Will E60 zurückgeben. Möglich?
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Hi liebe BMW Community,
Ich habe mir vor ca 4 Wochen einen BMW 520d E60 BJ:08/2009 fleet Edition mit M Paket gekauft.
Ich bereue diesen Tag leider bereits. In der ersten Woche mit meinem BMW fiel mir ein merkwürdiges zwitschern im Motorraum auf. Ich kontaktierte darauf den Händler und dieser brachte meinen BMW zu einem BMW Händler. Der BMW Händler begutachtete das Fahrzeug und konnte keine Probleme feststellen. Als ich von meinem Händler wieder nach Hause fuhr und dort ankam bemerkte ich dieses zwitschern im Leerlauf erneut.
Promt rief ich meinen Händler erneut an. Dieser brachte mein Auto wieder zu BMW. Es stellte sich nun her raus, dass eine Spannrolle defekt sei.
BMW reparierte diese und ersetze den Riemen. Leider wollte die Garantie diese Reparatur nicht zahlen. Der Händler und ich einigten uns darauf den Preis zu teilen. Ich fuhr nach Hause und bemerkte das dieses Geräusch immer noch da war. Nun wurde ich misstrauisch und fuhr zu Bosch um ein Gutachten zu erstellen. Das Fahrzeug wurde geprüft und ausgelesen. Bosch hat feststellen können das die Wasserpumpe defekt war. Ansonsten wurde nichts festgestellt. Ich fuhr also wieder zu BMW und lies die Wasserpumpe reparieren. Diese Kosten trug glücklicherweise die Garantie. Und jetzt, eine Woche nach der Reparatur kam das Geräusch wieder. Jetzt habe ich endgültig die Schnauze voll. Ich prüfte den Servoölstand und konnte nichts bemänglen. Sobald mein 5er warm ist und man stark einlenkt kommt das Geräusch und geht erst wieder weg wenn er wieder kalt ist.
Da nun schon soviel vorgekommen ist, und das in den ersten Wochen, halte ich es für das beste das Fahrzeug zurück zu geben. Nur macht mir der Kaufvertrag ziemliche Sorgen. Könnt ihr mir weiterhelfen? Eventuell hatte jemand schon das Problem oder kann mir mit dem Vertrag helfen.
Im Vertrag steht: Gekauft wie Gesehen, Kontrolliert und Besprochen und Beschrieben, Zustand bekannt (was ja nicht stimmt, sonst hätte ich den niemals mitgenommen), Spätere Reklamationen sind Ausgeschlossen, Vorschäden möglich.
Das sind so die groben Dinge die da drin stehen. Und ja ich weis. Wie konnte ich nur so dumm sein so etwas zu unterschreiben.
PS:Hier ein Video zu dem Gerausch:
https://www.youtube.com/watch?v=w0t6nG0m34I&feature=youtu.be
Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;)
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Hallo I_M_FAN_E60,
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Gruß
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Ich wollte gerade schon schreiben, dass meiner auch quitscht weil der Riemen langsam mal neu muss aber das Geräusch klingt wirklich nicht gesund. Fast schon metallisch.
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Mitglied seit: 23.04.2014
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Riemen wurde ja erneuert plus diverse Spannrollen und Wasserpumpe. Daran kann es also nicht liegen.
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Sei doch bitte so lieb und schreib mal Fakten.
Im Kundenauftrag gekauft oder ist der Verkäufer tatsächlich der Händler?
Hast du einen gewerblichen oder einen privaten Kaufvertrag?
PS:
Antworte bitte nicht mit:
Ich habe den Wagen beim Händler gekauft.
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Mitglied seit: 23.04.2014
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Der Verkäufer ist der tatsächliche Händler.
In einer Vetragszeile steht: Der Käufer erklärt das Fahrzeug zum Zwecke der gewerblichen Nutzung bzw. zum Wiederverkauf zu erwerben.
So wie ich das verstehe scheint es ein gewerblicher zu sein, wäre aber meines Erachtens unlogisch, da ich den BMW für private Zwecke nutze.
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Du hast einen Business2Business-Kaufvertrag abgeschlossen.
Bist du denn Gewerbetreibender oder hast dich als solcher ausgegeben.
Bitte die Wahrheit.
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Mitglied seit: 23.04.2014
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Weder noch. Bin normal hin wie jeder normale Privatkäufer.
Auto angeschaut, durfte nicht mal ne Probefahrt machen was mir eigentlich schon verdächtig vorkommen sollte, und dann gekauft.
Und das ist die Wahrheit. Als Privatmann gekauft
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Du stehst bei Käufer aber mit deiner ursprünglichen/korrekten Adresse drin?
Das riecht nach Täuschung.
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94 Beiträge
Ja stimmt alles. Meine Adresse Namen etc. Ich betrüge ja nicht.
Bringt mir ja nix.
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Tja, was soll man sagen.
Der Kaufvertrag ist m.E. nicht rechtmäßig.
Einen Rücktritt solltest du demnach in Erwägung ziehen.
Einen RA wirst du bei dieser Prozedur allerdings benötigen.
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Mitglied seit: 23.04.2014
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94 Beiträge
Na ganz toll.
Na wenigstens würde ich dann das Geld zurück bekommen.
Ich würde ja gerne ein Bild von dem Vertragstext machen damit man genaueres lesen kann aber hier kann man, glaub ich, keine Bilder uploaden.
