EBay Artikel verkauft privat zu privat. Nun Defekt
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.09.2011
Schweinfurt
Deutschland
36 Beiträge
Hallo Leute
Geht hier um etwas spezielles.
Ich der Verkäufer habe Rückleuchten in eBay verscherbelt. Sie wurden als gebraucht und funktionsfähig deklariert.
Käufer schreibt nach erhalt und Montage an seinem fahrzeug das Rückleuchten nicht funktionieren bzw ein paar LEDs nicht leuchten oder gar ein ganzer Blinker ohne Funktion.
Nun will er Geld wieder und droht mit Anwalt.
Darüber kann ich nur lachen denn:
Es sind zeugen vorhanden die gesehen haben das sie unbeschadet sind
Er ist in der Beweislast muss mir sozusagen beweisen das vor dem versenden der Ware schon Defekt war.
Desweiteren gibt es den sogenannte Gefahrenübergang. Der ab Übergabe an das Versandunterehmen beginnt. Das heist der Käufer muss sofort bei erhalt der Ware sie überprüfen bzw auf eventuelle Schäden im Beisein des boten! Damit eventuelle Schäden geltend gemacht werden können die durch den Versand entstanden sind.
Der Witz an der Sache ist, die Rückleuchten wurden bei Käufer schon verbaut und dort getestet. Sein Fahrzeug könnte nun diesen Fahrzeug verursacht haben oder unsachgemäßen Einbau!
Nun will er die Rückleuchten bei bmw testen lassen und somit beweisen das sie schon vorher Defekt waren.
Widerspruch in sich oder? Selbst schon verbaut und dann testen?!!
Wohl die falsche Reihenfolge.
Nunja was sagt ihr dazu
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo acschnitzer328,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "EBay Artikel verkauft privat zu privat. Nun Defekt"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.09.2011
Schweinfurt
Deutschland
36 Beiträge
Muss noch etwas korrigieren. Gefahrübergang: das Heist er muss Defekt vor Abgabe an Post beweisen. Ab der Abgabe an Post liegt Risiko bei Käufer.
Es gibt bei mir zeugen das sie unbeschadet von mir an der Post abgegeben wurden!
Wenn alles dem so ist, brauchst du dir ja keine Sorgen machen.
Wenn sie wirklich funktionierten, wie du sagst, will er dich verarschen, oder, was eher der Fall ist, sie gehen nicht mehr durch Zig Gründe und der Käufer ist selbstverständlich verärgert.
War das nicht normalerweise so, dass der Verkäufer beweisen muss, dass sie vorher funktionierten, dann Beweistlastumkehr auf Käufer?
Ich als Käufer eines funktionsfähigen Artikels, der Defekt ankommt, würde auch auf mein Recht bestehen. Schließlich kennt der Käufer dich nicht.
Gruß
Shayer
Hi das gleiche Problem habe ich auch . Ich habe rückleuchten verkauft ( hella celis ) und diese stammen vom vorfacelift und wurden vom käufer einfach in einen facelift verbaut und sind durchgebrannt und jetzt will er sein geld zurück obwohl ich extra in der beschreibung darauf hingewiesen habe .
diese anwaltsmache zieht schon lange bei mir nicht mehr und es ist nie was passiert .
bei mir versucht das fast jeder käufer um den preis zu dücken .
Ich habe auch schon ganz andere ware zurück erhalten die garnicht von mir stammt .
bei ebay musst du immer aufpassen.
Artikel mackieren ,Fotos machen von der funktion und dann haste ruhe .
MfG
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.09.2011
Schweinfurt
Deutschland
36 Beiträge
Langsam regt der Typ mich auf.
Sein Bruder arbeitet ja bei bmw und er wird bezeugen das die Rückleuchten vorher kaputt waren.
Er will sie bei bmw testen lassen.
Kapiert der Kerl nicht das er sie mit dem Einbau schon kaputt gemacht haben können...?
Bild das er sie eingebaut hat habe ich vorliegen.
Er beharrt desweiteren auf 4 LEDs die nicht leuchten. Das kann aber auf einen transportschaden hinweisen oder durch sonstige Dinge.
Ich lass mir doch nicht so ein Schwachsinn in die Schuhe schieben.
Ich kenne auch diesen Quatsch bzw. Behauptungen....das etwas nicht funktioniert!
