Bußgeld für getönte Scheiben
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Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
Deutschland
30 Beiträge
Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von euch,
Es ist folgendes am 02.05.2014 gegen 20 Uhr passiert.
Bei uns im Ort trifft man sich meistens abends auf dem großen
Freibadparkplatz. An diesem Abend machte die Polizei ne Fahrt durch den Parkplatz und klar musste es mich erwischen (erst vor kurzem einen e39 530i angemeldet) vielleicht lags am Nummernschild (7777) :)
Die Kontrolle verlief in meiner Sicht sehr streng, der Polizist kam und sagte ich solle unverzüglich aussteigen, selbstverständlich verweigerte ich dies zunächst. Den Rest der Unterhaltung brauche ich hier nicht anzugeben.
Dann machten die sich ans Auto dran, und entdeckten die getönten Scheiben, ich wurde nach den Papieren gefragt, ich sagte habe das Auto erst seit wenigen Tagen und meine die Papiere sind daheim. Und es war nie die Rede von vorderen getönten Scheiben, die wurden nicht mal angeguckt von denen.
Der Polizist sagte Ich solle am 06.05 zur Wache kommen und es nach Zeigen.
Am 03.05 oder 05.05 hatte ich einen Käufer für das Auto und umgehend abgemeldet und verkauft. Aus diesem Grund ging ich nicht am 06.05 zu der Dienststelle.
Nun kam ein Brief von Regierungspräsidium kassel
Darauf hin legte ich Widerspruch ein und gab mich als Fahrer an (war auf Mutter angemeldet und sie erhielt auf ihren Namen den Brief)
Im Widerspruch schrieb ich wie oben bereits erwähnt dass das Fahrzeug vor dem 06.05 angemeldet wurde und nicht mehr in meinem Besitz sei und dass das mit den vorderen Scheiben nicht stimmt, da die Polizisten die nicht mal angeguckt haben und weder mich drauf angesprochen haben. Und dass mir nicht möglich sei die Papiere vor zuzeigen da das Fahrzeug nicht in meinem Besitz sei.
Nun kam weiteres schreiben, diesmal kam der Brief auf meinen Namen und direkt ein Überweisungsschein. Von meinem Widerspruch steht im
Brief kein einziges Wort.
Hier der zweite Brief:
Muss ich wirklich nun den Betrag zahlen?
Aber wofür?
1. die können mir nicht nachweisen dass ich keine Papiere dafür hatte
2. Fahrzeug wurde vorher abgemeldet und ist nicht in meinem Besitz
3. hatte nicht mal Mängelkarte bekommen
Soll ich da einfach mal am Montag anrufen und fragen ob die bescheuert sind? Bekommen mein Widerspruch aber gehen drauf nicht ein.
Mir liegts nicht an den 120€ Bußgeld sondern es geht ums Prinzip.
Lg
Alex
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36-323ti-Alex,
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Gruß
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Da gibts nur eins... Ab zum Anwalt ob du willst oder nicht.
Nur so kannst du zu deinem Recht kommen. Denn selbst wenn die wissen das sie damit nicht im Recht sind geben sie es nicht zu und machen einfach munter weiter nach dem Motto " der wird schon zahlen"!
Ist leider so. Dort anrufen brauchst du nicht weil die am Telefon das nur bearbeitet und mehr oder weniger die Tippse is die den ganzen Schmarrn zusammenschreibt. Da kannste auch gleich mit ner Tonne reden. Hatte ich auch schonmal versucht.
Gruß
Geh zum Anwalt und ich würde noch den unverschämten polizisten verklagen . Sowas geht gar nicht , denken nur weil sie eine Marke haben können sie alles machen . Bei mir wurde ich auch angehalten ohne grund , auch so ein unverschämter bulle er sagt zu mir allgemeine kontrolle , aber sowas unhöfflich und wollte mir irgendwas anhängen so ein spasti . Ich meinte zu ihn wenn ich dich ohne deine Marke sehe warte ab was ich mit dir mache . Ich bin an den Tag total abgetickt .
Auch wenn ich kein Verwaltungsrechtler bin...
die Vorgehensweise der Behörde war in meinen Augen insoweit richtig. Und Du hast mit Deinem Schreiben das Steak vor dem Schlachten auf den Grill gelegt. Will sagen: Schritt zwei vor Schritt eins gemacht.
Mit anderen Worten: Deine Mutter hätte eigentlich Widerspruch einlegen müssen - und angeben müssen, dass Du Führer bist. Also Führer des Fahrzeugs. Der Widerspruch, den Du - so quasi in ihrem Namen - eingelegt hast, gilt nur für sie. Du müsstest - nachdem Du nun von der Behörde als Fahrer identifiziert wurdest - dies nochmal separat machen. Weil Du hast noch keinen Widerspruch eingelegt. Man kann ja erst Widerspruch einlegen, wenn die Behörde gegen einen vorgeht.
