ich habe fahrerflucht begangen, was soll ich tun?
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in Österreich ist, aber hier gilt, einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen, will sagen; für den Fall, dass der Typ nicht genug Kohle auf der Naht hat, solltest du dich informieren, ob es bei euch, so wie hier in Deutschland einen Versicherungsfond gibt, der Opfer solcher Fälle ausbezahlt, wenn der Verursacher nicht belangt werden kann, aus welchem Grund auch immer.
(Zitat von: Bruderchorge)
Na wenn der Verusacher ne Haftpflicht hatte (hoffen wir es mal) wird alles davon getragen, was sich aber die Versicheurng dann wieder holt fegen grober Fahrlässigkeit. Wenn er keine hat kommts auf den Geschädigten an.
Wenn "KTMschnee" eine Haftpflicht besitzt die diese eine Klausel mit eingeschlossen hat ---genannt Ausfalldeckung--- dann zahlt seine eigene Haftpflicht alle angefallene Kosten und holt sich diese dann vom Verursacher zurück soweit ich weiß. Wer da genaueres weiß kanns ja noch dazu schreiben.
Da sollte jeder mal seine Haftpflicht prüfen ob die Klausel mit inbegriffen ist. Wenn nicht, bleibt man tatsächlich auf dem Schaden sitzen und kann nichts holen, da wo nix zu holen ist... Leider..
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo faunjonny,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ich habe fahrerflucht begangen, was soll ich tun?"!
Gruß
Das sind doch bestimmt geklaute kennzeichen? So dumm kann doch kein mensch sein!! Mein beileid und gute besserung!
(Zitat von: Warhead Dragon)
eher nicht, ich tippe auf angetrunken bzw. auf Droge oder keinen Führerschein...bzw. Wagen nicht zugelassen oder von Allem ein bißchen
ist in 99% aller Fälle so
Das ist wirklich eine traurige nummer,gute Besserung für deine Beifahrerin,echt zum kotzen wenn man so unverschuldet in eine solche Situation kommt,es steht ja nun auch ein Bürokratisches und Juristisches hin und her an,auf das man sicher gerne verzichtet hätte,von der Op und Reha ganz zu schweigen.
Zu dem Verursacher kann man wohl nicht mehr viel sagen....Dummheit kennt einfach keine grenzen.
Unfassbar, was manche Leute anstellen!
Mein Beileid und vor allem natürlich gute Besserung für die Beifahrerin!
Grüße
ChrisH
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!
Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.
(Zitat von: 5N1P3R)
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.
Noch fragen?
Ja, mit welcher Begründung wurde das eingestellt?
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Es geht dank Personenschaden um richtig Kohle hier und das Nummernschild ist dort umher geflogen. Das kannst du nicht wirklich mit einem läppischen Kratzer und einem, im vorbeifahren gesehenen, Nummernschild vergleichen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Es geht dank Personenschaden um richtig Kohle hier und das Nummernschild ist dort umher geflogen. Das kannst du nicht wirklich mit einem läppischen Kratzer und einem, im vorbeifahren gesehenen, Nummernschild vergleichen.
(Zitat von: B3AM3R)
Da denkst Du falsch. Das Thema ist das Gleiche, nur der "Schaden" ein anderer. Zumal die Beweislage eine ähnliche ist, wenn auch kein Kennzeichen zur Beweissicherung gefunden wurde.
Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!
Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.(Zitat von: 5N1P3R)
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.
Noch fragen?
(Zitat von: Greis²)
Du lässt eine Frau, die Dir in die Tür rein fährt einfach so abhauen? Respekt, gute Erziehung.
Klingt ja echt furchtbar, ich wünsche dir und deiner Beifahrerin eine gute Besserung @KTM
Nimm dir bloß einen guten Anwalt...!!
Es geht dank Personenschaden um richtig Kohle hier und das Nummernschild ist dort umher geflogen. Das kannst du nicht wirklich mit einem läppischen Kratzer und einem, im vorbeifahren gesehenen, Nummernschild vergleichen.(Zitat von: B3AM3R)
Da denkst Du falsch. Das Thema ist das Gleiche, nur der "Schaden" ein anderer. Zumal die Beweislage eine ähnliche ist, wenn auch kein Kennzeichen zur Beweissicherung gefunden wurde.(Zitat von: angry81)
Ja und nein. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) ist - unabhängig vom Schaden - ist das eine.
Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt aber noch § 229 StGB ins Spiel (fahrlässige Körperverletzung).
Wenn der Unfallfahrer dann davon ausgehen musste dass Personen in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt noch § 323c StGB dazu (Unterlassene Hilfeleistung).
Das ist zusammengenommen strafrechtlich damit schon deutlich mehr als "nur" eine (umgangssprachliche) Unfallflucht. Und natürlich wirken sich die weiteren beiden Straftaten auch strafverschärfend auf das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort aus.
Wie bei jeder anderen Straftat auch werden die Umstände berücksichtigt. Und die liegen ja bei einem schweren Unfall mit Personenschaden ganz anders als wenn ich irgendwo eine 1mm Parkbeule hinterlasse und flüchte.
Bearbeitet von: economix am 08.12.2014 um 13:55:55
Ja und nein. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) ist - unabhängig vom Schaden - ist das eine.
Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt aber noch § 229 StGB ins Spiel (fahrlässige Körperverletzung).
Wenn der Unfallfahrer dann davon ausgehen musste dass Personen in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt noch § 323c StGB dazu (Unterlassene Hilfeleistung).
Das ist zusammengenommen strafrechtlich damit schon deutlich mehr als "nur" eine (umgangssprachliche) Unfallflucht. Und natürlich wirken sich die weiteren beiden Straftaten auch strafverschärfend auf das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort aus.
Wie bei jeder anderen Straftat auch werden die Umstände berücksichtigt. Und die liegen ja bei einem schweren Unfall mit Personenschaden ganz anders als wenn ich irgendwo eine 1mm Parkbeule hinterlasse und flüchte.
(Zitat von: economix)
Sag ich doch. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" ist in beiden Fällen gleich. Der aus dem Unfall resultierende Schaden ist anders, aber die ursprünglichen Straftat ist das Gleiche. Das ein Ermittlungsinteresse schon höher ist wenn Personenschaden im Spiel ist leuchtet mir ein. Dennoch ist es fahrlässig bei reinen Materialschäden den Fall als "minderwertig verfolgungswürdig" zu beurteilen. Jemand der bei einem Materialschaden abhaut tut das auch, wenn er einen Menschen umgefahren hat.
Ich muss als Zeuge im Januar vor Gericht. Ein Rentner ist, auf einem Parkplatz beim rückwärts Ausparken, gegen einen E60 gefahren, Laut kracht es als er in der Stoßstange eingerastet ist. Der Rentner dreht sich um zum angefahrenen Auto, legt den Gang ein und wendet in aller Ruhe. Ich hatte schon ein komisches Gefühl dabei und zücke mein Handy, stelle mich vor seinen Prius und mache Fotos von ihm und dem Kennzeichen. Das hat ihn nicht gestört und er ist los gefahren.
Ich hoffe das ihm der Führerschein entzogen wird!
Greis: Hast Du denn schwarz auf weiß, dass eingestellt wurde?
Weil: was ich mir alternativ noch vorstellen kann ist, dass die Sache im Strafbefehlverfahren endete. Die Dame hat dann also nen Brief bekommen, in dem steht, was sie für ne Strafe bekommt - und wenn sie die akzeptiert, dann kommt das Ganze auch nicht vor Gericht.
Alternativ ist auch möglich, dass mit Auflage gemäß § 153 StPO eingestellt wurde. Soll heißen: die Dame musste ein paar Euro fuffzich zahlen, z.B. an eine gemeinnützige Einrichtung, an nem Aufbau / Fahreignungsseminar teilnehmen, den Schaden wieder gut machen oder ähnliches.
Das Stichwort heißt "Prozessökonomie". Tatsächlich sind auch die Gerichte (auch die Strafgerichte) dran interessiert, dass das Ganze kostengünstig über die Bühne geht. Und als Verteidiger bzw. auch als Täter kann man durchaus auch darauf hinwirken, dass das Ganze im Strafbefehlverfahren abgefrühstückt oder gegen eine Auflage eingestellt wird. Beliebte Argumente sind da so Dinge wie "ich hab zwar was gemerkt, aber hab das nicht zuordnen können" oder "ich war so geschockt, dass ich weggefahren bin" und "mir tuts auch unendlich leid" und "natürlich mach ichs wieder gut" und natürlich "ich hab fünf Kinder daheim und die Oma ist krank". Will sagen: wenn der Täter geständig ist und sich um Wiedergutmachung bemüht, verliert der "drohende Zeigefinger von Richter und Gesetz" seine Wirkung bzw. ist oftmals nicht nötig.
