterlagen geschaut und nichts gefunden was von Erlöschung nach bestimmter Zeit aussagen würde.
Nur dass die Änderung bei nächstmöglicher Möglichkeit einzutragen sind
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Es gibt abnahmen die sofort in den Schein einzutragen sind und es gibt abnahmen, die bei der nächsten Gelegenheit einzutragen sind. Das geht aber aus den Dokumenten hervor.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Hab nochmal in den Unterlagen geschaut und nichts gefunden was von Erlöschung nach bestimmter Zeit aussagen würde.
Nur dass die Änderung bei nächstmöglicher Möglichkeit einzutragen sind
(Zitat von: bmw e36)
Dann hast du ne Abnahme nach
§19, kann ich mir zwar nur schwer vorstellen bei geändertem Fahrwerk und Felgen aber ok. Hättest du ne Abnahme nach
§21, würde das Gutachten nach 18 Monaten verfallen. In dieser Frist musst du es in die Papiere übernommen haben lassen, danach ist das Gutachten wertlos.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 04.01.2013
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2455 Beiträge
So ist es. Es gibt da Unterschiede. Die Einzelabnahme der Rad-Reifen-Kombination an meinem Auto ohne Teilegutachten etc. erforderte eine unverzügliche Eintragung im Schein. Die Distanzscheiben mit Teilegutachten können eingetragen werden, müssen aber nicht. Dann gibt es einen entsprechenden Wisch von der Prüfstelle. Schau genau drauf was auf den Papieren der Prüfstelle steht.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.