Will E60 zurückgeben. Möglich?
Zitat:
Auto angeschaut, durfte nicht mal ne Probefahrt machen was mir eigentlich schon verdächtig vorkommen sollte, und dann gekauft.
(Zitat von: I_M_FAN_E60)
alleine diiser umstand hätte mich den wagen nicht kaufen lassen.
Bearbeitet von: BMWBT52 am 18.05.2014 um 09:37:10
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Hallo BMWBT52,
schau mal hier
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Gruß
Zitat:
Gewerbeschein hat der nicht vorgelegt
(Zitat von: I_M_FAN_E60)
Net er hätte einen vorlegen müssen, er hätte einen von Dir verlangen müssen - als Nachweis, dass Du ebenfalls Gewerbetreibender bist.
Davon abgesehen: was er will oder net will, ist eh zweitrangig. Bzw. für die Frage, ob das Ganze vor Gericht geht, entscheidend. Das vermute ich btw.
Und "Gewährleistung" heißt auch nicht automatisch "kann zurückgegeben werden." Gewährleistung heisst primär: "Reparatur oder Rücknahme der mangelhaften und Übergabe einer mangelfreien Sache (letzteres v.a. bei Neuwaren)." Erst wenn die Reparatur erfolglos war oder der Mangel nicht unerheblich und der Verkäufer sich weigert zu reparieren bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert, kommt die Rückabwicklung in Betracht.
Und ja, lass Dir das mal von Deinem Anwalt ausrechnen, was so alles möglich ist.
Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2014 um 09:53:44
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Das muss ich vom Anwalt mal prüfen lassen. Den hatte er nicht verlangt. Mal sehen. Vielleicht ist er kooperativ
Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;)
Hi,
1.: Gewerbeschein wurde nicht vorgelegt und wurde auch nicht verlangt. -> Privater Autokäufer
2.: Privater Autokäufer -> Pflicht zur Gebrauchtwagengarantie
Bis hierhin alles korrekt - oder?
3.: Im Kaufvertrag steht irgendwas von "gewerblicher Kunde"
Und jetzt soll das Geschäft, nur weil im Vertrag ein Passus falsch ist für ungültig erklärt werden und zur Rückgabe berechtigen?
Und das bei einem Kaufvertrag, den der TE gelesen(?), verstanden(?) und unterschrieben(!) hat.
Immerhin hast Du mit der Reparaturkostenübernahme Ansprüche geltend gemacht, die nur einem privaten Autokäufer zustehen.
Du hast Dich nicht wie ein gewerblicher Kunde verhalten und der Händler hat auch nicht so gehandelt als ob Du ein gewerblicher Kunde wärst.
Ich würde das als stillschweigendes Einverständnis auslegen.
Sicher gibt es gerade bei Autodealern seltsame Vertragsformulierungen..
Aber das hier finde ich a Bisserl dünn.
Bin mal gespannt, was dabei raus kommt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Net er hätte einen vorlegen müssen, er hätte einen von Dir verlangen müssen - als Nachweis, dass Du ebenfalls Gewerbetreibender bist.
Genau, das war auch meine Ansicht. Das was ich jetzt mehrfach vor Gericht erlebt habe ging so aus, das der Käufer als Privatmann unter besonderer Fürsorge des Richters steht.
Und meiner Ansicht nach stehen die Chancen sehr gut diesen Rücktritt zu erwirken.
Als Nachweis würde sicher auch ein Ausdruck des Inserat dienen in dem das Angebot eben dieses gewerblichen Anbieten nicht hervorgeht.
Als gewerblicher Verkäufer hat man gewisse Pflichten und muss eben etwas sorgsamer handeln als ein Privatmann.
Da kann man nicht sagen: " Das habe ich nicht gewusst:"
Er kann nicht dich als Privatperson eintragen und sich keinerlei Nachweis darüber erbringen lassen, dass du als Gewerbetreibender auftrittst.
Und du bist meiner Ansicht nach auch nicht verpflichtet dich im Kaufvertragsrecht auszukennen.
