Zitat:
Zitat:
Lass dich im ersten halben Jahr also bitte nicht mit der Garantie abspeisen.
(Zitat von: Schnetz84)
Du meinst wohl Gewährleistung
(Zitat von: angry81)
Ne, er meint sicher "Garantie". Ansonsten hätte er was falsch verstanden.
Ganz kurz nochmal: Ja, richtig: durch die Gewährleistung sind nur Mängel abgedeckt, die schon bei Übergabe vorlagen. Ja, richtig: in den ersten sechs Monaten hat der gewerbliche Verkäufer die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der Mangel nicht bei Übergabe vorlag. Ja, richtig: grundsätzlich ist die Gewährleistung auf Verschleißteile bei normalem Verschleiß nicht anwendbar.
Allerdings ist der Beweis, dass der Mangel eben erst später auftrat, in der Regel schwer zu führen, oftmals nur mit aufwendigen Gutachten möglich (wenn überhaupt) - und damit teuer; im dümmsten Fall teurer als die Reparatur. Somit sparen sich viele Verkäufer in der Regel diesen Zinnober.
Bei der Garantie legt der Garantiegeber (ich lass jetzt dahingestellt, ob selbiger eine Versicherung ist, der Verkäufer selbst - oder sonst wer) die Spielregeln fest. Kann also bestimmen, für welche Teile die Garantie nicht gilt, wie hoch die Beteiligung des Kunden ist, ob selbiger irgendwelche Nachweise führen muss, ob eine Rückabwicklung des Vertrags bei Erfolglosigkeit der Reparatur möglich ist, ... . Die Gerichte greifen nur dann ein, wenn der Kunde durch die Garantiebedingungen unangemessen benachteiligt wird. In der Regel ist der Kunde gerade in den ersten sechs Monaten durch die Garantie deutlich schlechter gestellt als durch die Gewährleistung. Und deswegen sollte man zuerst die Gewährleistung in Anspruch nehmen, und nur hilfsweise die Garantie.
Also, lieber Mod-
Vollquottel: lies Dich selbst nochmals in das Thema ein - und zitiere grad in solchen Fällen nur das, worauf Du Dich beziehst. Ok, Du hast das Bezugs-Wort fett gemacht (auch so eine Unsitte: das bunte / fette markierte Fullquote...), aber dennoch... hundertprozentig eindeutig ist es nicht
Edit: das "gewerblich" ergänzt; die Beweislastumkehr gilt ja nur beim Verbrauchsgüterkauf
Bearbeitet von: mb100 am 04.05.2014 um 19:12:19