Und unabhängig von weiter verwirklichten Straftaten (fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung wurden genannt) machts schon nen Unterschied, ob nun nur Sachschaden oder auch Personenschaden verursacht wurde. Bzw. sagen wir es anders - dann wirds leichter: es macht für die Entscheidung, ob die Sache vor Gericht geht oder ob eingestellt werden kann / ein Strafbefehl ergehen kann schon einen Unterschied, ob nun ne kleine Delle in nen alten Polo gefahren wird (gut, zugegeben: auch oft ein wirtschaftlicher Totalschaden) oder ob nun ein fabrikfrischer Aston Martin One-77 komplett zerstört wird...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!
Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.(Zitat von: 5N1P3R)
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.
Noch fragen?(Zitat von: Greis²)
Du lässt eine Frau, die Dir in die Tür rein fährt einfach so abhauen? Respekt, gute Erziehung.
(Zitat von: charlie2)
Wir fuhren auf einer 2 spurigen nebeneinander, kurz vor der Kreuzung zog sie ohne zu schauen rüber und drückte mir ihren Spiegel in die Tür....zog dann zurück und bog kurz danach rechts ab...ich musste links abbiegen, es war ein T-Kreuzung, geradeaus ging es nicht.
Ich hatte keine Chance so schnell zu wenden da war sie auch schon weg.
Bin natürlich danach in ihre Richtung, um zu schauen ob sie irgendwo gehalten hat, natürlich nichts.
Bin dann sofort zur Polizeidienststelle gefahren, dort wurde alles anhand von Fotos aufngenommen.
Natürlich blieb ich entspannt, denn ich wusste anhand meinem und ihrem Schaden konnte man gut nachvollziehen, dass es so war.
Was dann ja auch stimmte.
Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
(Zitat von: Greis²)
Wahrscheinlich stand drin, dass das Verfahren gemäß einer Vorschrift eingestellt wurde. Also beispielsweise: "Das Verfahren gegen Frau Soundso wurde gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. eingestellt." Das heißt auf Deutsch: Die Gute hatte beispielsweise 10.000 Euro ans Müttergenesungswerk zu spenden.
Dass die StA genau reinschreibt, warum und mit welchen Auflagen unter welchen Bedingungen usw. eingestellt wird, hab ich auch nicht erwartet. Wir Juristen sind faul ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.(Zitat von: Greis²)
Wahrscheinlich stand drin, dass das Verfahren gemäß einer Vorschrift eingestellt wurde. Also beispielsweise: "Das Verfahren gegen Frau Soundso wurde gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. eingestellt." Das heißt auf Deutsch: Die Gute hatte beispielsweise 10.000 Euro ans Müttergenesungswerk zu spenden.
Dass die StA genau reinschreibt, warum und mit welchen Auflagen unter welchen Bedingungen usw. eingestellt wird, hab ich auch nicht erwartet. Wir Juristen sind faul ;-)
(Zitat von: mb100)
Haha, alles klar! :D
Gute besserung an die frau. Keine angst deine versicherungen werden alles zahlen du musst überall den verursacher angeben, dann hat die versicherung 30 jahre zeit sich das geld zu holen sonst ist es verjährt :-) hat er nix kriegen die nix
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Mitglied seit: 08.03.2007
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mal ein update:
der beifahrerin gehts soweit gut, bis mitte jänner mal krank geschrieben. eventuell gehts ja iwie das sie arbeiten geht. die decke fällt ihr schon richtig auf den kopf zu hause. iwann wird noch eine op folgen um draht und schrauben zu entfernen.
der typ hat sich bis jetzt nicht gemeldet, weder telefon, brief, was auch immer. keine entschuldigung, einfach nichts.
ich hab mal mit dem vater von ihm telefoniert und ihm mal das ganze erzählt, es wirkt einfach wunder wenn man die eltern bei solchen fällen mit einbezieht. auch wenn man(n) schon 25 ist, eine standpauke von vater/mutter hilft immer.
