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Beitrag von: deka55 Date: 02.05.2014 Thema: Garantie ---------------------------------------------------------- Ich bin seit langem auf der suche nach einem e92 und bin jetzt auf einen händler in kassel gestoßen. Meine frage dreht sich um die garantie, dieser händler bietet für 500€ eine 12 monatige garantie an. Lohnt sich so eine garantie oder ist das nur geld verschwendung? |
Autor: Mafia 1988 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kommt drauf an, wie alt der Wagen ist und wie die Garantiebedingungen sind. Wenn der Wagen vom Händler ist, bekommst du ohnehin eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten. Ist zwar nicht das gleiche wie eine Garantie, aber damit dürftest du zumindest die ersten 6 Monate der Gewährleistung deine Ruhe haben. Bei der zusätzlichen garantie solltest du dir unbedingt die Bedingungen durchlesen und welche Bauteile von der Garantieversicherung abgedeckt sind und wieviel Prozent die Beteiligung bei den jeweiligen Kilometerständen sind. Viele Garantieversicherungen übernehmen bis 100000km 100% der Material- und Lohnkosten, danach nur noch einen bestimmten Teil vom Materialkosten (z.B. nur noch 80% bei 110000km, 60% bei 120000km, 40% bei 130000km, 20% bei 140000km usw.). Zusätzlich gibt es je nach Garantieversicherung auch einen Höchstbetrag pro Baugruppe, so dass man evtl. die darüber hinaus gehende Differenz so oder so aus eigener Tasche bezahlen muss. Man kann Glück haben, dass sich diese 500€ lohnen, aber man kann auch Pech haben, wenn z.B. keine Probleme im ersten Jahr auftauchen. Dann hat man zwar ein Problemfreies Auto gefahren, aber die 500€ sind dann trotzdem weg, die man evtl. nach Ablauf der Garantie benötigen könnte. Man muss so etwas im Einzelfall entscheiden, ob diese zusätzliche Garantie Sinn macht oder nicht! Die Wichtige Frage ist aber, wieviele Kilometer hat der E92 runter und um welche Garantieversicherung handelt es sich? Grüße Bearbeitet von: Mafia 1988 am 02.05.2014 um 22:30:44 |
Autor: angry81 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verwechselt nicht immer Garantie und Gewährleistung! Gewährleistung ist KEINE Form der Garantie, die der Händler gibt. Gewährleistung beeinhaltet das, was beim Kauf / Verkauf des Fahrzeugs schon an verdecktem Schaden bestand. Hat also nichts Dingen zu tun, die dir im Laufe der 6 Monate passieren. Eine zusätzliche Garantie ist nie verkehrt im Fall der Fälle. Kommt auf den konkreten Inhalt an. Meine bspw. übernimmt für jede Baugruppe (Motor, Getriebe, Elektronik etc) jeweils max 2500€ an Teilen und 100% des Arbeitslohn. |
Autor: deka55 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke erstmal für deine fachlich gute antwort :) Also der wagen ist baujahr 03/08 mit 87.000 kilometer ( http://mobile.de/2Y8DG ) |
Autor: angry81 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei einem 335i auf jeden Fall! Allein ein Turbo (der hat zwei ^^) kostet mehr. |
Autor: Cabrio-Driver2 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Vorredner hat das sehr gut ausgeführt. Alternativ zu der teueren Händlergarantieversciherung kann man auch eine private Reparaturversicherung abschließen. Ich zahle für meine 24,90 im Monat. Konnte sie sogar einmal in Anspruch nehmen für eine 890 euro Repratur eine Elekronikgeschichte. |
Autor: Mafia 1988 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dass es nicht das gleiche ist, habe ich ja bereits erwähnt. Aber da innerhalb der ersten 6 Monate kaum ein Händler beweisen kann, dass der Schaden bei Kauf nicht da war, werden die meisten Schäden zum Glück im Rahmen der Gewährleistung übernommen. Problematisch wird es meistens nach den 6 Monaten, wenn die Beweislast umgekehrt wird und der Käufer nachweisen muss, dass der Schaden bei Kauf vorlag! Genau hier beginnt der Vorteil einer Garantieversicherung für den Käufer! |
