Mindesthöhe der Nebelscheinwerfer
Ich raff immer noch nicht den Zweck der hinter der Regelung steht, welche Gefahr entsteht denn wenn Lichtaustrittskante der NSW tiefer ist ?
Mitglied: seit 2005
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Hallo ]ZD[,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Mindesthöhe der Nebelscheinwerfer"!
Gruß
Genau weiß ich es auch nicht, könnte mir aber vorstellen, daß es um Reflektionen auf der Fahrbahn geht (z.B. bei Nässe, Schnee, etc.), die den Gegenverkehr stören könnten.
Jedenfalls je tiefer der Scheinwerfer sitzt, desto kürzer ist die Entfernung zum Punkt vor dem Fahrzeug an dem das Licht bei bestimmter Witterung reflektiert (der maximale Lichtaustrittswinkel ist übrigens auch in der ECE-R-48 auch definiert und mit Sicherheit darauf abgestimmt).
Das bedeutet nun, je kürzer der Abstand zum Reflektionspunkt (also je tiefer der Schweinwerfer), desto stärker die mögliche Beeinträchtigung des Gegenverkehres, da der Abstand, bei welchem die Lichtstrahlen die Sichthöhe des Gegenverkehrs kreuzen, geringer wird (Abstand zwischen eigenem Fahrzeug und Gegenverkehr). Je näher beide Fahrzeuge beieinander sind, desto geringer die Streuung und damit umso höher die Intensität und damit die Beeinträchtigung.
Aber wie geschrieben, keine Ahnung ob das stimmt, wäre halt so eine Herleitung von mir... :-)
Bearbeitet von - sven am 11.01.2007 16:45:23
Achtet die Vergangenheit,
lebet in der Gegenwart
und gestaltet die Zukunft!
Ja das könnte schon hinkommen, aber ich kann mir vorstellen dass man diesem Effekt mit der Einstellung der NSW auch entgegenwirken könnte, aber ist e egal, da es eine Regelung dafür gibt, die ich vorher noch nie gehört habe und auch noch keinen kannte der damit Probleme bekommen hat.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2003
Oberhavel
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9479 Beiträge
Tjo, die Reglung gibt es aber in der StVo. und mich hatte es damals erwischt.
Frag mich was mein "Lieblingsprüfer" mit mir macht, wenn ich nun mit dem Gewinde
da hinkommen, das Auto ist ja jetzt noch 3cm tiefer vorne.
Aber die Mindesthöhe der NSW ist echt schwachsinnig, der Winkel der Austrahlung
ist entscheidender. Ich meine, selbst wenn die bisl nach oben leuchten, die
Beeinträchtigung ist bei weitem geringer, als das normale Abblendlicht eines
VW oder Mercedes Transporters... die Dinger blenden einen generell.
BMW Team Oberhavel
auf die höhe der nsw schaut doch im großen und ganzen keiner, die geilen sich doch viel mehr mit der höhe des scheinwerfers auf. da liegt ja der e36 mit m fahrwerk schon fast an der grenze der 50cm. falls es doch mal einer enger sieht und auch noch mit den nsw anfängt mach ich die birnen und schalter raus, man darf sie ja eh fast nie einschalten, wie oft hab ich schon 10eu dafür zahlen müssen.
soo dann lass ich mal den CH wahnsinn freien lauf ...
ich hatte damals den 540 von einem freund gekauft
und der hatte enorme probleme sein FW einzutragen
und zwar nicht wegen dem FW sondern den nebler !!
bei uns gilt die gleiche regelung 25cm nebler
50cm SW und die höhe der nummer, seitenposi, etc.
nun waren die nebler bei 20cm, bei einer tieferlegung
von 40 mm, d.h. die nebler waren schon ab werk bei 24cm
und somit vom band her eigentlich schon zu tief !!
nachdem er zum 2. mal nicht durchkam, fagte er was er machen soll
so kann es ja nicht angehen, darauf meinte der "experte"
sie können die nebler ausbauen oder fernschwerfer einbauen
mein kumpel : wieso fernscheinwerfer, versteh ich nicht,
die sind gleich tief wie die nebler, was soll das bringen ???