den peugeot habe ich heute bekommen, ist tadellos repariert von der löwen werkstatt. bezahlt hat das ganze sein vater aus eigener tasche, der sohnemann ist nach dem kauf vom bmw blank.
nach absprache mit dem anwalt ist dies für mich persönlich die einfachste und wahrscheinlich beste lösung. besser wie monatelanger rechtsstreit und recht bekommen aber die einsicht erhalten das man einem nackten nicht in die tasche greifen kann.
um die fahrerflucht kümmert sich die ?staatsanwaltschaft?
die beifahrerin wird vom empfohlenen anwalt vertreten und dem typen einheizen.... aber auch hier gilt einem nackten kannsd nicht in die tasche greifen.
für mich ist das thema somit durch
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!
Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.(Zitat von: 5N1P3R)
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.
Noch fragen?(Zitat von: Greis²)
Du lässt eine Frau, die Dir in die Tür rein fährt einfach so abhauen? Respekt, gute Erziehung.(Zitat von: charlie2)
Wir fuhren auf einer 2 spurigen nebeneinander, kurz vor der Kreuzung zog sie ohne zu schauen rüber und drückte mir ihren Spiegel in die Tür....zog dann zurück und bog kurz danach rechts ab...ich musste links abbiegen, es war ein T-Kreuzung, geradeaus ging es nicht.
Ich hatte keine Chance so schnell zu wenden da war sie auch schon weg.
Bin natürlich danach in ihre Richtung, um zu schauen ob sie irgendwo gehalten hat, natürlich nichts.
Bin dann sofort zur Polizeidienststelle gefahren, dort wurde alles anhand von Fotos aufngenommen.
Natürlich blieb ich entspannt, denn ich wusste anhand meinem und ihrem Schaden konnte man gut nachvollziehen, dass es so war.
Was dann ja auch stimmte.
Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
(Zitat von: Greis²)
wurde vor der roten Ampel stehend durch einen Auffahrunfall in den Kreuzungsbereich geschoben. Vorl lauter Angst schnell zur Seite gefahren. (Gottseidank möglich ohne weiteren Unfall). In der Zwischenzeit war der Verursacher verschwunden. Ich konnte das Auto, die Farbe, den Fahrer, die 2 Insassen und das Kennzeichen beschreiben. Ich war alleine.
Ab zur Polizei.
Einige Monate später kam der Brief punkto Verfahrenseinstellung. (keine Ahnung warum)
In der Zwischenzeit war das Getriebe verreckt und eine intensive Verhandlung mit Honda hatte angefangen. Am Ende gab er mir gutes Geld für mein Auto.. Daher war der Schaden egal geworden und ich hatte es nicht mehr verfolgt.
Ich war 2 bei der Polizei gewesen um den Stand der Dinge zu erfahren. Ich habe nie Auskunft bekommen. Anzeige wurde bei meinem Wohnort gemacht. Der Unfall war aber cirka 12 km entfernt passiert gewesen. Die Beamten haben immer nur auf die andere Dienststelle verwiesen.
Ich habe da eine eigene Theorie zum Lenker :-)
LG Phil
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Herzliches Beileid zum tragischen Vorfall. Schön zu hören, dass deine Beifahrerin langsam wieder wird, obwohl sie noch recht zu kämpfen hat. Ich hätte auch das Geld vom Vater genommen. Er wäre ja zum Ersatz des Sachschadens nicht einmal verpflichtet gewesen. Es gibt scheints hin und wieder doch noch anständige Leute.
Um die Fahrerflucht kümmert sich die zuständige Verwaltungsbehörde von Amts wegen, dh automatisch.
Die Polizei leitet den Bericht an die Verwaltungsbehörde (Stichwort: Führerschein, Fahrerflucht) und an die Staatanwaltschaft wg der zumindest fahrlässigen Körperverletzung weiter. Das "Im-Stich-Lassen eines Verletzten ist zwar unter Par. 94 StGB (Österreich) ein eigener Straftatbestand, es wird aber keine separate Strafe dafür ausgesprochen, wenn der Täter schon eine Strafe wg der der Verletzung zu Grunde liegenden Körperverletzung bekommt, wovon hier aufgrund Deiner Erzählungen auszugehen ist.
Alles Gute und gute Besserung für Deine Beifahrerin, LG.