Autor: deka55 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hoffe das ich jetzt das thema garantie und gewährleistung richtig verstanden habe. Gewährleistung muss er mir geben, jedoch deckt das nur mängel ab, die nicht sichtbar bei kauf des auto waren. Die garantie deckt dagegen mehr ab ( vertraglich geregelt ) z.b. Die volle bezahlung des defekten teils oder nur eine kostenteilung |
Autor: Cabrio-Driver2 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein schönes Coupe hast Du dir da ausgesucht! Versuche doch die Garantieversicherung auszuhandeln! Viele Händler haben das Hinzugeben der Garantieversicherung noch im Ärmel. |
Autor: deka55 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich wollte den wagen nächste woche mal probefahren und dann hoffe ich der händler ist nett und kommt mir mit dem preis etwas entgegen :D |
Autor: Mafia 1988 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Richtig, die 1 jährige Gewährleistung bekommst du so oder so, das ist gesetzlich vorgeschrieben! Das deckt im Grunde natürlich nur die Mängel ab die bei Kauf nicht sichtbar waren, aber wie ich in meinem zweiten beitrag erwähnt habe, wird dir kaum ein Händler beweisen können, dass der Schaden bei Kauf nicht vorhanden war. Die Garantieversicherung bezahlt darüber hinaus auch die Schäden, die im Nachhinein entstehen! Bearbeitet von: Mafia 1988 am 02.05.2014 um 22:49:09 |
Autor: deka55 Datum: 02.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- okay gut dann denke werde ich die Garantie noch dazu nehmen, denn ein Turbo der ist ja nicht so billig. |
Autor: thbo0508 Datum: 03.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da Du sowieso 12 Monate Gewährleistung hast, ist eine zusätzliche Garantie Geldverschwendung. |
Autor: Cabrio-Driver2 Datum: 03.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein, die Gewährleistung schützt dich nur für 6 Monate. Aber auch nicht imvolen Umfange! Eine Garantieversicherung ist schon wichtig. Oder eben eine private Reparaturverscherung. Die ist billiger und schützt immer. Nicht nur 1 Jahr. Sie hat den gleichen Umfang und gleiche Spielregeln wie die Garantieversicherung der Händler. Ich würde die Händlergarantie noch bei den Verhandlungen rausschlagen und nach 1 Jahr dann in die private Reparaturversicherung gehen. |
Autor: angry81 Datum: 03.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn Du in der Lage wärst zu lesen, was andere vor dir geschrieben hat, wäre dir dieser seltsame Beitrag erspart geblieben... |
Autor: Schnetz84 Datum: 03.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung: -> bei einer Reparatur auf Garantie wird noch gut mitverdient. Lass dich im ersten halben Jahr also bitte nicht mit der Garantie abspeisen. Alles was danach kommt, kannst du dann über die Garantie abwickeln lassen...sofern abgedeckt. Nimm sie halt dazu und behalt aber die Gewährleistungspflicht der VK's im Hinterkopf. |
Autor: angry81 Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Du meinst wohl Gewährleistung |
Autor: mb100 Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ne, er meint sicher "Garantie". Ansonsten hätte er was falsch verstanden. Ganz kurz nochmal: Ja, richtig: durch die Gewährleistung sind nur Mängel abgedeckt, die schon bei Übergabe vorlagen. Ja, richtig: in den ersten sechs Monaten hat der gewerbliche Verkäufer die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorlag. Ja, richtig: grundsätzlich ist die Gewährleistung auf Verschleißteile bei normalem Verschleiß nicht anwendbar. Allerdings ist der Beweis, dass der Mangel eben erst später auftrat, in