Compact verkauft und jetzt Ärger mit dem Käufer
Zitat:
Also ja ich habe einen Kaufvertrag, und es steht drin ich zitiere" das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher sachmängelhaftung verkauft".
(Zitat von: t.ille)
Ok, dann lehn' dich zurück und genieß' die Show^^ Mal ehrlich: Wenn man wirklich überzeugt davon ist, dass jemand da am Motor rumgefummelt hätte, würde man auch keine 50/50 -Regelung anbieten. Der fühlt sich jetzt vor Familie und Nachbarschaft in seiner Ehre als "Autoexperte" verletzt und versucht es damit zu relativieren.
Ansonsten war er wohl nicht beim Anwalt, denn der sollte ihn aufklären dass er damit keine Chance hat. Wahrscheinlich weiß er das sogar selbst und versucht dich trotzdem in Haftung zu nehmen, in der Hoffnung dass du dich einschüchtern lässt. Jetzt Arglistigkeit zu beweisen wird schwierig. Das müsste ein Gutachter machen, mit allen Materialuntersuchungen usw. Das wird wahrscheinlich mehr kosten als das ganze Auto. Und wie will er beweisen dass ein Schaden mutwillig und vor mehr als 5000 km verursacht wurde? Könnt ja auch sein dass seine Kleine schon den kalten Motor an den Drehzahlbegrenzer bringt.
Ansonsten wie Kollegen sagen ihm klarmachen dass es euer letztes Telefonat ist, du nicht auf sein "Angebot" eingehst und du bei den nächsten Malen auflegen wirst. Wenn er damit nicht einverstanden ist, wird die Kommunikation nur noch auf juristischer Ebene stattfinden und du eine gute Rechtschutzversicherung hast.
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Hallo sj85,
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Gruß
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Na hoffentlich steht der typ nicht morgen hier bei mir auf der matte.
Ich könnte jetzt nicht sagen was dann passiert............
Codieren im Raum Emsland.
Was man nicht kann, kann man auch nicht verlernen
Oh je, ich kann das voll und ganz nachvollziehen :(
Ich habe mal meinen E36 Coupe an jemanden verkauft, den ich sogar noch vom Bahnhof 40KM entfernt abgeholt habe, der dann 4 Wochen später anrufte und meinte die Zylinderkopfdichtung wäre kaputt gewesen und wollte Geld von mir für die Reparatur. Habe abgelehnt und dann fing er an täglich anzurufen und mir zu drohen mit Anwalt und seinen Kumpels haha. Irgendwann bin ich selber ausgerastet und habe dem mit Anwalt gedroht und ihm klar gemacht dass er keine Chance hat, mein Glück dass der dann wohl Muffensausen bekommen hat und aufgegeben hat.
Denke aber echt dass es eine Masche ist, im Nachhinein versuchen noch Geld abzuzocken, hab sowas schon öfter gehört.
Einfach easy bleiben und auf Nichts eingehen ...
Die haben das erste Blut vergossen, nicht ich !!
Was du tun sollst?
Ruhig beleiben und ihm schriftlich mitteilen (per SMS), dass er jeglichen Kontakt mit dir unterbinden soll. Du unternimmst keine weitere Stellungnahme und reagierst auch anschliessend auf keine Anrufe oder SMS.
Im schlimmsten Fall kommt tatsächlich ein Schreiben eines RAs.
Aber auch das wird fruchtlos ausgehe, sollte es zu einer Anklage kommen.
Nach 5 Monaten solch ein auftretender Schaden kann zu jeder Zeit eintreffen.
Du haftest nicht für Sachmängel. Sagt ja der Vertrag aus. Also kein Anspruch des Käufers.
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Ich würde laut ins Telefon lachen. Das kann doch nicht ernst gemeint sein von dem Typen.
In 5000km kann alles passieren. In der Zeit kann man nen Neuwagen kaputt machen. Und er hat nunmal ein Auto für einen schmalen Taler gekauft was jetzt in allerbestem Fall minimum 13 Jahre auf dem Buckel hat.
Man heiratet auch keine 90jährige und wundert sich wenns sie stirbt. Es ist einfach eine völlig absurde Forderung.
Wenn er bei dir vor der Tür steht würde ich ihm freundlich beibringen das er sich ganz schnell vom Acker machen soll bevor er auch noch Nasenbluten bekommt.
