Bußgeld für getönte Scheiben
Wenn ich richtig gelesen habe waren die vorderen Scheiben getönt
dafür gibt es keine Papiere
deshalb brauchst Du nicht nachweisen das Du welche dafür hast und der Polizist muss ebenfalls nicht nachweisen das Du dafür welche hattest
alles na klar völlig überzogen in diesem Polizeistaat :-)
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bußgeld für getönte Scheiben"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
Deutschland
30 Beiträge
Die vorderen Scheiben sind nicht getönt!
Davon war auch kein beanstanden der Polizisten, es ging lediglich um die hinteren scheiben
Wenn ich schon lese, dass du Vorstrafen hast dann weiß ich auch was sich hinter dem Nick verbirgt. Kein Wunder dass du einen auf dicke Hose machst, hast ja Polizeierfahrung und forderst heraus.
Und die Gesprächsnotiz beweist gar nix. Ich unterstelle einfach mal, dass du dich im Nachgang ins rechte Licht stellen willst. Vorstrafen und einen auf dicke Hose machen... du bist gebrandmarkt und das für den Rest deines Lebens. Chancenlos. Wie fühlt man sich eigentlich so?
Zum Thema. Für die hinteren Scheiben brauchst du eine BE. Und das Spiel geht noch weiter. Jede Scheibe muss so beklebt sein, dass die Nummer der Folie zu sehen ist. Und dass du die Aufforderung bekommen hast, dass Papier im Nachgang vorzuweisen, spricht für die Polizei und gegen den angeblichen Gesprächsverlauf. Denn so wie du das Ganze darstellst hätten die dich bei deinem Verhalten gleich vor Ort abgezogen. Also, sind sie dir sogar entgegengekommen.
Also, benimmt dich nicht wie eine Pussy und steht zu der Ordnungswidrigkeit....
Sry...du hast Vorstrafen und machst dir wg. einer Owi ins Höschen....unglaublich.
Bearbeitet von: MTnippon am 21.06.2014 um 18:47:47
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
Deutschland
30 Beiträge
Und was hat dein Beitrag mit meiner Frage zu tun? Absolut nichts, also halt die Finger still und schreib keinen Beitrag der meine Frage nicht beantwortet.
Auf dicke Hose machen... Du bist echt ein Held! Du kennst die Hintergründe nicht, wie gesagt hast du keine Antwort auf meine Frage dann schreib bitte nichts, danke
Hier wird geschlossen, vielen Dank an die Leute die meine Frage versucht haben zu beantworten.
Bin neulich im audi Forum unterwegs :)
Hab mich für audi A4 8E B7 3.0 TDI quattro entschieden.
Glückwunsch zum neuen Auto und der neuen Marke, nur frage ich mich was das hier zu suchen hat. Bist du der Meinung das die Antworten hier Fahrerlager bezogen sind?
Meine Meinung habe ich hier schon kundgetan, deswegen sage ich dazu nichts weiter.
Allerdings hast du Recht mit dem was du zu der Antwort von MTnippon meinst.
Ich denke das ist wirklich ein wenig übers Ziel hinaus geschossen.
Zitat:
Und was hat dein Beitrag mit meiner Frage zu tun? Absolut nichts, also halt die Finger still und schreib keinen Beitrag der meine Frage nicht beantwortet.
Auf dicke Hose machen... Du bist echt ein Held! Du kennst die Hintergründe nicht, wie gesagt hast du keine Antwort auf meine Frage dann schreib bitte nichts, danke
Hier wird geschlossen, vielen Dank an die Leute die meine Frage versucht haben zu beantworten.
Bin neulich im audi Forum unterwegs :)
Hab mich für audi A4 8E B7 3.0 TDI quattro entschieden.
(Zitat von: E36-323ti-Alex)
Zitat:
Wenn ich schon lese, dass du Vorstrafen hast dann weiß ich auch was sich hinter dem Nick verbirgt. Kein Wunder dass du einen auf dicke Hose machst, hast ja Polizeierfahrung und forderst heraus.
Und die Gesprächsnotiz beweist gar nix. Ich unterstelle einfach mal, dass du dich im Nachgang ins rechte Licht stellen willst. Vorstrafen und einen auf dicke Hose machen... du bist gebrandmarkt und das für den Rest deines Lebens. Chancenlos. Wie fühlt man sich eigentlich so?
Zum Thema. Für die hinteren Scheiben brauchst du eine BE. Und das Spiel geht noch weiter. Jede Scheibe muss so beklebt sein, dass die Nummer der Folie zu sehen ist. Und dass du die Aufforderung bekommen hast, dass Papier im Nachgang vorzuweisen, spricht für die Polizei und gegen den angeblichen Gesprächsverlauf. Denn so wie du das Ganze darstellst hätten die dich bei deinem Verhalten gleich vor Ort abgezogen. Also, sind sie dir sogar entgegengekommen.
Also, benimmt dich nicht wie eine Pussy und steht zu der Ordnungswidrigkeit....
Sry...du hast Vorstrafen und machst dir wg. einer Owi ins Höschen....unglaublich.
Bearbeitet von: MTnippon am 21.06.2014 um 18:47:47
(Zitat von: MTnippon)
Angesehen davon, das Vorstrafen (strafrechtlich) mit diesem Thread 0,00 zu tun haben, gilt hier eine Maxime des Miteinander. Niemand muss sich aufgrund seiner Vergangenheit (sofern diese nicht in Bezug zu einem Verhalten hier steht) beleidigen oder in ein schlechtes Licht rücken lassen.
