Mein auto wurde beschädigt wie vorgehen?
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Servus Leute
Ich habe heute mich mit einem kumpel verabredet und haben uns bei Ihm vor der Garage treffen wollen.
Ich parkte mein auto längst vor seiner garageneinfahrt, da vor seinem haus nie ein parkplatz zu finden ist..
Er weist aber das ich mich dort immer hinstellen tue..
An dem tag hat er blöderweise nicht dran gedacht und wollte aus der garage aus zu mir kommen...
Wie aus dem nichts öffnet er dann das garagentor und knallt das Tor an meinem auto...
Er will mir jetzt seine privathaftpflicht geben
Wie kann man das am besten machen
Und was für fragen können aufteten von der versicherung...
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Hallo 33mebo33,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mein auto wurde beschädigt wie vorgehen?"!
Gruß
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Wäre cool wenn jemand hier dabei ist, der in sachen versicherungen (privathaftpflicht) sich auskennt...
Ich habe für die fälle das die versicherung faxen macht eine rechtschutz (anwalt ect)
Schaden bei seiner Privathaftpflicht melden. Mit genau dem Sachverhalt, dass er beim öffnen des Garagentors dein Fahrzeug beschädigt wurde.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
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Das ist ja nicht das problem, ich habe jetzt was gefunden was total verwirred ist.. Tut selbst mal lesen
http://www.motor-talk.de/forum/garagentor-t4716841.htmlDas problem ist ich will nicht das dem seine KFZ versicherung berührt wird, da gibt es einen ähnlichen fall in dem link..
Es besteht da noch die Möglichkeit, dass du auf den Schaden sitzen bleibst. In Deutschland ist es verboten, vor einer Garage zu parken. Ich habe 10,00€ bezahlen müssen. Das beste an der Sache aber war, es war meine eigene Garage.Vor Gericht wurde der Einspruch abgelehnt,mit der Begründung : Man konnte nicht wissen wer der Eigentümer der Garage ist.
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Da kenne ich einen fall der mir vor 2 jahren passiert ist
Ich parkte im parkverbot ubd jemand ist mir drauf gefahren weil er nicht in die einfahrt rein fahren konnte ( zu wenig platz) da ich falsch stand!
Er hats trozdem probiert und ist an meiner stoßstange hängen geblieben.
Polizei gerufen und siehe da ER HATTE SCHULD!
Ich habe nur 30€ für falsch parken bekommen.
schaden hat der andere getragen.
Aber um nochmal auf den fall mit der garage zurück zu greifen:
Ich habe mich dahin gestellt und habe mich auch nicht vom ort entfernt.
Der kollege ist sonst immer von außenrumm gelaufen gekommen
1. hat er mir das erlaubt in der vergangenheit
2. war ich vorort
Er hat auch selbst dann gesagt "scheise hab voll verpeilt, dass du ja immer hier stehst"
Ist es ein fall für einen rechtsanwalt?
Ist es ein fall für einen rechtsanwalt?(Zitat von: 33mebo33)
Wenn Du ne Rechtsschutz hast (und dem ist ja so, schreibst Du), würd ich an Deiner Stelle die Geschichte direkt und von Anfang an übern Anwalt laufen lassen. Nix schlimmer, als wenn Du jetzt ne unüberlegte Äußerung gegenüber der Versicherung machst, die selbige dann als Aufhänger nutzt, um Deine Ansprüche zu kürzen. Anwälte stehen auch gar net drauf, die Kohlen, die der Mandant ins Feuer geworfen hat, wieder rauszuklauben.
Bearbeitet von: mb100 am 18.02.2015 um 20:59:00
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ja gut wer kommt dann für die anwaltskosten dann auf ?
die versicherung von meinem kollege oder der kollege selbst?
Wenn sich herausstellt, dass Dein Kollege zu 100 % schuld war und die Versicherung voll eintrittspflichtig ist: in meinen Augen die Versicherung...
Dein Anwalt wird wahrscheinlich, sofern es überhaupt so weit kommen sollte, sowohl Deinen Kumpel als auch die Versicherung als Gesamtschuldner verklagen.
