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Ich meine es schon so, wie ich es geschrieben habe!
Der Händler MUSS der Gewährleistungspflicht im ersten Halbjahr nachkommen und dem Kunden erstmal beweisen, dass dieser für den Defekt/Mangel haftbar gemacht werden kann. Leider wissen das viele nicht und lassen dann solche Geschichten über die Garantie abwickeln "Dafür hab ich sie ja...". Da zahlt aber der Fahrzeughalter IMMER was dazu.
(Zitat von: Schnetz84)
Dann solltest Du dich mal NOCHMAL über die Definition einer Gewährlestung und Garantie informieren! Für dich nochmal, die Gewährleistung tritt AUSSCHLIEßLICH dann ein, wenn ein Schaden bereits beim Verkauf vorhanden war.
Nicht der Verkäufer muss dem Käufer was beweisen, sondern der Käufer muss dem Verkäufer dessen Schuld nachweisen.
Belies dich vllt erstmal bevor Du dich zu diesem Thema äusserst...
(Zitat von: angry81)
Wie lächerlich machst du dich denn hier bitte?! Und das als Mod.
Eine Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (Händler-Privat) und eine Garantie ein FREIWILLIGES Bonbon.
In den ersten 6 Monaten MUSS der VERKÄUFER (Händler) dem KÄUFER (Privatkunde) nachweisen, dass der Mangel durch den KÄUFER verursacht wurde. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast. -> Gewährleistung
Und nun lies du dich mal bitte ein, bevor hier alle in Scham versinken!!!