Gegen Deine Mutter dürfte das Verfahren vorerst auch noch weiterlaufen und der Widerspruch geprüft werden. Für Anbaumaßnahmen / die grundsätzliche Verkehrssicherheit des Fahrzeugs usw. ist sie als Halterin genauso verantwortlich wie Du als Fahrer.
Wenn Du bzw. Ihr ne Verkehrsrechtsschutz habt, würd ich ggf. auch zum Anwalt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Naja, Du hattest getönte Scheiben und keine Papiere dabei. Insofern ist das ja richtig was sie schreiben.
Die Papiere (Schein, Personalausweis, Führerschein, letzter TÜV Bericht sowie ABEs und Prüfberichte über Umbaumaßnahmen (sofern nicht im Schein eingetragen)) sind im Fahrzeug oder am Mann mitzuführen soweit ich weis.
Da jetzt einfach nicht hinzugehen, weil das Auto verkauft wurde ändert ja auch nichts an der Tatsache, daß Du erwischt wurdest.
Wenn Du geblitzt worden wärst und am nächsten Tag Dein Auto verkaufst, ändert das ja auch nichts an der Sachlage daß Du an dem Tag ein Gesetz übertreten hast.
Kannst ja nicht einfach sagen: "Hab kein Auto mehr, geht mich nix an."
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
Deutschland
30 Beiträge
Mit Blitzerfoto ist es nicht zu vergleichen, da gibts Foto als beweis.
Und hier wurde vereinbart dass ich die Unterlagen nachzeige da ich sie nicht dabei hatte.
Als Beweis haben die in diesem Fall die im Brief benannten Zeugen, den Termin hast du bekommen damit du die Papiere nachreichen kannst.
Da du deiner Pflicht ja aber nicht nachgekommen bist, geht die Spirale bei denen immer fröhlich weiter.
@Tanner14: Die können dich auch ohne Grund anhalten, dafür brauchen Sie nur die magischen Worte "Allgemeine Verkehrskontrolle"...
Bearbeitet von: Horgh76 am 14.06.2014 um 14:33:36
Sehe ich genauso, nur weil du dein Auto verkauft hast musst du trotzdem die Papiere vorlegen. Sonst könnte ja jeder sein Auto tunen nix eintragen lassen, und jedes mal wen kontrolliert wirst das Auto schnell an nen Kumpel verkaufen. Und wen das Rum ist wieder zurückkaufen. Also ich hoffe du siehst das mal auf logischer Basis.
Du wirst doch wohl ne Kopie von den Papieren bekommen.
Zitat:
Die Kontrolle verlief in meiner Sicht sehr streng, der Polizist kam und sagte ich solle unverzüglich aussteigen, selbstverständlich verweigerte ich dies zunächst.
Zitat:
Aus diesem Grund ging ich nicht am 06.05 zu der Dienststelle.
Zitat:
und dass das mit den vorderen Scheiben nicht stimmt, da die Polizisten die nicht mal angeguckt haben und weder mich drauf angesprochen haben.
Zitat:
Soll ich da einfach mal am Montag anrufen und fragen ob die bescheuert sind?
Frei nach dem Motto
Alle doof, nur ich nicht.
Kann mich nicht erinnern, dass Anarchie ausgebrochen ist und der Bürger jetzt seber entscheiden darf was er der Obrigkeit für Möglichkeiten erlässt und welche nicht.
Als Fahrzeugeiner bist du verpflichtet jeweilige Nachweise zu erbringen und nicht die Polizei.
Könnte sich ja jeder hinstellen und behaupten, dass irgendwelche Veränderungen nicht gesehen wurden.
DU musst das Gegenteil beweisen und das hast du mit deinem selbstbewussten Nicht-Erscheinen nicht erreicht.
Die Strafe steht. Zumal sie wirklich berechtigt ist.
Es sind nicht alle doof, auch wenn es schwer zu verstehen ist.
Dein Widerspruch war sehr unüberlegt. Daran solltest du arbeiten und vielleicht an deinem Verhalten.
Nimms nicht persönlich.
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Zitat:
Mit Blitzerfoto ist es nicht zu vergleichen, da gibts Foto als beweis.
Und hier wurde vereinbart dass ich die Unterlagen nachzeige da ich sie nicht dabei hatte.
