Mindesthöhe der Nebelscheinwerfer
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Letzten Freitag hab ich was erfahren was ich absolut nicht glauben konnte/wollte.
Als ich auf Arbeit war, war mein Kumpel mit meinem Auto bei der Dekra zwecks Eintragung der Motorhaubenverlängerung. Der Prüfer hatte aber ganz andere Sorgen. Er wollte meinem Kumpel weissmachen, das durch die Tieferlegung nun die Mindesthöhe für Nebelscheinwerfer nicht mehr hinhaut. Gemessen wurd das an der Unterkante und die Mindesthöhe sei 25cm. Entweder die Nebler werden ausgebaut oder abgeklebt damit die untere Lichtaustrittskante bei den vorgeschriebenen 25cm liegt, bei mir warens nur 23cm. Deswegen wollte er auch erst gar nix mehr eintragen bis ihn mein Kumpel überreden konnte das es nicht sein Fahrzeug sei usw. blablabla... Naja, er hat die Haube dann doch eingetragen.
Habt Ihr davon schonmal was gehört? Ich hab mal irgendwie sowas gehört von 27cm Mindesthöhe für Seitenposis... aber 25cm für die Nebler, und dann noch gemessen an der Unterkante? Die sollen doch im Fall der Fälle den Nebel unterleuchten. Viele hier im Forum sind doch sicherlich weit drunter.
Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!
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Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mindesthöhe der Nebelscheinwerfer"!
Gruß
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Das heißt wenn ich Pech habe und nächsten Monat vorfahre, ich Probleme haben könnte ?
Habe nämlich gerade nachgemessen und bei mir ist die Unterkante vom Boden 20cm entfernt. Falls ich es richtig verstanden habe. Also vom Boden bis zum untersten Anfang der NSW habe ich gemessen.
Die Seitenposis sind bei gleicher Messung auf 24cm.
Also wenn´s stimmt:
Na dann, Prost Mahlzeit !
Aber vor zwei Jahren hat´s beim TÜV noch gereicht.
Mfg, Sakis
ja die regelung gibt es:
4.3 . Nebelscheinwerfer
4.3.4.2 . In der Höhe :
Mindestens 250 mm über dem Boden .
hat man bei meiner FW-Eintragung aber nicht gemessen..nur die lichtaustrittskante!
ich hab an den neblis 20cm... :P
Mein Compact
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Na ok, dann ist da wohl was dran, aber scheint wohl sonst keiner zu merken was? Damals bei der Einzelabnahme meiner 16 Zoll Felgen hätte es dem doch auffallen müssen. Jetzt war das Auto mit Winterräder da, mit den 16 Zöllern war er vorne 2,5cm tiefer...
Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!Bearbeitet von - Nicore am 14.02.2005 16:22:34
Das ist unglaublich,daß es sogar dafür ne TÜV Bestimmung gibt.
Wenn de da an nen Spinner kommst,kann er dir das Leben ganz schön schwer machen.
BMW....und Tschüß
Also wohin nächsten Monat ?
Soll ich zu DEKRA oder TÜV ?
Mfg, Sakis
Das ist die Wahl zwischen erhängen und erschießen.
Eigentlich ist es egal.
Ich geh gerner zur Dekra,aber das muß nichts heißen.
BMW....und Tschüß
ich denke die meisten messen nur die lichtaustrittskante, also erstmal keine gedanken machen!
und wenn...neblis raus...eintragen..neblis rein!
kannst ja sagen, die haste dann nachgerüstet... :P
Mein Compact
Eventl. zu BMW selber hinstellen?
Ein BMW Gruß aus dem Allgäu!
Zitat:
ja die regelung gibt es:
4.3 . Nebelscheinwerfer
4.3.4.2 . In der Höhe :
Mindestens 250 mm über dem Boden .
hat man bei meiner FW-Eintragung aber nicht gemessen..nur die lichtaustrittskante!
ich hab an den neblis 20cm... :P
(Zitat von: yPoc)
Denke mal das sich die Rennleitung das noch aufspart, die werden das noch früh genug aus der Schublade ziehen. Macht doch keinen Spaß mehr.