Bearbeitet von: mb100 am 18.02.2015 um 21:26:49
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Ich denke wenn er versichert ist und dsfür regelmäßig bezahlen tut, muss die versicherung dafür aufkommen..
Es kann niemals sein bzw eher SELTEN das am schluss der schuldner alles bezahlen muss von eigner tasche.. Für was gibt es dann versicherungen?
Im schlimmsten fall gibts ja die haftpflicht rechtschutz...
Aber Du weisst schon: die Hauptaufgabe der Schadensachbearbeitung in einer Versicherung besteht darin, herauszufinden, warum die Versicherung nicht eintrittspflichtig ist. Weil entweder gar kein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Schädiger (klassischer Fall: deliktunfähige Kinder, die nicht mitversichert sind und keine Verletzung der Aufsichtspflicht) besteht oder der konkrete Fall vom Versicherungsumfang ausgenommen ist (z.B. bei Vorsatz) oder die Versicherung kürzen darf (z.B. bei grober Fahrlässigkeit). Rein theoretisch ist es vorliegend nicht unmöglich, dass die Versicherung tatsächlich sagt, dass es - auch im Fall des Schädigers - eigentlich ein Fall der KFZ-Haftpflicht ist.
Hab da von Berufs wegen auch schon einiges erlebt. Meist war die Brüh teurer als die Fisch. Und auch deswegen ist es nicht verkehrt bzw. ratsam, einen Anwalt einzuschalten.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Nur wenn das Öffnen der Garage nicht unmittelbar mit dem Ziel ein Fahrzeug zu bewegen in Verbindung steht, kommt die Privathaftpflicht für den Schaden auf, ansonsten die Kfz-Haftpflichtversicherung.
und in dem fall war es NICHT in verbingung mit einem KFZ fahrzeug, sondern er ist einfach aus der Garage gekommen und dann beim öffnen mein auto erwicht...
Ja, das sagst Du. Und ich sehs auch so. Nur is halt die Frage, was sich die Versicherung da zusammen-konstruiert.
Ob sie damit durchkommt, is natürlich die zweite Frage.
Ich denk bei solchen Sachverhalten immer drei, vier Schritte weiter. Überleg, was die Gegenseite machen könnte. Wie sie argumentieren könnte. Welche meiner Argumente sie aufgreifen könnte. Entsprechend kann ich dann reagieren - und werde so selten überrascht...
Bearbeitet von: mb100 am 18.02.2015 um 23:47:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Das klingt jetzt etwas Hart, aber in diesem Fall wird die Verischerung als erstes von Betrug ausgehen und in diese Richtung ermitteln.
Da es dein Freund und kein Fremder war.
Kennen alle die Geschichten mit dem Traktor und dem Onkel BlaBla.
Ihr müsst jetzt Beweisen, das es nicht mit Absicht war.
Daher würde ich wie schon vorher erwähnt als erstes zum Anwalt.
Solltest Du verlieren, dann werden Anwalts und Gerichtskosten von Deiner Rechtschutz übernommen und Du bleibst auf dem Schaden sitzen.
Wenn der Anwalt alles richtig macht, hast Du keine Sorgen.Auf keinen Fall wird die Haftpflicht von Deinem Freund das Freiwillig bezahlen.
Oft scheint alles so Einfach zu sein und dann macht Dir so ein Paragrafenverdreher einen Strich duch die Rechung.
Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.
Bleibt noch das Problem mit dem Parken, welches Dir warscheinlich das Genick brechen wird.
Ich wünsch Dir trotzdem allles Gute.
Die Tante Edit hat mich an etwas erinnert.
Es war einmal vor langer Zeit ein Kumpel mit einer Einfahrt.
Dort hat er ein Abschleppzeichen angebracht.
Ich war zu Besuch und habe mich in SEINE EINFAHRT gestellt.
Kommt die Polizei vorbei und gibt mir ein Ticket.
Der Kumpel meinte es tut ihm Leid, aber er kann jetzt leider nichts für mich tun. Das ist so.
Bearbeitet von: STAGE 2 am 19.02.2015 um 09:27:41
Before you diagnose yourself with Depression or Low Selfesteem, first make sure you are not infact, just Surrounded by Assholes
Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.
