Compact verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer
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Moin liebes Forum.
Im Januar diesen Jahres hab ich unseren Compact privat verkauft, war auch alles paletti soweit. Wollte keinen mit dem wagen betrügen, war bei uns ein ehrliches Auto.
Heute ruft mich der Käufer an der Wagen hätte einen Motorschaden, iwas mit der Nockenwelle da wären schrauben los gegangen es hätte schon mal jemand dran rumgeschraubt. Er sagt 4500 € schaden, schlägt mir aber gleich vor 1000 er und 1000 ich dann würde er ihn mit gebrauchten teilen fertig machen lassen. Komisch oder ?
Bei uns war der wagen nur zum ölwechsel in der werkstatt, und neuen tüv hat er noch gekriegt da hat er drauf bestanden, hatte ich aber auch kein Problem mit und er ist auch ohne Mängel durch gekommen.
Ich hab das Angebot vom Käufer natürlich ausgeschlagen, und jetzt will er mit Anwalt den Kaufvertrag anfechten und den rückgängig machen.
Er hat mittlerweile 5000 km drauf gefahren.
Was meint ihr, hat er ne Chance.
Die Werkstatt wo ich immer bin betreibt übrigens mein Nachbar.
Shit. Wegen dem Mist hab ich heute ne schlaflose Nacht.
Codieren im Raum Emsland.
Was man nicht kann, kann man auch nicht verlernen
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Hallo t.ille,
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Gruß
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Teile dem Käufer mit, dass du das Auto in einem einwandfreien Zustand übergeben hast und nach 5000km nicht mehr nachvollziehen kannst, was er mit dem Auto so angestellt hat.
Was im Januar verkauft und jetzt kommt er an? Ah wie geil, ich bin kein Rechtsexperte aber ich würde mal sagen nach der Zeit und den KM wo er drauffuhr wird kein Gericht der Welt dich belangen. Lass ihn labern und schlafe ruhig.
Mitglied seit: 29.02.2012
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Also das ist an 3stigkeit nicht mehr zu übertreffen xD, der Typ ist der Hammer.
Zu deiner Info. Lass ihn labern, lass ihn mitm Anwalt drohen wie er will. Wenn du den Wagen Privat verkauft hast kann dir das sowas von egal sein. Bei dem Alter so eines Fahrzeugs kann das halt vorkommen, das dort mal Schäden auftreten, AUCH am Motor.
Der will nur Geld auftreiben damit er den Schaden bezahlen kann, weil er es selber höchst wahrscheinlich nicht aufbringen kann.
Zudem weist du wie er den Motor behandelt hat? Nein, kannst du nicht. Also geht der Schaden am Motor auf sein Konto.
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Mitglied seit: 12.02.2012
Emsland
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Man gott sei dank seid ihr der selben Meinung wie ich.
Aber trotzdem raubt einem sowas den letzten Nerv, oder ?
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Zitat:
Man gott sei dank seid ihr der selben Meinung wie ich.
Aber trotzdem raubt einem sowas den letzten Nerv, oder ?
(Zitat von: t.ille)
Was Autoverkauf angeht gebe ich allen immer folgenden Tip:
Besorgt euch von Kumpel poder wer auch immer eine alte Prepaidkarte, muss nix drauf sein hauptsache sie geht. Darüber wickelt ihr alle Gespräche etc wegem Autoverkauf ab. Autoverkauft? Dann weg mit der Karte, und ihr bekommt keine Anrufe. Nur in den seltensten Fällen kommen die Käufer vorbei.
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Mitglied seit: 12.02.2012
Emsland
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479 Beiträge
Ja echt ne scheiß idee. Der Käufer in meinem fall wohnt 20 km entfernt.
Er hat den wagen für seine Tochter gekauft, die haben auch beide einzeln jeweils ne Probefahrt gemacht und das Auto für gut befunden.
Und jetzt kommt der so. Man Man.
Echt mist sowas.
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Mitglied seit: 29.02.2012
Schauenburg
Deutschland
712 Beiträge
Zitat:
Man gott sei dank seid ihr der selben Meinung wie ich.