er : ja wissen sie, die FSW haben keine mind. tiefe ....
ihr seht, bei uns tanz der bär, wenn wir prüfen gehn lach
über sinn oder unsinn zu diskutieren mit den typen bringt nichts
schlagt sie mit ihren eigen waffen, dem gesetzt, den vorschriften !!
es heisst : lichtaustrittskante, nicht unterkante vom SW !!!!
in meinem fall vom montag, musste mein cabi vorführen
brachte es fast 3cm, da ich die DE linse habe hehehehe
dann noch die vorderreifen auf 4 bar pumpen, die hinteren 1.8 und volltanken
das bringt nochmals ein wenig und zack war mein SW über den 50cm mind. höhe
die nebler waren unter den 25 cm, das hat ihn aber überhaupt nicht interessiert
auch dass ich meine scheibenwischer düsen gecleant hatte und fehlten war egal
mein sebring auspuff war nicht der leiseste und die nummer darauf war auch weg
und auch das war wurst, es kommt immer darauf an, wenn man erwischt und wo man prüft
in münchenstein, insider wissen was ich meine, wär ich wohl erschossen worden !!!
dafür hatte er darauf bestanden meine M-tech verspoilerung, die ab werk daruf ist
einzutragen mit nummer etc., was bei uns nicht nötig ist .... schmunzel
gruss K.C.
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Zitat:
Aber wie geschrieben, keine Ahnung ob das stimmt, wäre halt so eine Herleitung von mir...
...interessante Herleitung...
Eine Mindesthöhe ist für alle Scheinwerfer vorgeschrieben welche bei Gegenverkehr verwendet werden dürfen und somit über einen abbgelendeten Bereich verfügen müssen - z.B. Fahrlicht. Da Fernlicht nur in Fahrsituationen verwendet werden darf in der es keinen Gegenverkehr gibt, welcher geblendet werden könnte, gilt diese Regelung für sie nicht - ne Maximalhöhe gibt es aber glaube ich.
Diese Regel entstand in einer Zeit in noch niemand wußte was ein Nebelscheinwerfer ist und das ihn mal jemand erfinden könnte. Als er dann aufkam, fiel dieser nunmal auch unter diese Regelung - auch wenn sie für ihn nicht so viel Sinn macht.
Wir hatten bis heute noch keinen einzigen Prüfer der sich darüber aufgeregt hätte. Blenden dürfen sie halt nicht...
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
In einem Kommentar für die ECE-R-48 steht, daß die Beleuchtungsanlagen vieler, insbesondere veränderter, Kraftfahrzeuge nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Prüfer jetzt gesondert darauf achten sollen, damit in Europa ein einheitlicheres Bild entsteht.
Über Sinn und Unsinn läßt sich streiten. Sehe das auch skeptisch, zumal es wirklich nahe liegt, daß hier irgendwelche Bürokraten oder Juristen am Werk waren. Scheinbar sehen das viele Prüfer auch noch so... ABER Ansichten von anderen oder von mir sind doch vollkommen egal. Gesetz ist Gesetz und Vorschrift ist Vorschrift. ENDE. Danach haben sich alle zu richten, sonst sind nämlich alle Vorschriften für den A**ch.
Wer etwas ändern möchte, dem bleibt der Weg zu klagen... allerdings ziehe ich es dann lieber vor mir eine komplett neue Fahrzeugfront zu entwickeln. Das dürfte billiger werden, geht schneller und die Aussicht auf Erfolg ist wahrscheinlich auch noch größer.
@rennfrikadelle
Deine Infos klingen sehr vernünftig. Probiere im Moment Unterlagen über den Gesetzesentwurf zu bekommen. Schon diverse Bekannte aus dem Juristenkreis angehauen. Ggf. läßt sich ja doch etwas ändern bzw. direkt beim Prüfer über eine Einzelabnahme. Muß mal abwarten was der Grund für diese Regelung ist.
Bearbeitet von - sven am 13.01.2007 13:14:04
Achtet die Vergangenheit,
lebet in der Gegenwart
und gestaltet die Zukunft!