RA ist kein Thema. Habe eine Rechtsschutzversicherung
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Mitglied seit: 15.12.2013
Birstein
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Aber mal so ganz dumm gefragt, wer kauft ein Auto ohne Probefahrt. Das wäre das letzte was ich machen würde.
Wenn mich ein Händler nicht fahren lässt bin ich genauso schnell wieder weg, wie ich dort war.
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Mitglied seit: 23.04.2014
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Das frage ich mich bis heute was mich da geritten hat.
Ich hoffe nur das ich den zurück geben kann und meinen Kaufbetrag wieder bekomme.
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Hi,
ich sehe kann keinen juristischen begründbaren Grund sehen, weshalb der Vertrag ungültig sein sollte.
So wie es scheint, hast Du auch keinen wirklich belegbaren Grund.
Spannrolle und Wasserpumpe sind ja nun kein Drama bei einem Gebrauchtwagen.
Zumal beide Sachen behoben wurden.
Irgendein undefinierbares Geräusch wird nicht reichen.
Technisch ist er ja wohl lt. Deinem Bosch-"Gutachten" in Ordnung.
Also - mit welcher Begründung willst Du den Wagen zurückgeben...?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Mitglied seit: 23.04.2014
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94 Beiträge
Eine Begründung wäre zu mal, dass der BMW nicht, wie vertraglich beschrieben un Ordnung ist.
Wer weis was noch kommt.
Und da die Gewährleistung ja noch zieht ist es, denke ich, nicht unmöglich. Hat das mit dem gewerblichen Vertrag nichts zu sagen, obwohl ich Privatmann bin?
VG
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Hi,
hast Du irgendwelche Unterlagen über eine Gebrauchtwagengarantie?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Mitglied seit: 23.04.2014
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94 Beiträge
Hi Carsten,
Ja die besitze ich
Dort steht auch nochmal drin, dass der Händler bestätigt, dass der Wagen einwandfrei funktioniert.
Aber im Kaufvertrag steht: Vorschäden möglich.
Das über schneidet sich doch.
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Hi,
ich bezweifle, dass das ausreicht, den Kaufvertrag für ungültig zu erklären.
Als gewerblicher Käufer hättest Du gar keine Gebrauchtwagengarantie bekommen.
Da widersprechen sich Handlung und Vertragstext.
Neben der nicht durchgeführten Probefahrt darfst Du Dich fragen lassen, ob Du den Kaufvertrag überhaupt gelesen hast.
Im Zweifelsfall gilt die salvatorische Klausel.
Danach sind einzelnen Passagen ungültig, aber nicht der ganze Vertrag.
Kommt drauf an, wie gravierend die Widersprüche sind.
Das ist Erbsenzählerei - überlass das Deinem Anwalt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Mitglied seit: 23.04.2014
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94 Beiträge
Danke Carsten für die Hilfe. Und selbstverständlich auch an die anderen.
Ich werde die Unterlagen mal meinem Anwalt faxen. Er soll mal schauen was er machen kann. Wenn ich Glück habe, komme ich mit einem blauen Auge davon und muss nur den Wertverlust von den gefahrenen 3000 Kilometern einbüßen.
VG
Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;)
Ihr haut grad, wie mir scheint, zwei Aspekte etwas durcheinander.
Zum einen:
mal angenommen, man würde über die Gewährleistung gehen und ein Rücktrittsrecht geltend machen wollen, dann bleibt der Vertrag auch nach Rückabwicklung voll gültig. Es werden "nur" Ware und Geld wieder zurückgegeben. Das hat aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages. Ist auch sinnvoll; für so Dinge wie Schadenersatzforderungen ist die Wirksamkeit des Vertrages auch nach der Rückabwicklung erforderlich.
Dann: keine Ahnung, wie es gelaufen ist und ob Du irgendwie den Eindruck erweckt hast, als Gewerblicher zu handeln. Normalerweise braucht ein Händler in so nem Fall nen Gewerbeschein, Handelsregisterauszug oder ähnliches als Nachweis. Aber den gibts ja in Deinem Fall nicht (oder???????)
Insofern: man könnte drüber nachdenken, ob der Vertrag in dem Fall gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist. Und so nichtig. Halte ich beides für... na ja. Nicht ganz einfach.
Im Grunde kann Dir der Verkäufer x mal einen Vertrag für Gewerbetreibende aushändigen und x mal die Gewährleistung ausschließen: wenn Du Verbraucher bist und nachweislich auch so aufgetreten bist, hast Du Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Sinn des Verbraucherschutzes ist es ja, den armen, kleinen, dummen Verbraucher vor den Machenschaften der fiesen, gemeinen und betrügerischen Händler zu schützen.
So nebenbei: der Satz mit den Vorschäden bezieht sich in meinen Augen auf Unfallschäden. Aber nicht (primär) auf technische Mängel. Ist aber auch Auslegungssache...
Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2014 um 08:50:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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94 Beiträge
Gewerbeschein hat der nicht vorgelegt genauso wie das andere einen zeugen gibt es dafür, dass ich als Privatmann aufgetreten bin,da mein Vater mit mir anwesend war. Gewährleistung weiß ich jetzt nicht ob der Händler darauf eingeht und das auto zurück nimmt. Denn letztendlich würde er dadurch ja wieder Geld verlieren. Er schob ja schließlich die schuld auf die BMW Werkstatt, was meines Erachtens ja nicht sein kann,weil das Problem ja schon vor der ersten Reparatur bestand. Und abgesehen davon würde ich ja nicht den vollen Kaufpreis rückerstattet bekommen, weil ich ja schon 4.000km damit gefahren bin.
Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;)