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Hey mens, was haltet ihr davon, schon mal jemmand gemacht??
http://www.khl-tuning.de/____________________________
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Hallo Sandmann,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Getönte Scheiben Rundum"!
Gruß
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hallo, ich würd da mal genau beim tüv nachfragen, wollte das auch machen war beim speziallisten, der sagte mir es sei auf jeden fall verboten egal wie viel prozent!!! aber wenns geht sag bescheid!!
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Meines wissens nach ist eine Rundrum-Verspiegelung verboten.
Die beziehen sich sicher auf ShowCars ohne Zulassung ;)
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Also so weit ich weiß war der Typ der das macht 15 jahre im Gefängniss, wegen ein paar Sachen unter anderem illegale TÜV Eintragungen. Aber er macht es weiter ein Freund von mir war dort, der trägt euch alles ein.
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Hi,
also bis zu einer gewissen % zahl ist das Tönen auch an den beiden vorderen Scheiben erlaubt!
Aber das war so ein niedriger % Satz der erlaubt war , so das es sich nicht lohnt !
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Was nützt ein Tiger im Tank , bei einem Esel unter der Haube!
Zitat:
Also so weit ich weiß war der Typ der das macht 15 jahre im Gefängniss, wegen ein paar Sachen unter anderem illegale TÜV Eintragungen. Aber er macht es weiter ein Freund von mir war dort, der trägt euch alles ein.
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(Zitat von: Sandmann)
Ich denk mal, dass die nicht Tüv gesegneten Dinge da eher den kleinen Teil einnehmen, bei einer Haftstrafe von 15 Jahren ;)
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meine sind auch rundum getönt habe noch keine prob gehabt
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Und wie dunkel ist das bei dir sieht man da nachts noch was oder komm ich mir vor wie ein 190 Jahre alter Rentner der durch dii Gegend fährt. Wie oft wirst du von den Bullen angehalten so. ca. 4 mal am tag ? ;)
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sowas ist verboten...frontscheibe muss so sein wie sie im auto ist...und sicht anders. wäre ja auch gefährlich. z.B. in der nacht oder bei regen
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nach jeder ebbe folgt die flut , spür wie der wind sicht dreht
moin,
also, so mit dem komplett verboten ist so net ganz richtig!!! es ist glaub i bsi 25% erlaubt die scheiben zu tönen!!!! aber die vorderen noch nen bissel weniger...
bei den neuen klimacomfortscheiben bei bmw ist es doch net viel anders. die sind doch eingetönt!!!!!
gruß fab
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Man kann nie tief genug fliegen! erst wenn man aufschlägt, weißt du, dass du zu tief warst!!
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also 'glaubich' hilft hier nicht viel weiter :)
am besten fragt mal jemand beim tüv nach (die haben auch ne email) aber ich machs nicht, meine emailadresse kennt der wegen meinem carpc projekt und selber xenon bauen :D schon auswenig .. der freut sich bestimmt immer wenn ich schreibe :D
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Mein Internetprojekte:
www.homepagestyl.de - homepage should tell your life
und Meine BMW-Seite (im Aufbau)Bearbeitet von - grambler am 21.04.2006 13:58:43
vorne darf man noch nicht mal klare folie reinmachen wenn die scheiben color-glas sind...
also eigentlich sagt tüv nein, aber die möglichkeit sowas einzutragen besteht....schon was länger sogar..
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GREETINGZZ,
Timee
…der vom Bordstein bis zur Skyline…
das Beste was einem Mann passieren kann?
Ein flotter 3er....!!!
Kurzum: Alle Eintragungen (Kompletffolie)sind nicht legal und haben bei einer Kontrolle keinen Bestand (kann wieder ausgetragen werden), der Prüfer der mit seiner Nummer da gegengezeichnet hat, bekommt einen auf den Sack. Klare Splitterschutzfolie mit entsprechendem Prüfzeichen darf in die vorderen Seitenscheiben eingeklebt werden. Das Bekleben der Frontscheibe ist über den prozentualen Anteil hinaus (Frontscheibenkeil) ebenfalls unzulässig. Die Seitenscheiben dürfen bis zu einem prozentualen Anteil von 15% mit Folie beklebt (nicht im unmittelbaren Sichtbereich des Fahrers) werden. Es gibt auch schon Folien dafür, erhältlich bei
www.wintec-autoglas.de____________________________
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Zitat:
Hey mens, was haltet ihr davon, schon mal jemmand gemacht??
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(Zitat von: Sandmann)
habe auch zuerst rundum verspiegelt wie jetzt nur hinten gehabt,bis diese hundesöhne mich wiedermal wegen irgend etwas gefickt haben,hab jetz vorne eine folie die einen total niedrigen prozentsatz hat und das ist ok lohnt sich aber nicht so wirklich,sieht man kaum.
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ich kann ohne probleme rausschauen
der händler der es mir gemacht hat sagte nur das es zu dunkel für die grünen währe und meinte ich würde probleme bekommen
aber bis jetzt sagte nur niner das sieht echt gut aus :)
ein andere von derautobahn meint ihm währe
es egal aber seine kolegen sehen das auf jeden fall ander
bis jetzt wahr nein fensterheber immer schneller :)
mir ist es egal ob es verboten ist es sieht einfach geil aus
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Zitat:
Kurzum: Alle Eintragungen (Kompletffolie)sind nicht legal und haben bei einer Kontrolle keinen Bestand (kann wieder ausgetragen werden), der Prüfer der mit seiner Nummer da gegengezeichnet hat, bekommt einen auf den Sack. Klare Splitterschutzfolie mit entsprechendem Prüfzeichen darf in die vorderen Seitenscheiben eingeklebt werden. Das Bekleben der Frontscheibe ist über den prozentualen Anteil hinaus (Frontscheibenkeil) ebenfalls unzulässig. Die Seitenscheiben dürfen bis zu einem prozentualen Anteil von 15% mit Folie beklebt (nicht im unmittelbaren Sichtbereich des Fahrers) werden. Es gibt auch schon Folien dafür, erhältlich bei www.wintec-autoglas.de
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(Zitat von: E36-Freak)
vor kurzem kam erst ein bericht, dass sogar die klare folie bei colorverglasung verboten ist...!
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ich kann ohne probleme rausschauen
der händler der es mir gemacht hat sagte nur das es zu dunkel für die grünen währe und meinte ich würde probleme bekommen
aber bis jetzt sagte nur niner das sieht echt gut aus :)
ein andere von derautobahn meint ihm währe
es egal aber seine kolegen sehen das auf jeden fall ander
bis jetzt wahr nein fensterheber immer schneller :)
mir ist es egal ob es verboten ist es sieht einfach geil aus
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Ok noch eine Frage,
wenn ich mir das Zeug hol und der "TÜV Prüfer" trägt es mir ein, bin ich dann auf der sicheren Seite auch wenn mich einer anhält (polizei), oder können die auch mich mit in die Verantwortung ziehen. Wenn ich ungestraft bleibe lass ich es machen, immerhin bekommt dann nur er eins auf den Sack.
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@Sven83: die (klare) Splitterschutzfolie (mit Prüfzeichen) ist legal
@Sandmann: Sicher bist Du aus der Verantwortung, den Ärger (Mängelkarte, neue Wiedervorführung nach Entfernen der Folie, evtl. Untersagung der Weiterfahrt pp.) hast Du aber trotzdem.
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