Ein Gericht wird dich zur Rücknahme bezwingen bei mir war es in so einem ähnlichen Fall so...Frontscheinwerfer in hôhe von 350€ nach zwei Jahren vor Gericht mit Gutachten usw zurück nehmen müssen!!!!!! Recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Schuhe!!!
Hast du nicht drauf hingewiesen das es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung handelt? Wenn ja ist die Sache gegessen.
man muss nicht darauf hinweisen das man Privat verkauft . dafür gibt es 2 verschiedene ebay profile einmal gewerbe einmal Privat.
Der warenwert ist zu gering um stress mit dem anwalt zu veranstalten und das wird der käufer wissen.
Schreibfehler sind lediglich Specialeffects meiner Tastatur.
Streitwert zu gering!? Das stimmt nicht- selbst bei einem Euro wird schon gehandelt...
Zitat:
dafür gibt es 2 verschiedene ebay profile einmal gewerbe einmal Privat.
Ja, da steht aber noch lange nicht folgender Vermerk:
Zitat:
as es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung handelt
Wobei Gewährleistung in dem Fall ausreichend ist.
Ferner ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung kein Freibrief für defekte Ware. (Nicht auf den Thread-Fall bezogen)
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Wenn er geschrieben hat, daß sie funktionieren hat der Ausschluss der Gewährleistung keine Auswirkung darauf. Ich kann nicht sagen: "Funktioniert einwandfrei", obwohl das Ding kaputt ist und mich dann rausreden mit "Privatverkauf - Keine Gewährleistung". So funktioniert das nicht.
Zugesicherte Eigenschaften müssen natürlich vorhanden sein.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.09.2011
Schweinfurt
Deutschland
36 Beiträge
Handelt sich um privatverkauf.
Und unter Rücknahme Details steht: keine Rücknahme!
Garantie kann ich als Privatmann eh nicht geben.
Er ist in der Beweislast er muss beweisen das artikel vor Versand schon kaputt war.
Das kann er nicht da ich
1. zeugen habe die die Funktionalität bestätigen bis um Versand.
2, er die Rückleuchten schon selbst verbaut hat an sein Fahrzeug.
3. ware nicht sofort in Beisein der Post überprüft im transportschaden geltend zu machen. Klingt doof ist aber so.
4. da er schon montiert hat. Pech gehabt. Schaden kann von ihm selbst kommen.
Mein Anwalt freut sich schon auf den Brief. Der Käufer hat Rechtschutz und wird über sein bekannten Anwalt eh rechtliche Schritte einleiten.
Jeder vernünftige und nicht Provisionsgeile Anwalt würde davon abraten.
Zitat:
Jeder vernünftige und nicht Provisionsgeile Anwalt würde davon abraten.
Das ist schlichtweg falsch.
Deine 4 Punkte wird der zuständige Richter so nicht anerkennen.
Ware kann nicht auf Funktiontsfähigkeit in der Post überprüft werden.
Rückleuchten dienen dem Einbau, also müssen sie EINGEBAUT werden.
Zitat:
Garantie kann ich als Privatmann eh nicht geben.
Aber sehr wohl eine Gewährleistung und da hast du dich noch nicht geäußert.
Auch wenn sich dein Anwalt freut, muss ich dir zumindest ein Bruchteil den Wind aus den Segeln nehmen. Weil so klar ist dieser Fall nicht.
Ich bin überzeugt, dass es Richter gibt, die Ansprüche vom Geschädigten geltend machen.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Zitat:
Handelt sich um privatverkauf.
Und unter Rücknahme Details steht: keine Rücknahme!
Garantie kann ich als Privatmann eh nicht geben.
Er ist in der Beweislast er muss beweisen das artikel vor Versand schon kaputt war.
Das kann er nicht da ich
1. zeugen habe die die Funktionalität bestätigen bis um Versand.
2, er die Rückleuchten schon selbst verbaut hat an sein Fahrzeug.
3. ware nicht sofort in Beisein der Post überprüft im transportschaden geltend zu machen. Klingt doof ist aber so.
4. da er schon montiert hat. Pech gehabt. Schaden kann von ihm selbst kommen.
Mein Anwalt freut sich schon auf den Brief. Der Käufer hat Rechtschutz und wird über sein bekannten Anwalt eh rechtliche Schritte einleiten.
