Ölablassschraube verloren nach Ölservice
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Hallo Zusammen,
ich fahre (bzw. fuhr) einen BMW 318d. Der Wagen ist eineinhalb Jahre alt und hat demnach noch Werksgarantie. Neulich, bei einer zügigen Autobahnfahrt ist mir - so ca. nach 150 KM Autobahnfahrt - die Ölablassschraube rausgefallen und die Ölkontrollleuchte leuchtete plötzlich rot auf. Ich habe den Wagen dann sofort rechts rangefahren und abgestellt aber laut dem BMW Service, der mich von der Autobahn geholt hat, ist der Motor hinüber. 12K€ Schaden!
Da der Wagen kurz vorher beim Ölservice bei "meinem" BMW Händler war hieß es, das wäre jetzt kein Garantiefall sondern ein Wartungsschaden und die BMW Werkstatt, die den Ölservice durchgeführt hat, und dabei offensichtlich die Ölablassschraube nicht wieder fest genug angezogen hat, müsse für den Schaden aufkommen.
Soweit, so gut.
Als ich ca. eine Woche später nachfragte, wann ich meinen Wagen wieder abholen könnte, teilte man mir mit, dass die BMW Werkstatt, die den Ölservice durchgeführt hat, eine Kostenübernahme abgelehnt hat und der Wagen daher solange nicht repariert werden kann, bis jemand die Kosten dafür übernimmt. Ich solle doch mal mit diesem BMW Händler sprechen.
Mein BMW Händler teilte mir dann freundlich mir, dass die Ölablassschraube beim letzten Ölservice doch (!?) fest genug angezogen worden wäre und dass sie demzufolge für den Schaden nicht aufkommen würden. Auf meine Frage, wie die Schraube denn dann herausgefallen sein könne, sagte man, dass es ja auch sein könne, dass ich die Schraube an einem “Gullideckel“ abgerissen haben könnte oder dass beim Radwechsel von Sommer auf Winter, den ich zeitlich kurz nach dem Ölservice bei einem Reifenservice durchführen ließ, die Schraube hätte gelockert werden können. Ich kann beides definitiv ausschließen, da ich beim Radwechsel die ganze Zeit daneben stand und somit bezeugen kann, dass außer den Radmuttern von den Mechanikern keine Schrauben an dem Fahrzeug berührt oder gar gelockert wurden und an einem Gullideckel bin ich auch nicht hängen geblieben.
Zwischenzeitlich war dann ein Gutachter an dem Fahrzeug, der festgestellt hat, dass die Ölablassschraube - die offenbar noch in der Motorraumverkleidung lag - völlig unversehrt ist, so wie auch die Verkleidung selbst samt Ölwanne. Ein “Gullideckel“ o.ä. kommt also definitiv nicht in Betracht. Dennoch stellt sich mein BMW Händler weiterhin stur und sagt trotzig: „es könne nicht sein, dass eine Ölablassschraube einfach so rausfällt!“
Es bleibt mir nach aktuellem Stand jetzt wohl nichts anderes übrig als die 12K€ auf den Tisch zu blättern, um den Wagen (der ja noch in der Garantie ist) reparieren zu lassen, und dann eine langwierige Schadensersatzklage gegen meinen BWM Händler zu führen. Hierbei müsse ich dann wohl beweisen, dass der Fehler bei dem Händler lag. Keine Ahnung wie ich das machen soll. Aus meiner Sicht ist das doch evident, dass eine Schraube nur dann herausfällt wenn Sie nicht fest genug angezogen wurde.
Was sagt Ihr zu diesem Vorfall? Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und wie seid Ihr dabei vorgegangen?
Freue mich über jede Eurer Erfahrungen, Meinungen und Tipps.
Gruß
Hanzz
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Hallo Hanzz,
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Gruß
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hast du rechtschutz, dann gehe gleich zum Anwalt und laß es von ihm regeln,
die wollen sich nur herauswinden.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Mitglied seit: 26.02.2014
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Ne, Rechtschutz habe ich zwar nicht aber Anwalt ist trotzdem eingeschaltet.
Hallo,
hast du auch keine Verkehrsrechtschutz? Die greift nämlich in solch einem Fall, da es sich um einen Werkstattbesuch handelte.