Mache ich mir meinen T3 wieder fertig, da ist es nicht so schwirig die mind. Höhen einzuhalten.
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Hab noch einen Satz NEUE Autec 8,5x17 und 10x17 für E36/E46/Z3 und Z4 günstig abzugeben.
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Hab grad was auf
www.verkehrsportal.de unter §52 gefunden.
Zitat:
Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Der letzte Teil klingt voll verwirrend... "auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte"... bei mir hat der Prüfer an der Unterkante gemessen... bin nun total verwirrt...
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@Nicore
der von Dir gepostete Auszug hat nichts mit der Einbauhöhe zu tun. Eher mit der Neigung des Nebelscheinwerfers und der Reflektorform.
Wenn man 25 m vor einer Wand steht, dann darf auf dieser Fläche ab der Mitte der Scheinwerferhöhe bis nach oben (in den Himmel) nicht mehr als 1 lx vorhanden sein. Das lx steht für Lux und ist die Einheit der Beleuchtungsstärke. Wieviele TÜV-Stellen wohl ein Luxmeter zu ihrer Ausstattung zählen? Aber das ist ja eh uninteressant da bei einem geprüften richtig eingestellten Nebelscheinwerfer es bei diesem Thema eh keine Probleme geben sollte.
Der Teil mit der Einbauhöhe ist was anderes.
mfg Tom
Fotoalbum bei ArcorBMW - Sheer Driving Pleasure
Bearbeitet von - dereinzug am 15.02.2005 17:11:46
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Hallo Nico
du musst wohl immer irgendwie die Leute magisch anziehen die es immer so genau nehmen sei es die Grünen mit deiner Blende oder jetzt die TÜVer.
Ich war mal grad draußen und hab bei mir gemessen und meine Neblerunterkante liegt bei 10,5cm und das mit Winterreifen und das FW etwas hochgedreht also im Sommer bin ich sogar da noch drunter.
Und da hat noch nie jemand was zu gesagt obwohl ich in letzter zeit zig Mal beim TÜV gewesen bin oder angehalten wurde.
Bei uns kriegen die Grünen ja nichtmal mit das meine Front komplett umgebaut ist.
BMW muß mann nicht fahren BMW muß man LEBEN
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@*cobra*
Das sind ja auch Dorftrotell bei uns.
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--Belehrt mich eines besseren wenn ich falsch liege!--
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Da wo VR6 im Roten Temperaturbereich aufhört fängt BMW erst mit Betriebstenperatur an!
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Oberhavel
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Das mit der Mindesthöhe hat die Rennleitung bishern noch nie interessiert, es war lediglich dieser ein Prüfer. Aber als mich damals der Typ wegen dern Sonnenblende angepisst hat, hat er meinen Frontumbau auch nicht bemerkt obwohl ich noch die Haube öffnen sollte etc... deswegen hab ich sie nun auch schnell eintragen lassen. :)
Aber der TÜV hier im Landkreis Oberhavel ist verrufen für seine "Art". Kein Wunder das viele nach Berlin oder noch weiter fahren. Bin wegen meinen Felgen damals auch zu ner Tuningbude in Cottbus gefahren. :)
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Ich glaube ich weiss welchen TÜVer du meinst. So´n alter Sack, wa?! Das war der der als mein TÜVer mein Auto abgenommen hat dazukam und den irgendwelche Vorschriften gemacht hat und blabla hier und blabla da. Und nochmal alles nachkontrolliert hat. Das ging sogar meinem TÜVer auf die Nerven. Der WOLLTE einfach nicht, das ich mit meinem Auto durchkomme. Naja das ende kennste ja.