(Zitat von: STAGE 2)
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.(Zitat von: STAGE 2)
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?(Zitat von: mb100)
Sachbeschädigung?
Von welchem Ausmaß an Schaden sprechen wir überhaupt?
Hat es den Kotflügel und die Motorhaube weggerissen, oder reden wir hier von einer 200,- Smartrepair?
Bearbeitet von: STAGE 2 am 19.02.2015 um 10:52:22
Before you diagnose yourself with Depression or Low Selfesteem, first make sure you are not infact, just Surrounded by Assholes
Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.(Zitat von: STAGE 2)
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?(Zitat von: mb100)
Sachbeschädigung?(Zitat von: STAGE 2)
Bitte nicht; das geht voll nach hinten los.
Strafbar ist (in D) nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, nicht aber die Fahrlässige. Soll heißen: wenn Du absichtlich was kaputt machst, ist es strafrechtlich relevant; wenn Du versehentlich was kaputt machst, hast Du Dich nicht strafbar gemacht. Der zivilrechtliche Schadenersatzanspruch bleibt selbstverständlich grundsätzlich in beiden Varianten. Und die Baustelle der Polizei ist nur die Strafrechtliche.
Wenn der besagte Kumpel nun sich wegen der "Sachbeschädigung" am Auto anzeigt, sagt er damit quasi, dass er das Auto quasi absichtlich kaputt gemacht hat. Da aber Haftpflichtversicherungen für vorsätzliche Begehungen nicht eintrittspflichtig sind, wird die Versicherung dann erst recht die Regulierung ablehnen.
Bearbeitet von: mb100 am 19.02.2015 um 10:54:27
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich weiss nicht ob es in dieser Situation weiterhilft, aber evtl. sollte Dein Freund eine Selbstanzeige durchführen.(Zitat von: STAGE 2)
Wegen was? Also wegen der Begehung welchen Delikts?(Zitat von: mb100)
Sachbeschädigung?(Zitat von: STAGE 2)
Bitte nicht; das geht voll nach hinten los.
Strafbar ist (in D) nur die vorsätzliche Sachbeschädigung, nicht aber die Fahrlässige. Soll heißen: wenn Du absichtlich was kaputt machst, ist es strafrechtlich relevant; wenn Du versehentlich was kaputt machst, hast Du Dich nicht strafbar gemacht. Der zivilrechtliche Schadenersatzanspruch bleibt selbstverständlich grundsätzlich in beiden Varianten. Und die Baustelle der Polizei ist nur die Strafrechtliche.
Wenn der besagte Kumpel nun sich wegen der "Sachbeschädigung" am Auto anzeigt, sagt er damit quasi, dass er das Auto quasi absichtlich kaputt gemacht hat. Da aber Haftpflichtversicherungen für vorsätzliche Begehungen nicht eintrittspflichtig sind, wird die Versicherung dann erst recht die Regulierung ablehnen.
Bearbeitet von: mb100 am 19.02.2015 um 10:54:27
(Zitat von: mb100)
Man kann doch auch ohne Absicht, Fremdes Eigentum beschädigen.
Die Selbstanzeige, sagt doch nichts über den Vorsatz aus.
Ich dachte nur, das es Hilfreich sein "könnte" ein Behördliches Schriftstück in der Hand zu haben.
Es war ja auch nur ein Gedanke. Ich dachte mir schon das es weniger Hilfreich ist.
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Mitglied seit: 24.01.2012
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Verstehe nicht wieso mache hier gleich mit "selbstanzeige"
"Betrug"
Kommen.....
Ich melde den schaden einfach und fertig...
Der schaden beläuft sich meiner schätzung nach ca. Auf 2000-3000€
Ich war nicht mit der front sondern mit der beifahrer tür zur garage gestanden, anderst hätte ich den kompletten weg "behindert"
Beschädigt wurde
Kortflügel
Beifshrertür
Hintere tür (wenn man glück hat politur)
Und die felge hat ein kratzer abbekommen
Vor paar tagen erst habe ich meine stoßstange vorne und hinten lackieren lassen damit das Auto top da steht und jetzt wieder kratzer, könnte kotzen...