Es wird auf jeden Fall sehr schwer werden nachzuweisen, dass der Händler daran Schuld trägt, leider stehst du aber in dem Fall in der Beweispflicht. Ich habe im Moment auch eine Schadensersatzklage am laufen wegen einer Werkstatt, ebenfalls bin ich in der Beweispflicht und noch warte ich auf einen Gerichtstermin.
Problem ist, wenn das ganze vor Gericht geht, musst du erstmal in Vorkasse treten oder dein Auto bleibt unrepariert. Erst danach entscheidet sich wer die Kosten tragen muss.
Andere Alternative wäre aber auch einen Austauschmotor zu finden, dann wirst du auf jeden Fall unter den 12.000€ bleiben.
Gruß
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Was sagt denn der Anwalt?
Wenn der Wagen wirklich unmittelbar vorher beim Service war dürften die Chancen doch ganz gut stehen.
Glaube kaum, dass eine Werkstatt da so einfach rauskommt.
Sonst mach ich auch ne Werkstatt auf, bin ja quasi ausm Schneider, sobald der Kunde den Hof verlassen hat...
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Mitglied seit: 26.02.2014
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Der Anwalt sagt: Auto reparieren lassen, Rechnung an BMW Händler schicken mit der höflichen Bitte, diese zu erstatten, falls er das in angemessener Frist nicht tut dann Klage einreichen, abwarten und auf Erfolg hoffen. Einen sicheren Erfolg verspricht er mir natürlich nicht, daher wende ich mich auch an Euch.
Zwischen dem Ölservice und dem Verlust der Schraube sind vier Wochen vergangen. Aber spielt das eine Rolle? Die Schraube muss doch mindestens bis zum nächsten Ölservice, sagen wir mal so in frühestens sechs bis vielleicht zwölf Monaten halten - oder? Ich jedenfalls habe diese Schraube noch nie gesehen, geschweige denn gelockert. Warum sollte ich dies auch tun??? Und sonst war definitiv auch niemand an der Schraube (Wagen steht nachts in einer abgeschlossenen Garage)!
Was mich umtreibt ist die Unverfrorenheit dieses (großen Düsseldorfer) BMW-Händlers. Er behauptet einfach - wahrscheinlich lässig zurückgelehnt in seinen Ledersessel und mit den Füßen auf dem Schreibtisch - die Schraube richtig angezogen zu haben und Zack - habe ich das Problem. Er hat noch nicht mal eine Erklärung wie die Schraube dann rausgefallen sein könnte aber das scheint ihm völlig egal zu sein, weil ich ja die Beweislast trage. Und möglicherweise kommt dieser BMW Händler damit sogar durch. Ist das nicht unfassbar???
Und, ist das die Art wie BMW seine Kunden ärgert und versucht zu verarschen?
Bearbeitet von: Hanzz am 27.02.2014 um 15:44:14
Hast du dich mit deinem Fall schonmal direkt an München gewendet?
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
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Mitglied seit: 26.02.2014
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Ja, schon vor vier Wochen. Wollten dann nur meine Fahrgestellnummer wissen (die ich natürlich umgehend mitgeteilt habe) und seit dem - auch nach mehreren Rückfragen - bis heute keine Antwort aus München.
Ich würde so ausrasten.
Dreister gehts doch gar nicht mehr.
Wer sonst spielt an der Schraube nach einem frischen Service rum???
Wende dich doch mal ans Fernsehen oder an die AutoBild.
Da würde ich ALLES versuchen, bis aufs Zahnfleisch für diese Dreistigkeit.
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Ja, daran habe ich auch schon gedacht. Mal sehen...
Nachdem ich heute noch mal eine Mail an die Kundenbetreuung von BMW geschrieben habe hat mich doch tatsächlich soeben eine Dame aus München zurückgerufen. Und was sagte mir diese? Sie sagte, dass sie mit BMW T...s aus Düsseldorf (um diesen BMW Händler geht es hier) soeben noch einmal gesprochen hätte und dass BMW T...s eine Übernahme der Kosten ablehnt.
Da schau her!!!