Ich versteh ja das es ihn ärgert das sein kürzlich gekauftes Auto kaputt ist, dafür kannst du aber nix. Er tut ja als wär das auf der Heimfahrt passiert. Mach dir keine Sorgen, nichtmal Anwälte könnten das für ihn drehen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Es wurde unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft, er hat das auto schon einige monate und 5tkm bewegt.
Hab ich auch schon alles hinter mir! Wenn er nochmal anruft, sag ihm einfach, das er doch zum anwalt gehen soll und er dich nicht weiter am tel. belästigen soll.
Er hat keinerlei ansprüche gegen dich in der hand und kann einpacken!!
Das versuchen leider immer wieder welche. Leider klappt das auch heute noch manchmal aus angst vor weiteren kosten, bei einigen verkäufern.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Zitat:
was jetzt in allerbestem Fall minimum 13 Jahre auf dem Buckel hat.
Ist doch ein e46... ;)
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Oh, bei Compakt bin ich direkt beim E36. :)
Trotzdem hat er ein Auto der vorletzten Generation gekauft und nicht die Welt bezahlt. Die Aussage bleibt auch beim E46 genauso wahr. ;)
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Zur Information für euch:
Bis jetzt hab ich nix mehr gehört von ihm.
Er hat den wagen von mir für 3900 gekauft (:-). Bj. Anfang 2002.
Meine Frau hat er am tel. ne viertel stunde Zu getextet von wegen Schaden von 4500 € usw. usf.
Also wäre das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Bei mir war er dagegen nur ganz kurz in der Leitung und mit diesem völlig banalen 50/50 angebot. Aber da war von den 4500 nicht die rede.
Bearbeitet von: t.ille am 22.06.2013 um 08:03:29
Codieren im Raum Emsland.
Was man nicht kann, kann man auch nicht verlernen
Kann leider nichts zum Thema beitragen:
Aber gibt es jetzt eine Wöchentliche Sitzung wie bei den Anonymen Alkoholiker wie man nach dem Autokauf den Verkäufer versucht einzuschüchtern und den Kaufpreis zurück erhält?
Die Vorkomnisse häufen sich ja immer mehr^^
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"
Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
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Wollte hier nur Meinungen einholen.
Mir ist sowas bislang noch nicht unter gekommen
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Mitglied seit: 29.02.2012
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Das ist neuer Volkssport, genau wie das nicht mehr Blinken beim Abbiegen, die Lichthupe auf der Autobahn oder der Mittelfinger wenn du einen Überholst.
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Muss das ein " normal " denkender verstehen ??
Oder sind wir einfach zu weich ?
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Mitglied seit: 25.04.2011
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19 Beiträge
Hallo Steht da Zufällig auch ein Absatz mit, Gekauft wie besichtigt und Probegefahren?
Wenn ja kann er dir sowieso nichts.
Aber Trotzdem Frag bei einem Anwalt nach, und nimm deinen Kaufvertrag mit.
Denn wenn der erst nach 5000 km den Schaden hat Hmmmmmmm sehr Verdächtig.
Also Ich würde auf jeden Fall mal einen Warnschuss Abgeben und dann sehen was passiert.
Gruß
BMW Power
Denn Leidenschaft Verbindet
Was denn fürn einen Warnschuss?
Den hat doch schon der Käufer abgegeben?
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Mitglied seit: 25.04.2011
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19 Beiträge
Einen Warnschuss in diesem Sinne das er sich das Nicht Gefallen Lässt.
Ist doch Irrsinnig nach 5000 Km und wivielen Monaten 7, zu kommen und zu sagen er hat am Auto Rumgeschraubt.
Das Meinte Ich damit..........
BMW Power
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Was soll er denn tun?Wie sieht dieser Warnschuss aus?
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Mitglied seit: 25.04.2011
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Ich sagte Doch, er soll zum Anwalt gehen mit dem Kaufvertrag und einen Brief Aufsetzten lassen.
Denn das was da abgeht ist schon mehr als Kurios, erinnert schon fast an Abzocke.