Dann reden leute von betrug, ich glaube wenn die versicherung meine Lohnabrechnung sieht wird die das schnell wieder Vergessen, so eine scheise hab ich nicht nötig für lappische 2000€ xD
Wie auch immer RECHT habt ihr, dass es so kommen KÖNNTE
Verstehe nicht wieso mache hier gleich mit "selbstanzeige"
"Betrug"
Kommen.....
Ich melde den schaden einfach und fertig...
Der schaden beläuft sich meiner schätzung nach ca. Auf 2000-3000€
Ich war nicht mit der front sondern mit der beifahrer tür zur garage gestanden, anderst hätte ich den kompletten weg "behindert"
Beschädigt wurde
Kortflügel
Beifshrertür
Hintere tür (wenn man glück hat politur)
Und die felge hat ein kratzer abbekommen
Vor paar tagen erst habe ich meine stoßstange vorne und hinten lackieren lassen damit das Auto top da steht und jetzt wieder kratzer, könnte kotzen...
Dann reden leute von betrug, ich glaube wenn die versicherung meine Lohnabrechnung sieht wird die das schnell wieder Vergessen, so eine scheise hab ich nicht nötig für lappische 2000€ xD
Wie auch immer RECHT habt ihr, dass es so kommen KÖNNTE
(Zitat von: 33mebo33)
Ich habe Euch bestimmt nichts unterstellen wollen.
Jedoch wird die Versicherung bei Schäden unter Freunden, dies ganz bestimmt in Erwägung ziehen.
Die Selbstanzeige war auch ! nur eine Idee !, welche ich in den Raum werfen wollte.
Wenn man aber sehen bzw. nachweisen kann, das der Wagen vorher in einem Perfekten Zustand war, wird dieser Gedanke (der Absicht) keinen Halt finden.
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Man kann doch auch ohne Absicht, Fremdes Eigentum beschädigen.
Die Selbstanzeige, sagt doch nichts über den Vorsatz aus.
Ich dachte nur, das es Hilfreich sein "könnte" ein Behördliches Schriftstück in der Hand zu haben.
Es war ja auch nur ein Gedanke. Ich dachte mir schon das es weniger Hilfreich ist.(Zitat von: STAGE 2)
Ja, stimmt. Man kann auch ohne Absicht fremdes Eigentum beschädigen. Allerdings ist das nicht strafbar - und somit interessiert es die Polizei nicht.
Wahrscheinlich würde es so ablaufen, dass die Polizei dann fragt, ob das Auto absichtlich beschädigt wurde. Der "Täter" schüttelt mit dem Kopf, und dann sagt die Polizei: "Nun gut, dann interessiert es uns nicht. Auf Wiedersehen." Und Schriftstücke oder ähnliches gibt es nicht.
Mal angenommen, es kommt tatsächlich so weit, dass die Sache aufgenommen wird und der Geschädigte befragt wird und im Verlauf der Ermittlungen eben rauskommt, dass das Ganze versehentlich geschehen ist und somit strafrechtlich nicht relevant, dann wird die Versicherung (wenn sie davon Wind bekommt) wahrscheinlich sagen, dass die Tat doch vorsätzlich begangen wurde (zum Beispiel nach einem Streit) - und man sich im Nachhinein (um eben keine strafrechtlichen Folgen auszulösen und auch den Versicherungsschutz nicht zu gefährden) eben auf eine fahrlässige Begehung "geeinigt" hat. Also die Sache mit der Fahrlässigkeit eine Schutzbehauptung ist. Und deswegen die Regulierung ablehnen.
Das meinte ich mit "verschiedene weitere Schritte im Kopf durchspielen". Und Du solltest - auch bezogen auf Österreich - genauer zwischen Ziivlrecht und Strafrecht trennen. Und erkennen, dass nicht jedes Verhalten, das einen zivilrechtlichen Anspruch auslöst, auch strafrechtlich relevant ist.
Bearbeitet von: mb100 am 19.02.2015 um 12:09:22
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