Jeder vernünftige und nicht Provisionsgeile Anwalt würde davon abraten.
(Zitat von: acschnitzer328)
Wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast ("... Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung..." muss im Text stehen) musst Du die Dinger sowieso zurücknehmen. "Keine Rücknahme" und "Privates Profil" reichen nicht. Du musst die Gewährleistung in der Auktion ausschließen mit dem o.g. Einzeiler, da auch private Personen zur Gewährleistung verdonnert werden, wenn sie nicht extra darauf hinweisen, daß Sie das nicht tun.
Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2013 um 12:49:02
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.09.2011
Schweinfurt
Deutschland
36 Beiträge
Sie dienen zwar dem Einbau und müssen eingebaut werden. Jedoch muss ich nicht für einen von ihm hervorgerufenen Schaden / Defekt durch unsachgemäßen Einbau, Aufkommen!
Was will er dann mit Gewährleistung.
Nein diesen Einzeiler ( Ausschluss ...) habe ich nicht dazu geschrieben.
Ich habe jedoch zeugen die bestätigen das sie vom Ausbau bis zur Übergabe ohne jeglichen Schaden waren!
Desweiteren hat der Käufer nach Ankunft des Pakets die Ware auf optische Schäden zu überprüfen! Das hat er nicht getan!
Wie und was will der Herr dann machen. Er kann Schaden zuvor nicht beweisen und ich habe zeigen! Außerdem hat er es eingebaut und hätte dadurch etwas kaputt machen können.
Zitat:
Mein Anwalt freut sich schon auf den Brief.
Zitat:
Nein diesen Einzeiler ( Ausschluss ...) habe ich nicht dazu geschrieben.
Was für ein hervorragender Anwalt. Wenn nichts weiter aufgeführt ist, dann unterliegst du der Sachmangelhaftung.
Zitat:
Jedoch muss ich nicht für einen von ihm hervorgerufenen Schaden / Defekt durch unsachgemäßen Einbau, Aufkommen!
Das darfst du(oder der RA) unter diesen Voraussetzungen dem Verkäufer beweisen.
Unter Berücksichtigung der Umstände:
Privatverkauf über ebay ohne den Verweis:
Keine / Ausschluss/ oder ähnliches Gewährleistung (wobei auch das Wort Garantie zählen würde. Habe ich vor Gericht erlebt. Da Privatpersonen diese Gesetmäßigkeiten nicht zu 100% kennen müssen.
Gruß
Tobias
PS:
Nicht wundern, aber ebay ist eine komplexe Plattform bei der die meisten RAs auf Granit beißen.
Leider auch schon erlebt...
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
Deutschland
108 Beiträge
Korrigiere mich bitte, aber wenn du alles weißt und alles so klar ist - warum dann dieser Threat? Ist doch im Prinzip Überflüssig.
Aber um mich mal zum fall zu äußern. Ich glaube auch, dass die Sache nicht so klar ist wie du es dir wünscht... ich denke mal, anecken wirst du mit dem fehlenden Satz bezüglich der Rücknahme. Aber das ist meine Meinung, ich bin kein Rechtsgelehrter...
Zitat:
Sie dienen zwar dem Einbau und müssen eingebaut werden. Jedoch muss ich nicht für einen von ihm hervorgerufenen Schaden / Defekt durch unsachgemäßen Einbau, Aufkommen!
Was will er dann mit Gewährleistung.
Nein diesen Einzeiler ( Ausschluss ...) habe ich nicht dazu geschrieben.
Ich habe jedoch zeugen die bestätigen das sie vom Ausbau bis zur Übergabe ohne jeglichen Schaden waren!
Desweiteren hat der Käufer nach Ankunft des Pakets die Ware auf optische Schäden zu überprüfen! Das hat er nicht getan!
Wie und was will der Herr dann machen. Er kann Schaden zuvor nicht beweisen und ich habe zeigen! Außerdem hat er es eingebaut und hätte dadurch etwas kaputt machen können.
(Zitat von: acschnitzer328)
In dem Fall greift die Gewährleistung, wie's aussieht. D.h. Du musst beweisen, daß er nen Fehler gemacht hat und die Dinger in Ordnung waren. Das kann eigentlich niemand. Zumindest wüsste ich im Moment nicht, wie man das todsicher anstellen sollte.