Aber trotzdem raubt einem sowas den letzten Nerv, oder ?
(Zitat von: t.ille)
Ja ist es, der wird auch noch weiter druck machen, dir eventuell drohen.
Wird es dir zu aufdringlich/lästig --> Anzeige wegen Belästigung.
Eines ist jetzt wichtig, das du nicht an dir selber zweifelst, sonder cool bleibst und den Frosch quaken lässt.
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Mitglied seit: 12.02.2012
Emsland
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479 Beiträge
Leichter gesagt als getan mein freund.
Son mist regt mich sowas von auf.
Hab schon öfter auto so verkauft und nie ärger gehabt. ( der QP ist übrigens auch wieder weg, jetzt steht ein cabrio in der garage, story folgt wenn ich den kopf wieder frei hab).
Na ja wollen mal sehen was kommt, so wie ich den einschätze, rennt der tatsächlich zum Anwalt und versucht was. Penner......... oh sorry
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Mitglied seit: 20.11.2012
Wiesbaden
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54 Beiträge
Ganz ehrlich mach dir mal da kein kopf.....
Das war ein Privat verkauf!! Du bist kein händler der garantie geben kann.
Ein halbes jahr ist rum... Er kann ja auch irgwas selbst gemacht haben, wodurch das kapputt ging. Kopfschmerzen glaub ich die aber hab keine angst schreib den ne sms
, das du beim rechtsanwalt eben warst und dich informiert hast und du als privat mann nix haften muss für schäden... Vorallem 6 monate und 5000km.. Es gibt leute die kaufen sich ein auto und motor geht nach 1er woche platt... Die pissen wenigstens nicht immer ans bein wie der bei dir... Gabs schon viele themen hier, die so ähnlich waren.
Du musst selbstbewusst rüberkommen, sag einfach ja geh doch.. Usw
Mir hatten auch mal welche gedroht, aber kam nix bei raus...
Mfg
Mitglied seit: 29.02.2012
Schauenburg
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712 Beiträge
Soll er es versuchen.
Ich würde dann sagen.
"Sie haben es versucht..... Sie haben es nicht geschaft" ;)
nach 5000 km ne Reklamation von nem Privatverkauf zu erstreiten/erzwingen... ich glaub ich würde als Anwalt lieber freiwillig nackig durch nen Pool mit Pirahas schwimmen
Mitglied seit: 01.04.2008
Idar-Oberstein
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277 Beiträge
bist du rechtschutzversichert ohne Selbstbeteiligung?
wenn ja wäre das perfekt.
geh selbst zum Anwalt un lass ihn ein schreiben aufsetzen wegen falscher Anschuldigungen des Betruges, dieses schickste dem Käufer
dann siehste ob er immer noch den harten markiert
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Erst wenn die letzte Fackel erloschen, die letzte Zaunfahne eingerollt, das letzte Lied verstummt und der letzte Fan gegangen ist, werden sie merken, dass man mit Geld nicht alles kaufen kann...
Kaiserslautern Traditionsverein 1900 !!!!!!
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Mitglied seit: 12.02.2012
Emsland
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479 Beiträge
Ja ich bin rs-versichert (100 sb) , aber ich werd erstmal abwarten was kommt und die Füße still halten.(wenn es auch schwer ist) Mal sehen.
Ihr habt mir alle sehr viel Mut gemacht. Dafür erstmal ein fettes DANKESCHÖN.
Ich werde euch auf den laufenden halten.
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Was man nicht kann, kann man auch nicht verlernen
Abend,
einerseits ist es wirklich doof was da passiert und ich kann vollkommen nachvollziehen dass dich die Sache wurmt. Ich glaube dir absolut dass für dich solch ein Schaden zu dem Zeitpunkt nicht absehbar war und du guten Gewissens den Wagen verkauft hast.