(Zitat von: E36-323ti-Alex)
Das hast Du ja nicht gemacht, soweit ich das Überblicke.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Du hattest getönte Scheiben und keine Betriebserlaubnis dabei, außerdem hast du diese nicht wie vereinbart vorgezeigt. Ergo gehen die Beamten davon aus, dass du gar keine hast und dementsprechend Ordnungswidrig gehandelt hast und leiten ein Verfahren ein ? Wo ist dein Problem ? Schon das nicht mitführen einer gültigen Betriebserlaubnis für umbauten ist eine Ordnungswidrigkeit, das war also schon kulant von den Beamten diese nicht vor Ort zu ahnden, ebenso wie sie keine Mängelkarte ausgestellt haben.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
da du nicht nachweisen kannst, dass der Mangel nicht am Fahrzeug bestand, denke ich dass du zahlen musst. und schon alleine wegen deiner art und weise den beamten gegenüber gönne ich dir das du zahlst.
stell dir mal vor du wärst der Polizist gewesen und hättest den ganzen tag schon mit leuten wie dir zu tu gehabt!
deine Laune wäre an dem tag auch kein Sonnenschein gewesen.
in meinen augen ist die Polizei in Deutschland viel zu nett. wenn sie durchgreifen dann gibt es gleich eine Klage und werden von typen wie Taner bedroht.
solche Leute müssten pauschal erstmal nen monat in den knast bei wasser und trocken Brot.
schönen abend noch
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Zitat:
Die Kontrolle verlief in meiner Sicht sehr streng, der Polizist kam und sagte ich solle unverzüglich aussteigen, selbstverständlich verweigerte ich dies zunächst. Den Rest der Unterhaltung brauche ich hier nicht anzugeben.
(Zitat von: E36-323ti-Alex)
Mehr muss ich gar nicht lesen!
Wo ist das Problem auszusteigen? Hast du Schmerzen dabei?
Machst grundlos nen Affen und wunderst dich, warum sie dich streng kontrollieren?
Die Herren machen "meistens" auch nur Ihren Job und wenn man auf solche Leute trifft, kommt bei denen sicher immer "Freude" auf...
Wenn es dir ums Prinzip geht:
Strafe ist berechtigt.
Dein Verhalten unangebracht.
Ich finde es immer komisch, dass Leute mit der Polizei Probleme haben und anecken meist die sind, die eh ein sehr auffälliges Verhalten aufzeigen....
Zitat:
Geh zum Anwalt und ich würde noch den unverschämten polizisten verklagen . Sowas geht gar nicht , denken nur weil sie eine Marke haben können sie alles machen . Bei mir wurde ich auch angehalten ohne grund , auch so ein unverschämter bulle er sagt zu mir allgemeine kontrolle , aber sowas unhöfflich und wollte mir irgendwas anhängen so ein spasti . Ich meinte zu ihn wenn ich dich ohne deine Marke sehe warte ab was ich mit dir mache . Ich bin an den Tag total abgetickt .
(Zitat von: Taner14)
Dies wäre dann ein perfektes Beispiel für meinen Post darüber.
Wobei rechtlich gesehen, würde mich interessieren wie das ist, denn er hat ja keine Mängelkarte bekommen.
Sonder nnur die mündliche Aufforderung sich auf er Wache zu melden.
Erfolg gibt dem Recht, der ihn hat
Die sog "Mängelkarte" hat nur den Hintergrund, das derjenige der sie ausstellt einen Nachweis hat, wann bzw. welcher Mangel festgestellt wurde und welchen Zeitraum er für die Behebung einräumt.
Bekommt er keine Mängelkarte und musste (aus welchen Gründen auch immer) die Folie am Ort selbst nicht rausreissen und wird am Folgetag wieder damit erwischt, dann singt er das gleiche Lied nochmal- nun allerdings mit Vorsatz und 25%iger Erhöhung des Bußgeldes
Die Folie wird in der Regel vor Ort entfernt...die Betriebserlaubnis ist ja schließlich erloschen, dauert ja nur 2-3 Minuten, ansonsten kann der Fahrer sich schon einmal Gedanken machen, wie er den Hobel nach Hause bekommt.
Wird der Wagen nach Ausstellung einer Mängelkarte verkauft so reicht als Nachweis die Abmeldebescheinigung. Wird die Karte nicht gestempelt zurückgeschickt oder der betreffende setzt sich mit seinem Arsch drauf, gibt es Post von der Stra0enverkehrsbehörde
Ruf doch mal an und frag ob die alle doof sind. Berichte wie es ausging.
Übrigens musst du die Papiere im Rahmen einer Kontrolle vorweisen. Da ändert die Tatsache auch nix dran, dass du die Kiste kurz darauf weiterveräußert hast. Aber das sollte einleuchten. Was war jetzt deine eigentliche Frage??
