ich habe fahrerflucht begangen, was soll ich tun?
mal ein update:
der beifahrerin gehts soweit gut, bis mitte jänner mal krank geschrieben. eventuell gehts ja iwie das sie arbeiten geht. die decke fällt ihr schon richtig auf den kopf zu hause. iwann wird noch eine op folgen um draht und schrauben zu entfernen.
der typ hat sich bis jetzt nicht gemeldet, weder telefon, brief, was auch immer. keine entschuldigung, einfach nichts.
ich hab mal mit dem vater von ihm telefoniert und ihm mal das ganze erzählt, es wirkt einfach wunder wenn man die eltern bei solchen fällen mit einbezieht. auch wenn man(n) schon 25 ist, eine standpauke von vater/mutter hilft immer.
den peugeot habe ich heute bekommen, ist tadellos repariert von der löwen werkstatt. bezahlt hat das ganze sein vater aus eigener tasche, der sohnemann ist nach dem kauf vom bmw blank.
nach absprache mit dem anwalt ist dies für mich persönlich die einfachste und wahrscheinlich beste lösung. besser wie monatelanger rechtsstreit und recht bekommen aber die einsicht erhalten das man einem nackten nicht in die tasche greifen kann.
um die fahrerflucht kümmert sich die ?staatsanwaltschaft?
die beifahrerin wird vom empfohlenen anwalt vertreten und dem typen einheizen.... aber auch hier gilt einem nackten kannsd nicht in die tasche greifen.
für mich ist das thema somit durch
(Zitat von: KTMschnee)
verurteilt wird er so oder so . auch wenn er kein Geld hat , dann entweder Kredit aufs Auto und im notfall wird der Anwalt so oder so eine Pfändung einleiten und wenn er Pech hat , is der e90 sowieso versteigert dann . oder er zahlt in raten ab .... Geld ist Geld auch wenns langsam zum opfer kommt . aber schenken tut dem typen ja nix . und mit einem Kind noch im Auto . tolle Erziehung ....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Hallo Mani73,
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Gruß
Hallo,
ich habe auch eine Frage.
Der Fall:
Zwei Fahrzeuge sind an einer Engstelle mit den Spiegenl zusammengeprallt. Der Unfallgegner hat Fahrerflucht begangen. Sein Spiegel musste er allerdings zurücklassen.
Als BMW Fahrer hab ich ihn gleich erkannt. Es handelt sich um einen lila BMW E36 Spiegel. Ein eigentlich eher seltenes Fahrzeug.
Den Spiegel habe ich der Polizei übergeben.
Die Polizei hat die Ermittlungen allerdings eingestellt.
Durch Zufall habe ich einen lila BMW auf einen Parkplatz gesehen. Als Spiegel waren M3 Spiegel verbaut. (wohl Nachbauten)
Das Kennzeichen habe ich aufgeschrieben.
Sollte ich damit zur Polizei? Oder rentiert sich das ganze eh nicht.
Ich denke der Schaden wird eh geteilt, weil man nicht sicher feststellen kann wer Schuld ist.
Hat die Polizei den Spiegel noch? Erfahrungen?
Bearbeitet von: herr_welker am 16.12.2014 um 22:23:05
@KTMschnee
Freut mich für Dich und deine arme Beifahrerin, dass es doch nicht zu schlimm geworden ist!
@challenge-the-11
Die Beifahrerin müsste doch ihr Schmerzensgeld von der Haftpflichversicherung des Unfallgegners bekommen, auch wenn der Typ selber kein Geld hat? Oder ist das in Österreich anders?
@herr_welker
Also ich bin kein Jurist, aber ich würde mal sagen: Man könnte ihn wegen Unfallflucht dranbekommen - davon hast Du aber nichts, jedenfalls finanziell.
Vermutlich wird bei dem Fall die Schuld ohnehin derart geteilt, das jeder seinen Schaden zahlt.
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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@challenge-the-11
Die Beifahrerin müsste doch ihr Schmerzensgeld von der Haftpflichversicherung des Unfallgegners bekommen, auch wenn der Typ selber kein Geld hat? Oder ist das in Österreich anders?(Zitat von: ChrisH)
so weit hab ich das mit dem jusristen gar nicht besprochen da ich zu dem termin bereits die kohle in höhe des kostenvoranschlags hatte.
das flucht fahrzeug wurde ja mit kennzeichen bewegt die (noch) nicht zum fahrzeug gehörten, der wagen war weder in dtl noch in ö zugelassen. ich kann mir nicht vorstellen das die versicherung in diesem fall zur zahlung verpflichtet ist.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ich glaube er meint die Privathaftpflicht und nicht die vom KFZ.