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Das ist eben mein bedenken.
Inserat würde vor Gericht nichts bringen. Da lohnt sich schon eher der Kaufvertrag. Da steht ja klar und deutlich drin für den gewerblichen Zweck. Zeuge ist ja auch dabei gewesen. Ich lasse am Montag meinen Anwalt drüber schauen. Mal sehen was er sagt. Vielleicht ist der Händler ja auch so kooperativ den gegen Geld wieder zurück zu nehmen. Das wird sich nächste Woche dann zeigen.
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Also. Du bist als Privatmann zu nem Händler gegangen. Der hat dir einen Kaufvertrag hingelegt in dem du als Gewerbetreibender auftrittst und er dir somit keine Garantie geben muss. Wahrscheinlich hat er einen Garantieschein zusätzlich bei ner Versicherung abgeschlossen um dir ein Zuckerchen hinzulegen. Er ist fein raus und du hast nen kleinen Betrug begangen da du als Gewerbetreibender aufgetreten bist. Bzw.so habe ich meinen 5er letzten Monat gekauft, aber in dem Bewußtsein was ich tue.
Aber ganz ehrlich...wie naiv muss man sein ein Auto ohne Probefahrt zu kaufen. Ich habe dem Verkäufer gleich gesagt er soll mit mir die Probefahrt machen und mich dann mal 2 Stunden in Ruhe lassen. Hab da sogar meinen Tester rangehängt. Das war ein seriöser Kauf wenn auch über rechtliche Umwege.
Wenn du jetzt hingehst und willst ihn zurück geben, kann er dich bei den Eiern packen und wegen Vertragsbruch, Betrug drankriegen.
So oder so. Du hast dich da schön über den Tisch ziehen lassen und das so schnell das du wohl die Reibungswärme als Nestwärme empfunden hast. Sorry konnt ich mir nich verkneifen.
Lass reparieren und gut ist. Beim nächsten Mal fragste jemanden der sich damit auskennt :-)
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Habe ich ja auch zu Anfangs geschrieben das ich es zu schnell gemacht habe. Eigne Doofheit.al Man muss halt erstmal leider auf die Fresse fallen um dazu zu lernen. Ich lass es wie gesagt mal prüfen. Zu mal ich ja auch einen Garantievertrag bekommen habe. Und warum sollte der mich wegen Betrug an den Eiern packen? Seit wann gibt es 20 jährige Geschäftsleute die für soviel Geld ein Auto kaufen? Eher selten. Das würde sicherlich in ein Urteil mit einfließen. Zumal ich auch einen Zeugen habe der bestätigen kann das ich nicht als gewerblicher Vertreter aufgetreten bin.
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Das was im Vertrag steht kann man leider nur erahnen. Aber da wirst du sicher als Gewerblich geführt.
Egal. Nimm mal Silikonspray und sprüh ganz leicht den Riementrieb an. Mal bei der Lima, Servo, klima
wenns besser wird ist es einfach ein Lager. Ich kenn deinen Motor nicht, aber evtl hast du2 Riemen und mehrere Umlenkrollen. Vielleicht haben die nur die falsche getauscht.
Ach ja. Aber bitte nicht in den laufenden Motor reingreifen. Gibt aua. Einfach von weiten ansprühen.
Ich habe auch einen Garantievertrag, aber mit der Europa Versicherung. Da kannst du jederzeit ne Versicherung abschliessen. Such mal nach REKOGA. Gruss
Bearbeitet von: faunjonny am 18.05.2014 um 12:25:40
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Hab ich alles schon gemacht. Geprüft, geschmiert, neuer Riemen, neue Rollen. Trotzdem das selbe. Wer weis was mir noch blüht.
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Zitat:
1.: Gewerbeschein wurde nicht vorgelegt und wurde auch nicht verlangt. -> Privater Autokäufer
2.: Privater Autokäufer -> Pflicht zur Gebrauchtwagengarantie
Bis hierhin alles korrekt - oder?