Als ich ihr sagte, dass mir das bereits bekannt sei, sagte sie, dass ich ja nun um eine Antwort aus München gebeten hätte und das wäre halt die Antwort. Weiter könne sie mir leider nicht helfen, sie könnten nur versuchen zu vermitteln und das hätte sie hiermit getan - danke und - auf wiederhören!
Was sagt man jetzt dazu?
Bearbeitet von: Hanzz am 01.03.2014 um 19:18:50
ab zu Anwalt so ne Sauerei von BMW !
Ölablassschraube kann nicht rausfalten , wenn sie richtig angezogen worden ist
auch deswegen weil sie durch ein Kupfer ring ( der sehr weich ist ) bei richtigen Drehmoment praktisch "eingeklebt" wird ......
ich muss aber auch sagen das es das letzte mal war das ich ein bei BMW gekauft habe
bei mir musste ich mein beratter fast ein vors maul hauen damit er wieder klar kommt
erst wo es sehr laut wurde ( dank mir ) und alle anderen kunden zu geschaut haben , konnte ich meine Garantie durchsetzen
von dahier @ BMW..... Autos top Service bei euch schrot !
Mitglied seit: 03.03.2010
Düren
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Ich kann dir zwar Rechtlich nicht helfen aber ist mal versucht worden den Wagen zu starten? Evtl hast du Glück gehabt und der Motor hat keinen Schaden genommen.
Wenn die Schraube nicht richtig angezogen wurde, dann dichtet sie auch nicht korrekt.
Ölaustritt wäre die Folge.
Der Ölwechsel ist 4 Wochen her.
Ein WENIG kann ich den Händler verstehen.
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Mitglied seit: 26.02.2014
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Zitat:
Wenn die Schraube nicht richtig angezogen wurde, dann dichtet sie auch nicht korrekt.
Ölaustritt wäre die Folge.
Der Ölwechsel ist 4 Wochen her.
Ein WENIG kann ich den Händler verstehen.
(Zitat von: Heckpropeller)
ECHT???
Nun ja, ich kann den Händler insofern auch verstehen, als dass er sicher keine große Lust hat seiner Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden i.H.v. 12K€ anzuzeigen. Möglicherweise ist ihm das (oder etwas ähnlich bescheuertes) ja auch nicht zum ersten Mal passiert und daher versucht er die Schuld abzuwälzen in der Hoffnung, dass es mir nicht gelingt ihm die Schuld nachzuweisen.
Aber wer hat Deiner Meinung nach denn Schuld, wenn 4 Wochen nach einem Ölservice die Ölablassschraube rausfällt? Ich, weil ich mit dem Auto gefahren bin??? Oder der Reifenhändler weil er mir die Reifen gewechselt hat???
Bearbeitet von: Hanzz am 27.02.2014 um 21:59:16
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Mitglied seit: 26.02.2014
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Zitat:
Ich kann dir zwar Rechtlich nicht helfen aber ist mal versucht worden den Wagen zu starten? Evtl hast du Glück gehabt und der Motor hat keinen Schaden genommen.
(Zitat von: TheSecret)
Ölfilter war lt. dem BMW Service, der mich von der AB geholt hat voller Metallspäne. Ich glaube die Hoffnung kann ich beerdigen.
Zitat:
Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden i.H.v. 12K€ anzuzeigen.
Diese ist meist mit SB und die Beiträge drohen zu steigen.
Wie die AGB den Fakt (grobe) Fahrlässigkeit regeln lasse ich aussen vor.
Du machst dir das zu einfach.
Wenn alles so eindeutig wäre, dann wäre das vom Tisch und du würdest hier nicht in einem Auto-Forum um Meinungen bitten sondern deinen Anwalt die "klare" Angelegenheit regeln lassen.
Ich lege meine Objektivität nicht ab.
Wäre ich GF des Unternehmens und nach 4 Wochen kommt einer an und will meiner Werkstatt so einen Lapsus anhängen (was ja auch mit einem gewissen Ruf verbunden ist) dann würde ich genauso reagieren.
Es weiß doch keiner was du in den 4 Wochen getrieben hast, ausser du selbst.
Ich denke ausser einem Kulanz-Entgegenkommen hast du nicht viel zu erwarten.
Auch wenn es für dich unschön ist.
edit
Überprüfe mal die Teile-Nummer der Ablassschraube auf deiner Rechnung, ob dies die richtige war.