der Regel schwer zu führen, oftmals nur mit aufwendigen Gutachten möglich (wenn überhaupt) - und damit teuer; im dümmsten Fall teurer als die Reparatur. Somit sparen sich viele Verkäufer in der Regel diesen Zinnober. Bei der Garantie legt der Garantiegeber (ich lass jetzt dahingestellt, ob selbiger eine Versicherung ist, der Verkäufer selbst - oder sonst wer) die Spielregeln fest. Kann also bestimmen, für welche Teile die Garantie nicht gilt, wie hoch die Beteiligung des Kunden ist, ob selbiger irgendwelche Nachweise führen muss, ob eine Rückabwicklung des Vertrags bei Erfolglosigkeit der Reparatur möglich ist, ... . Die Gerichte greifen nur dann ein, wenn der Kunde durch die Garantiebedingungen unangemessen benachteiligt wird. In der Regel ist der Kunde gerade in den ersten sechs Monaten durch die Garantie deutlich schlechter gestellt als durch die Gewährleistung. Und deswegen sollte man zuerst die Gewährleistung in Anspruch nehmen, und nur hilfsweise die Garantie. Also, lieber Mod-Vollquottel: lies Dich selbst nochmals in das Thema ein - und zitiere grad in solchen Fällen nur das, worauf Du Dich beziehst. Ok, Du hast das Bezugs-Wort fett gemacht (auch so eine Unsitte: das bunte / fette markierte Fullquote...), aber dennoch... hundertprozentig eindeutig ist es nicht Edit: das "gewerblich" ergänzt; die Beweislastumkehr gilt ja nur beim Verbrauchsgüterkauf Bearbeitet von: mb100 am 04.05.2014 um 19:12:19 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: faunjonny Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- 500€ ist echt n bisschen viel. ich habe über meinen Händler eine Versicherung bei Europa, Rekoga easy abgeschlossen. 199€ für ein Jahr, das reicht mir erstmal für das nächste Jahr, einfach mal nach goggln |
Autor: Schnetz84 Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ich meine es schon so, wie ich es geschrieben habe! Der Händler MUSS der Gewährleistungspflicht im ersten Halbjahr nachkommen und dem Kunden erstmal beweisen, dass dieser für den Defekt/Mangel haftbar gemacht werden kann. Leider wissen das viele nicht und lassen dann solche Geschichten über die Garantie abwickeln "Dafür hab ich sie ja...". Da zahlt aber der Fahrzeughalter IMMER was dazu. |
Autor: angry81 Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Dann solltest Du dich mal NOCHMAL über die Definition einer Gewährlestung und Garantie informieren! Für dich nochmal, die Gewährleistung tritt AUSSCHLIEßLICH dann ein, wenn ein Schaden bereits beim Verkauf vorhanden war. Nicht der Verkäufer muss dem Käufer was beweisen, sondern der Käufer muss dem Verkäufer dessen Schuld nachweisen. Belies dich vllt erstmal bevor Du dich zu diesem Thema äusserst... |
Autor: Schnetz84 Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Wie lächerlich machst du dich denn hier bitte?! Und das als Mod. Eine Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (Händler-Privat) und eine Garantie ein FREIWILLIGES Bonbon. In den ersten 6 Monaten MUSS der VERKÄUFER (Händler) dem KÄUFER (Privatkunde) nachweisen, dass der Mangel durch den KÄUFER verursacht wurde. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast. -> Gewährleistung Und nun lies du dich mal bitte ein, bevor hier alle in Scham versinken!!! |
Autor: faunjonny Datum: 04.05.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schnetz84.. Das musst du verstehen. Wenn man in seinem Leben nichts anderes zu tun hat als den Close Button zu drücken kann man sich schon mal bei den einfachsten Sachen planlos verrennen.. Mensch wo wir grad dabei sind.. Wurde das Thema nicht bereits schon behandelt? If you ready .. ... Push the Button.. And go.. Bearbeitet von: faunjonny am 04.05.2014 um 18:04:35 |
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