(Zitat von: cxm)
Nö, Dein Punkt 2 passt nicht. Zum Geben einer Garantie ist niemand verpflichtet. Weder ein privater noch ein gewerblicher Verkäufer, weder gegenüber einem privaten noch gegenüber einem gewerblichen Käufer. Garantie ist immer was Freiwilliges.
Zitat:
3.: Im Kaufvertrag steht irgendwas von "gewerblicher Kunde"
Und jetzt soll das Geschäft, nur weil im Vertrag ein Passus falsch ist für ungültig erklärt werden und zur Rückgabe berechtigen?
(Zitat von: cxm)
Jein.
Ja, wenn man sich ein gesetzliches Verbot oder eine Sittenwidrigkeit zusammen-konstruiert. Auch, weil die Masche, dem Käufer einen "gewerblichen" Vertrag unterzujubeln und dann freudestrahlend zu verkünden, der Käufer habe doch als Gewerblicher gehandelt, demnächst 15 Jahre alt wird. Sie ist beliebt, aber lang nicht so beliebt wie die Geschichte mit dem Kundenauftrag - der sich dann als Bruder, Schwager, Partner o.ä. des Verkäufers entpuppt und auch schon das fünfzehnte Auto verkauft hat. Ich bin kein Freund derartiger Konstruktionen, auch wenn sie in meiner Branche nicht unbeliebt sind. So nach dem Motto "§ 242 BGB wirds schon richten..."
Nein, wenn man sein Rücktrittsrecht aufgrund der Gewährleistung (die ja nicht wirksam ausgeschlossen wurde, also weiterbesteht) wirksam ausübt. Dann kommts zur Rückabwicklung, der Vertrag bleibt dennoch voll wirksam. Der Punkt ist aber der Entscheidende bei der Geschichte: Ansatz ist nicht, dass da ein hinterlistiger Verkäufer einem ahnungslosen Käufer einen B2B-Vertrag untergejubelt hat, sondern dass die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde / nicht wirksam ausgeschlossen werden konnte.
Bearbeitet von: mb100 am 18.05.2014 um 12:53:35
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Inserat würde vor Gericht nichts bringen. Da lohnt sich schon eher der Kaufvertrag. Da steht ja klar und deutlich drin für den gewerblichen Zweck. Zeuge ist ja auch dabei gewesen
Mann, du bist mir einer....
Meinst du das weiß ich nicht?
Kaufvertrag PLUS Inserat. Natürlich bringt das was.
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Dann streich mal das Inserat.
Das existiert nicht mehr.
Ich versuche es, wie gesagt, morgen mit dem Händler via Kooperation.
Sollte das nicht hinhauen, dann muss der Anwalt schauen was er tun kann.
Dass das nicht leicht wird, dass weis ich selber.
Ich hoffe mal stark das ich da noch mit einem blauen Auge davon komme.
Dann hat man wieder was fürs Leben gelernt^^.
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Hallo Leute,
Danke nochmal für die vielen Tipps,Antworten etc.
Habe mich mit dem Händler kurzgeschlossen und werde den 5er am Freitag gegen mein Bares zurückgeben.
Dann kann ich nur hoffen das der 330d e90 in Ordnung ist.
Und GGAAAANNZZ wichtig. Vertrag lesen :D
Bis dahin. VG
Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;)
Super da hast ja nochmal Glück gehabt und bist mit nem blauen Auge davon gekommen ;)!
Viel Glück beim nächsten wagen
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
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So. Kleines Update.
Fahre jetzt einen 330d E90 Bj 2007.
Bin sehr zufrieden. Geht gut das Dingen und einige Sachen werden auch noch gemacht.
Wenn er fertig ist werde ich die Fotostory hier ersetzen ;)
Schaut doch mal bei meinem Semmel vorbei ;)
Ist zwar ot, aber dennoch vielen Dank für das Update, vielen TE ist nicht nur an schneller gratis Hilfe gelegen.
Man verzeihe mir, dass ich hier nur las und nichts sinnvolles beitrug.
MfG
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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