Bei BMW 4 Fans ist ein Online-Teile-Katalog.
Sicherheitshalber....
Bearbeitet von: Heckpropeller am 27.02.2014 um 23:54:21
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Mitglied seit: 26.02.2014
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O.k. Danke für Deine Meinung und Deinen Tipp.
Aber...
Zitat:
...Wäre ich GF des Unternehmens und nach 4 Wochen kommt einer an und will meiner Werkstatt so einen Lapsus anhängen ...
(Zitat von: Heckpropeller)
..ich will bestimmt niemandem was anhängen. Dass mir die Ölablassschraube rausgefallen ist nachdem ich vorher beim Ölservice war ist eine von allen Beteiligten unbestrittene Tatsache.
Ich sehe das so, dass - im Gegenteil - das Autohaus mir (oder dem Reifenhändler) etwas anhängen will, um sich aus ihrer Verantwortung stehlen zu können.
Bearbeitet von: Hanzz am 28.02.2014 um 12:13:15
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Nu überprüf doch mal, wie von Heckpropeller gesagt, ob die dir die richtige Ablasschraube da reingeschraubt haben. Wenn nicht dann werden deine Karten doch schon besser.
Hast du eigentlich die alte Schraube noch? So zu möglichen Beweiszwecken. Nen Gutachter müsste auch klären können was da passiert ist!
Ruhrpottgrüße vom goer1848
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Mitglied seit: 26.02.2014
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Ein Gutachter war am Fahrzeug und an einer falschen Schraube lag es laut Gutachter nicht.
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Na ja, eine Schraube, die ordnungsgemäß angezogen wurde, fällt nicht einfach so raus.
-Entweder war die also von Anfang an nicht richtig angezogen
-oder sie wurde wieder gelöst
Jetzt stellt sich die Frage was du beweisen kannst, bzw. was bei einer möglichen Gerichtsverhandlung als Ursache wahrscheinlicher ist. Wie lange ist denn der Ölwechsel her? Ist es da nicht auch so, dass der Händler auf seine ausgeführte Arbeit eine Gewährleistungspflicht hat? Muss er nicht in einem gewissen Zeitraum nachweisen, dass er eine Korrekte Arbeit abgeliefert hat?
Wenn dem so ist, dann hätte er ja erstmal das Problem mit der Beweislast. (Müsste ein Anwalt aber wissen)
Das mit dem Reifenwechsel ist Unsinn, warum sollte dabei jemand an die Ölablassschraube gehen. Und warum solltest du selber ein Interesse haben, da rumzufummeln?
12tsd Euro sind kein Pappenstiel, da würde ich mich schon von einem Fachanwalt beraten lassen.
Das Wahrscheinlichste ist ja wohl, dass beim Ölwechsel die Schraube nur "handwarm" wieder reingedreht wurde und jemand vergessen hat, die noch festzuziehen. Sie wird sich dann wohl losgerappelt haben, etwas Öl wird schon ausgetreten sein aber auf der unteren Motorverkleidung geblieben sein, bis sie dann ganz rausgeflogen ist.Komisch nur das sie dann, trotz Autobahngeschwindigkeit auf der Abdeckung liegen geblieben ist.
Wie groß war eigentlich die Ölsauerei auf der Bahn? Da müsstest du ja ordentlich "Schmier" hinterlassen haben!
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Das Wahrscheinlichste ist ja wohl, dass beim Ölwechsel die Schraube nur "handwarm" wieder reingedreht wurde und jemand vergessen hat, die noch festzuziehen. Sie wird sich dann wohl losgerappelt haben, etwas Öl wird schon ausgetreten sein aber auf der unteren Motorverkleidung geblieben sein, bis sie dann ganz rausgeflogen ist.Komisch nur das sie dann, trotz Autobahngeschwindigkeit auf der Abdeckung liegen geblieben ist.
Wie groß war eigentlich die Ölsauerei auf der Bahn? Da müsstest du ja ordentlich "Schmier" hinterlassen haben!
(Zitat von: goer1848)
genau das kann ich mir auch vorstellen, d. h. es wird erst nach und nach weniger öl, bis sie dann ganz herausfällt.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!