Hi,
ich möchte mir von Privat ein BMW Cabrio kaufen. Das Auto wurde vom aktuellen Besitzer dieses Jahr gekauft, hat es aber nicht angemeldet und jetzt will er es wieder verkaufen.
Da er das Auto nicht auf sich umgemeldet hat, steht da noch der Vorbesitzer im Brief/Schein.
Muss ich da irgendwas beachten, wenn ich den jetzt kaufe und anmelden will?
Weil ja dann im Kaufvertrag nicht der Halter steht, der im Brief eingetragen ist.
Sprich reicht es, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe, den Brief mit Besitzer 1 vorzeige und den Kaufvertrag mit Besitzer 2? Oder müsste ich noch einen Nachweis vorlegen, dass Besitzer 2 den von Besitzer 1 gekauft hat?
gruß