Und zu Taner.... herrlich. Solche Leute sind gefundenes Fressen für die Grünen. Von nix eine Ahnung aber dicke Backen machen. Ich stell mir das gerade sehr amüsant vor wenn dich eine geschlossene Einheit kontrolliert, deren Gruppen/ Trupps ebenfalls aus jungen Kerlen besteht.
Bearbeitet von: MTnippon am 20.06.2014 um 20:22:56
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Mitglied seit: 16.03.2008
Asslar
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38 Beiträge
Wer sich schon zu cool ist auszusteigen wenn ihn die Polizei auffordert dem darf es nicht besser ergehen...
Wenn Gott gewollt hätte das ein BMW nur geradeaus fährt hätte er Frontantrieb...
So.. Egal wie und was, der Threadsteller hat was gefragt und nach Antworten gesucht.
Unfreundlich muss hier mal keiner werden. Ob sein Verhalten richtig war oder nicht muss nicht auf ner Hetzjagd enden.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
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Ich glaube ich stelle den Verlauf des Gespräches da, gibt einige hier die meinen ohne das gebaue Gespräch zu wissen, ungerechtfertigte Meinungen gegen mich zu schreiben:
Polizist= PO
Streife fährt eine Runde durch den öffentlichen Parkplatz und hält vor mir (stellt sich quer vor meiner Front)
Dir zwei Polizisten steigen aus, der eine sichert, der andere kommt zu mit
PO: steigen sie aus dem Fahrzeug aus
Ich: nein, warum?
PO: steigen sie sofort aus
Ich: nein, warum?
PO: wir können es auch gleich auf der Wache klären mein Freundchen!
Ich: ich bleibe solang sitzen, bis sie mit den Grund nennen was das Theater hier soll und nennen sie mir bitte ihren Namen
PO: Herr X, Dienststelle X, dies ist eine allgemeine Verkehrskontrolle.
Ich: sehen sie, so einfach geht das. Daraufhin ausgestiegen und die verlangten papieren vorgezeigt.
PO: haben sie drogen genommen?
Ich: nein habe ich natürlich nicht
PO: das sagen se alle und später stellt sich das Gegenteil raus
Ich: nochmal, ich habe keine drogen genommen!
PO: vielleicht vor 24h ? Das kriegen wir heraus, sind sie bereit einen schnelltest zu machen?
Ich: dazu sage ich nichts mehr und verweigere den schnelltest, von mir aus können wir es auf der Wache durch einen Arzt durchführen.
PO: nimmt Taschenlampe und leuchtet mir in die Augen
Ich: schnell zur Seite umgedreht mit der Begründung er solle mich dies zunächst fragen bevor er diese Maßnahme durchführt.
PO: Sind sie einverstanden den Test zu machen?
ich: klar kein Problem
PO: leuchtet und schwenkt von Links nach rechts und meint irgendwas wegen den Pupillen (weiß nicht mehr genau was)
PO: haben sie irgendwelche Vorstrafen?
Ich: ne nicht dass ich wüsste
PO: finden wir gleich durch die Zentrale heraus. Sie sind ganz schön frech.
Ich: finden sie?
PO: ignorierte dies und bekam von seinen Kollegen mitgeteilt wegen meiner akte dies und das. Dann sagte er: sie sagten mir doch sie haben keine Vorstrafen?!
Ich: dies ist doch eine Verkehrskontrolle wenn ich mich richtig erinnere oder?
PO: sagte nichts dazu sondern ging zum Auto und suchte Süchte und fand die getönten Scheiben und verlangte nach den Papieren.
Ich: habe es bestimmt daheim da ich das Fahrzeug erst seit kurzem besitze.
PO: bitte kommen sie am 06.05 zur Wache und zeigen mir diese nach, schönen Tag noch
Wo habe ich mich falsch Verhalten ????
Was würdet ihr tun? Sofort aus dem Auto rausspringen wie ein kleiner hund?
Es wäre alles kein Problem wenn der Polizist bin Anfang an gesagt hätte dies ist eine allgemeine Verkehrskontrolle bitte steigen sie aus. Aber ne der kommt direkt mit steigen sie aus. Und seit wann muss man direkt aussteigen bei einer Kontrolle? Zuerst zeigt man die Papiere und dann wenn der Polizist verlangt auszusteigen dann steigt man aus, aber nicht wenn man einfach in seinem Fahrzeug sitzt (Motor abgestellt) und einem befollen wird auszusteigen.
Zitat:
Muss ich wirklich nun den Betrag zahlen?
Aber wofür?
1. die können mir nicht nachweisen dass ich keine Papiere dafür hatte
Du musst nachweisen, dass du Papiere dafür hast. Aber du hast keine. Also zahl die Strafe.