Aber in dem Foto von dem Anschreiben der Bußgeldstelle steht doch:
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand ((PKW hat getönte vord. Scheiben/hintere getönte Scheiben ohne ABG) des Fahrzeugs beeintächtigt war bzw. ließen Sie zu...
also wenn nur die hinteren Scheiben mit Folie ohne Prüfzeichen versehen war dann verstehe ich nicht warum dieser Satz dort aufgeführt ist
Abgesehen davon würde ich mir dann die Frage stellen inwiefern die Verkehrssicherheit bei einer Folie ohne Prüfzeichen in den hinteren Seitenscheiben bzw. der Heckscheibe beeinträchtigt werden kann
Da würde ich eher ein normales Erlöschen der Betriebserlaubnis sehen
Das Erlöschen der BE verlangt nach 19 (2) StVZO unter anderem eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, wird die nicht begründet => kein Erlöschen.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Verlangt sie nicht zwingend siehe 19 (5) unter Hinweis auf (3)
die BE des Fahrzeugs bleibt ja erhalten, nur die Betriebserlaubnis für das nicht genehmigte Fahrzeugteil ist erloschen
siehe auch bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog TBNR 319500
gibt ja auch Veränderungen die nicht zwingend andere Verkehrsteilnehmer gefährden, deshalb gibt es diese Bestimmung
aber darum ging es hier ja auch gar nicht
Mtnippon tipp von mir an die eigene Nase fassen bevor du jemanden verurteilst .
Das nach 19(5) StVZO nur Anbauteile betroffen sind, geht aus dem Gesetz nicht hervor !? Ist ja auch unsinnig, für Teile ohne Betriebserlaubnis bzw Bauartgenehmigung kann eine BE ja nicht erlöschen, weil nie eine vorlag, das bezieht sich auch nach der genannten TBNr auf das Fahrzeug oder nicht ? Lasse mich gerne mit Quellen eines besseren belehren.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Stimmt! Hab mich falsch ausgedrückt
Im Fall der nachträglichen angebrachten Folie ohne E-Prüfzeichen :
Betriebserlaubnis des Wagens gem. §19 (3)erloschen, da für die Folie nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten wurden -
im Falle der Folie in den hinteren Seitenscheiben als Bsp. kein E-Prüf-Genehmigungszeichen
Der 19 (5) mit der TBNR bezieht sich dann auf das Führen im Straßenverkehr
Oh, da habe ich wohl übers Ziel geschossen. Seine Vorstrafen und Polizeierfahrung haben natürlich nichts mit seinem Verhalten zum damaligen Zeitpunkt zu tun. ^^
Noch ein kleiner Tipp meinerseits. Selektiere Unwesentliches von Wesentlichem und lass dich nicht von Emotionen steuern. Ein Teil meines Post hat sehr wohl mir der Frage zu tun, aber du hast dich derart emotionalisieren lassen, dass du das Wichtige überlesen hast. Ach...die Psyche ist solch ein schöner Spielball. Nimms nicht persönlich.
@Tanne
Okay, an die eigene Nase gefasst....nix passiert. Was soll passieren?
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Zitat:
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand ((PKW hat getönte vord. Scheiben/hintere getönte Scheiben ohne ABG) des Fahrzeugs beeintächtigt war bzw. ließen Sie zu...
also wenn nur die hinteren Scheiben mit Folie ohne Prüfzeichen versehen war dann verstehe ich nicht warum dieser Satz dort aufgeführt ist
(Zitat von: E36-Freak)
Das sind Textbausteine.
Man sollte sich wahrscheinlich die Mühe machen das "getönte vord. Scheiben/" per doppelklick zu entfernen. Dann stimmt der Satz wieder. Ebenso könnte man das "/hintere..." wegmachen. Und auch für beide Fälle passts.
Aber wenn Du pro Tag 50 solcher Briefe zusammenklickst, und das seit 20 Jahren, wirds dir wahrscheinlich irgendwann egal.
Bearbeitet von: Stefan177 am 23.06.2014 um 23:03:45
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Die Erklärung ergibt sich doch aus dem.TBK selbst. Es gibt TB, die.mehrere Varianten aufführen. Hier vordere und hintere Scheiben. Bei der Erstellung des Bußgeldbescheides wird mit Masken bzw. Pflichtfeldern gearbeitet, hinter denen der TBK hinterlegt ist. Da schreibt niemand den Tatbestand hin - ein Klick und fertig.
Nicht immer alles so kompliziert machen.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 25.10.2011
Irgendwo in Hessen
Deutschland
30 Beiträge
Kann es sein dass bei shadow line die hinteren Scheiben abgedunkelt sind? Ohne das bekannte Prüfzeichen auf den Scheiben?
Ich konnte keine Folie feststellen auf den hinteren Scheiben, zumal man durch gucken konnte, die Scheiben waren abgedunkelt aber man konnte locker durch gucken. Bei meinem jetzigen Fahrzeug kannst nichts hinten durch die Scheiben erkennen und die haben das Zeichen drauf und ich habe dafür unterlagen.
Zitat:
Kann es sein dass bei shadow line die hinteren Scheiben abgedunkelt sind? Ohne das bekannte Prüfzeichen auf den Scheiben?
(Zitat von: E36-323ti-Alex)
Schadowline sind die Fenstereinfassungen die Übergangsleisten zwischen Scheibe / Blech, die man von aussen sieht. Mit den Scheiben selber hat das nichts zu tun soweit ich weis.
Es gibt:
Normal - schwarzes Plasik
Chrom
Schadow Linie - schwarz Hochglanz
Bearbeitet von: Stefan177 am 24.06.2014 um 20:48:07
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...