Jedoch ist Vorsicht angesagt was pauschale Aussagen wie "du bist Privatmann, also kann er dir nichts..." betrifft. Es kommt jetzt drauf an, wie der Verkauf zustande kam. Ich denke ihr habt beim Verkauf einen Kaufvertrag ausgefüllt und unterschrieben und nun kommt es drauf an was da drin steht. Als Privatverkäufer kann (bzw. sollte) man meines Wissens nach eine Gewährleistung ausschließen, was z.B. ein gewerblicher Verkäufer eben nicht kann. Steht das explizit im Kaufvertrag drin, gut für dich. Denn dann hat er nur noch die Chance dir eine Arglistigkeit nachzuweisen.
Steht das nicht drin könnte es wirklich eng werden, denn dann hast du theoretisch eine Gewährleistung zu übernehmen weil du diese nicht explizit ausgeschlossen hast.
Wie lief das bei euch damals ab?
Mitglied seit: 03.04.2012
bei Pforzheim
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808 Beiträge
Mach Dir keinen Kopf.
Das ist doch an den Haaren herbei gezogen.
Tief durchatmen-den armen Irren reden lassen-in Ruhe schlafen gehen
put the pedal to the metal
Naja du kannst dir das nur selbst richtig beantworten!
Hast du daran rumgeschraubt? (musst hier nicht auf die Frage Antworten)
Wenn ja könnte es doch nicht so einfach sein, weil es (auch bei privatkäufen) unter arglistige Täuschung fallen könnte und das anfechten des Kaufvertrages (auch nach 5000km und nach diesem Zeitraum) möglich ist! arglistige Täuschung verjährt nämlich erst ab entdecken des Schadens!
Wenn du ehrlich nix von wusstest mach dir keinen Kopf :-)
Der will nur Geld, wie eh schon alle gesagt haben.
MfG
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
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Mitglied seit: 12.02.2012
Emsland
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479 Beiträge
Moin Leute.
Also ja ich habe einen Kaufvertrag, und es steht drin ich zitiere" das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher sachmängelhaftung verkauft".
Und klares nein, weder ich noch meine werkstatt haben an dem wagen rumgeschraubt. Der wagen war definitiv nur zum ölwechsel in der Werkstatt.
Codieren im Raum Emsland.
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Mitglied seit: 04.06.2013
Gelnhausen
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30 Beiträge
Du musst dir da überhaupt keine Schuld zuweisen... schade für den Käufer, aber dein gewissen kann rein sein.
Vor Rechtlichen schritten musst du dich nicht fürchten.
Besseren Schlaf wünsche ich :)
Gruß Maddin
Ganz einfach... du bist kein Händler sondern Privatverkäufer! Nur Händler müssen Garantieen (bei neueren Fahrzeugen) und Gewährleistung (minmum) geben. Du als Privatverkäufer hast das Auto in bestem Wissen und Gewissen verkauft und bist damit raus aus der Sache.
Wenn der 5000km im Drehzahlbegrenzer fährt kannst du nichts dafür. Da kann ja jeder kommen.
Wenn mein Motor irgendwann nach 30Jahren und 400tkm aufgibt rufe ich auch den Verkäufer an und frag was er für nen Mist verkauft hat, ich biete ihm dann an mir ein paar tausender zu überweisen, sonst weine ich am Telefon. :)
Du siehst selbst wie absurd die Forderung ist.
Wer ein so altes Auto kauft muss jederzeit damit rechnen das iwann Ende ist mit dem Auto.
Selbst wenn ihm das nach 500km passiert wäre, ist das nicht dein Problem. Da muss er Neuwagen kaufen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
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Mitglied seit: 12.02.2012
Emsland
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479 Beiträge
Ja, aber was eben son richtiger Spießer ist, der lässt nix unversucht.
Ich bin hunderpro sicher das da noch was kommt.
Der wird heute abend nochmal anrufen, ganz sicher.
Und ärger und rennerei hat man dann immer wegen solchen nachtjacken.
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Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
Teile dem Käufer mit, dass du das Auto in einem einwandfreien Zustand übergeben hast ...
(Zitat von: Old Men)
Mal unabhängig davon, dass der TE wohl nix mehr zu befürchten hat: Mit so einer Formulierung kann man sich auch seinen eigenen Strick drehen. Wenn überhaupt dann wurde das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand übergeben.
Bearbeitet von: Papa76 am 21.06.2013 um 09:12:48
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.