I ///M FAN
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aber in ö besteht keine pflicht für eine privathaftpflichtversicherung, ich hab zb keine... in dtl etwa verpflichtend?
Bearbeitet von: KTMschnee am 17.12.2014 um 10:45:03
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Nein eine Pflicht besteht nicht, aber der gesunde Menschenverstand sagt einem das eine private Haftpflichtversicherung nötig ist. Sie schützt hauptsächlich das eigene erarbeitete Kapital. Für einen sehr günstigen Kurs.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
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tjo, wennsd meinst dass das der gesunde menschenverstand sagt...
ich zb halte viele leute für überversichert und für mich ist der gesunde menschenverstand so wenig kohle wie möglich an versicherungen zu überweisen. jede versicherung versucht sich halt wenn es nur iwie geht raus zu winden, siehe zb. hier immer wieder die threads über probleme mit autoversicherungen und auszahlen für unfallschäden. ohne juristische unterstützung bist da auf verlorenem posten...
und hätte ich jede versicherung unterschrieben die mir mein ehemaliger versicherungsvertreter vor ~10 jahren unter die nase gehalten hätte weil es SEIN gesunder menschenverstand sagt würde ich ca. 240€ im monat zahlen - ja er schickt mir nach wie vor jährlich ein abgebot für so ein rundum sorglos paket.
also mittlerweile fast 30t€ für die volle rechtsschutz für privat arbeitgeber verkehr, privathaftpflicht, zahnersatzversicherung, privatversicherung für gesundheit mit 1. klasse und alle möglichen sonstigen dingen. für einen schaden über 7t€, 1 krone für 700€, 3 nächte krankenhaus teuer erkauft...
kein thema, wird auch genug leute geben die so eine versicherung gut beschäftigen.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Bei einer Haftpflicht geht es nicht um kleinbeträge die nur weh tun, sondern um Beträge die dich ruinieren!!!
Bei einer Haftpflicht geht es nicht um kleinbeträge die nur weh tun, sondern um Beträge die dich ruinieren!!!
(Zitat von: Mad-76)
Das ist doch bei fast allen versicherten Risiken so. Krankheit, Unfall, Brand, Haftpflicht,...you name it. Ein vernüftiges Abwägen muss hier schon sein.
@ChrisH: Die Tatsache, dass der Vater in die Taschen gegriffen hat, legt doch nahe, dass kein zahlungskräftiger Haftpflichtversicherer involviert ist, nicht? Ansonsten würde es viell. länger dauern, bis Kohle fließt. Zu wünschen wärs dem Unfallopfer, dass sie nicht in leere Taschen greift. Abgesehen vom Schmerzengeld geht es auch um die Kosten der Heilbrhandlung. Klar zahlt der gesetzliche Krankenversicherer vorerst, bleibt aber auf den Kosten sitzen, wenn er diese nicht beim Unfallverursacher holen kann. Damit zahlen wir allle für das Verhalten des Unfalllenkers mit unserem Geld, wenn der keins hat und auch keine private Haftpflicht. Danke.
LG
@KTMschnee und @challenge-the-11
Ich dachte an die KFZ-Haftpflicht. Sorry, hatte es nicht mehr in Erinnerung, dass der Wagen ja ohne Zulassung unterwegs war.
Na ja, mal konkret nachzufragen, ob es vielleicht doch eine Privathaftpflicht gibt, wäre in diesem speziellen Fall sicher nicht verkehrt? Vielleicht hat der Vater bloß nicht daran gedacht, dass es die gibt? Und der Unfallgegner scheint ja ohnehin nicht zu denken....
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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Ein Glück ist nichts weiteres passiert. Denke der Verursacher ist jetzt genug bestraft mit den Kosten etc. Wie kann man nur so dumm sein. Hätte er sich gestellt hätte man ja bestimmt miteinander reden können wegen den Kennzeichen am falschen Auto. Jetzt würde ich auch Anwalts mäßig alles mögliche rausholen wenn nicht einmal eine Entschuldigung kommt!