Zeugen ist so ne Sache. Du weist nicht, womit er ankommt. Und sein Bruder und ein paar Kumpels bestätigen ihm sicher (die waren alle zufällig dabei), daß die Dinger von Anfang an nicht funktioniert haben.
Und selbst wenns ein Transportschaden war: Das Paket war nicht beschädigt (er hat ja nichts gemeldet), dann wirds auf mangelnde Verpackung rauslaufen -> wieder zurücknehmen.
Bearbeitet von: Stefan177 am 14.05.2013 um 17:16:27
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
Deutschland
2648 Beiträge
Sehr viele versuchen auch auf diese Weise den Preis zu drücken!
Hab selbst schon oft diese Erfahrungen gemacht, außerdem verkaufe ich auch nichts mehr nach Rumänien!
Immer mehr ersteigern BMW gebraucht Teile, lesen grundsätzlich nie die Beschreibung und regen sich sofort auf wenn etwas nicht ihren wünschen entspricht, wenn sie die Sachen überhaupt bezahlen!
Bin schon am überlegen ob man dieses Leute irgendwie vom Kauf ausschließen kann, aber das geht wohl hier in Deutschland nicht, zumindest nicht ohne gleich als Rassist * da zu stehn...
Sorry wenn ich nicht weiter helfen konnte aber das musste raus :)
*
Liebe Mods NEIN ich bin nicht rechts und jeder der mich kennt oder meine Posts verfolgt weis das auch!
One of the last wild Ducks!
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
Bieter nicht akzeptieren ... da auf die Liste und die können zumindest nicht erneut mit dem Account bei einem Bieten.
Alternativ mal die Auktionsvoraussetzungen ändern, z.B. keine negativen Bewertungen etc. .
Mit der Zeit bekommt man auch ein Gefühl dafür, wer wirklich Interesse hat (notfalls auch anschreiben, wenn Interesse da ist, melden die sich recht bald) ansonsten Gebote löschen und ab auf die Liste.
So handhabe ich es.
Fahre damit seit längerer Zeit eig. sehr gut und bisher haben bis auf eins, zwei Ausnahmen alle bezahlt.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
Deutschland
2648 Beiträge
Zitat:
Bieter nicht akzeptieren ... da auf die Liste und die können zumindest nicht erneut mit dem Account bei einem Bieten.
Alternativ mal die Auktionsvoraussetzungen ändern, z.B. keine negativen Bewertungen etc. .
Mit der Zeit bekommt man auch ein Gefühl dafür, wer wirklich Interesse hat (notfalls auch anschreiben, wenn Interesse da ist, melden die sich recht bald) ansonsten Gebote löschen und ab auf die Liste.
So handhabe ich es.
Fahre damit seit längerer Zeit eig. sehr gut und bisher haben bis auf eins, zwei Ausnahmen alle bezahlt.
(Zitat von: Performances)
Danke für die Antwort auch wenn sie off Topic ist :)
Leider gibt es immer mehr von denen und sie bieten auf immer mehr Fahrzeugteile, vor allem ältere BMW!
Einzeln sperren hilft hier wohl nicht viel...
Außerdem sind es eher Sachen wie, meine "Xenon Optik" Angel Eyes, die ich richtig inseriert habe (ich bin da sehr kleinlich!) und der Typ hat sie nur gesehn und gleich ersteigert!
Erwartungen waren, NEU, Original BMW Xeonon Scheinwerfer mit Original BMW Tagfahrlicht!
Meistens lesen sie erst später die Beschreibung, dann kommt eine in schlechtem Englisch irgendwo übersetzte Nachricht mit "tut mir leid wollte nicht kauffe, dachte original" oder sie meckern dann nach erhalt der Ware!
Oft kommen auch Drohungen, in den Bewertungen von einem dieser Hansel hab ich gelesen dass er bei einem Verkäufer (von im stammte die Bewertung) zu Besuch war und diesen wohl massiv bedroht hat!
Das Problem des TE hatte ich zumindest in der Form von, Ware hatt leichten Deffekt, kurzer Streit, Angebot des Käufers auf Schadensersatz in Form von Nachlass und viele Verkäufer gehen darauf ein!
Einfach schrecklich welches falsche, hinterhältige und verbrecherische Gesocks da unterwegs ist...
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 14.05.2013 um 20:05:08
One of the last wild Ducks!