Fahre in solchen Fällen lieber zum Kutschi. Die sind cool drauf und mit´nem bissl Glück an nem sonnigen Tag bekommste vielleicht sogar nen Lob für deine saubere und tolle Arbeit. ;-)
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Sagt Dir der Name "Friedrich" was? Ich kann das aussehen jetzt nicht beschreiben, mein Kumpel war ja mit meinem Auto da, nicht ich. Aber mein Kumpel meinte das dieser "Friedrich" voll korrekt sei und mit dem kann man auch mal über eventuelle Vorhaben reden und vorher abklären... ist ja sonst nicht so der Fall bei der Dekra, die wollen einen ja nicht helfen.
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Ist das nicht der vom Kutschi?! oder war das Fiedler. Ich verwechsel die beiden immer. Kenn sie aber auf jeden Fall beide.
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Zitat:
Hallo Nico
du musst wohl immer irgendwie die Leute magisch anziehen die es immer so genau nehmen sei es die Grünen mit deiner Blende oder jetzt die TÜVer.
Ich war mal grad draußen und hab bei mir gemessen und meine Neblerunterkante liegt bei 10,5cm und das mit Winterreifen und das FW etwas hochgedreht also im Sommer bin ich sogar da noch drunter.
Und da hat noch nie jemand was zu gesagt obwohl ich in letzter zeit zig Mal beim TÜV gewesen bin oder angehalten wurde.
Bei uns kriegen die Grünen ja nichtmal mit das meine Front komplett umgebaut ist.
BMW muß mann nicht fahren BMW muß man LEBEN
(Zitat von: *cobra*)
Brauchst nur mal in die richtige Stadt kommen, dann gehste Nachhause ;-)))
Wärste nicht der erste ...
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Hab noch einen Satz NEUE Autec 8,5x17 und 10x17 für E36/E46/Z3 und Z4 günstig abzugeben.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 23 Monaten
Muß das Thema nochmal hervorkramen, da mir selbiges beim Eintragen meiner Fahrwerksfedern (Eibach Sportline 45-50/30mm) passiert ist. Durfte mich sozusagen zwangsweise mit diesem Thema auseinandersetzen ;-)
Also, es geht um die Lichtaustrittskante der Nebelscheinwerfer, die wie schon richtig geschrieben 250mm über Boden sein muß.
Állerdings! Die Lichtaustrittskante ist nicht mit dem unteren Rande des Nebelscheinwerfers gleichzusetzen. Vor Ort liegt es daher etwas im Ermessen des Prüfers, ob er wohlwollend einem einige mm schenkt oder genauer schaut.
Bei mir hat es trotz scheinbar ordnungsgemäßer Betrachtungsweise (ca. 10mm oberhalb der unteren Nebelscheinwerferkante, also der Lichtaustrittskante) nicht gereicht, d.h. liege bei 225mm (Anmerkung: der Compact mit serienmäßigen 20mm tieferen M-Technik Sportfahrwerk liegt damit schon bei um die 250mm-260mm und damit an der unteren Grenze).
Eintragung der Fahrwerksfedern habe ich anstandslos bekommen, jedoch wurde mir ein schöner Mängelbericht ausgehändigt, in dem eben die Höhe der Lichtaustrittskante der NSW als geringfügiger Mangel beanstandet wurde, d.h. welcher nun von mir selbst schnellstmöglich zu beheben, aber eine erneute Prüfung beim TÜV nicht erforderlich ist.
Der Mangel kann von mir durch folgende Varianten behoben werden:
a) Nebelscheinwerfer ausbauen
b) Nebelscheinwerfer abklemmen UND eine Abdeckung kaufen oder mit lichtundurchlässiger schwarzer Fabre lackieren.
c)Lichtaustrittskante um 25mm anheben, durch z.B. Verbauen einer anderen Front oder schmalerer Nebelscheinwerfer...
Die interessante Frage, ob man den unteren Teil des Nebelscheinwefers zuspachteln oder abkleben darf, kam mir erst später, als ich wieder vom TÜV weggefahren. Denke aber nicht...
Achtet die Vergangenheit,
lebet in der Gegenwart
und gestaltet die Zukunft!