Ach und hab da noch was:
KLICK!Gruß
BMW Power
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19 Beiträge
Zitat:
Gebrauchtwagenkauf von Privat
Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Sachmängel nahezu ganz ausschließen, da er regelmäßig ebenso wie der Käufer nicht die notwendige Erfahrung und das technische Know-how besitzt, Mängel zu erkennen, zu beseitigen und das Risiko der Sachmängelhaftung gering zu halten. Der Ausschluss der Gewährleistung geschieht häufig über die verwendeten Vertragsformulare, die als AGB zu werten sind.
Daneben kann die Haftung aber auch durch individuelle schriftliche oder mündliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler, als auch von Privat müssen verschiedene Besonderheiten zu Ausschluss / Beschränkung der Gewährleistung beachtet werden.
Zitat:
Ausschluss der Gewährleistung beim Kauf von Gebrauchtwagen von Privat
Die Gewährleistung kann beim Gebrauchtwagenkauf von Privat, also von einem Verbraucher, ausgeschlossen sein. In diesem Fall hat der Käufer bei Mängeln am Fahrzeug regelmäßig keine Rechte. Er kann weder Minderung verlangen noch vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass die Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Der Käufer kann sich dann auf die gesetzlichen Gewährleistungsregeln berufen, also z.B. innerhalb von zwei Jahren seit Kauf vom Kaufvertrag zurücktreten.
Vereinbarung über den Ausschluss der Gewährleistung
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass auch beim privaten Verkauf von Fahrzeugen die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden muss. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung (oder ist eine solche nicht beweisbar) verbleibt es bei der Regeln der gesetzlichen Gewährleistung.
Insbesondere gibt es keinen "automatischen Gewährleistungsausschluss" unter Privaten. Nur weil ein Fahrzeug von Privat verkauft wird, gelten keine abweichenden Regeln für die Gewährleistung.
Ausschluss der Gewährleistung durch AGB
Der Ausschluss der Gebrauchtwagen-Gewährleistung geschieht häufig durch Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teilweise erfolgt dies ohne konkrete Kenntnis der Vertragspartner, dass es sich beim Gewährleistungsausschluss um eine AGB-Regelung handelt. Dies kann insoweit problematisch sein, als auf Allgemeine Geschäftsbedingungen strenge gesetzliche Regeln Anwendung finden. Wird dagegen verstoßen, kann der Gewährleistungsausschluss unwirksam sein.
Das Verwenden von AGB ist insbesondere nicht Händlern oder Unternehmen vorbehalten. Auch bei Abschluss eines Kaufvertrages mit privaten Verkäufern können AGB zum Einsatz kommen.
Die Prüfung von AGB erfolgt in drei Schritten:
Klauseln sind AGB
Wirksame Einbeziehung der AGB
Inhaltliche Wirksamkeit der AGB
Klauseln sind AGB
Zunächst stellt sich die Frage, ob es sich im Einzelfall tatsächlich um AGB oder um einfache Individualabreden handelt. Dieser Unterschied ist insoweit von Bedeutung, als dass die strengeren Regelungen zur Kontrolle von AGB nicht bei individuellen Vertragsvereinbarungen zur Anwendung kommen. AGB liegen nur vor, wenn die vorformulierten Klauseln dafür gedacht sind, für mehrere, in ihrer Zahl unbeschränkte Verträge verwendet zu werden. Das ist insbesondere bei Vordrucken der Fall. Allerdings sind auch hierin keine AGB zu sehen, wenn der Verwender (also der Vertragspartner, der das Formular gebraucht) deren Inhalt ernstlich zur Disposition stellt, also die Möglichkeit für beide Parteien eröffnet ist, eine hiervon abweichende Regelung zu treffen.
Wirksame Einbeziehung der AGB
AGB sind nur dann wirksam in einen Vertrag einbezogen, wenn für den Vertragspartner des Verwenders die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Das ist bei AGB, die in Verkaufsformularen abgedruckt sind, regelmäßig der Fall.
AGB, die unleserlich, unübersichtlich oder zu klein (versteckt) abgedruckt sind, werden nicht Vertragsbestandteil.
Nur wenn beide Vertragspartner der Einbeziehung zustimmen, werden sie wirksam einbezogen. Hierfür genügt die Unterschrift auf dem für den Kaufvertrag verwendeten Formular. Die Klauseln dürfen zudem nicht überraschend sein. Der Inhalt darf keine Regelung betreffen, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen brauchte, weil sie für den speziellen Vertrag so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner mit dieser nicht zu rechnen brauchte.
Inhaltliche Wirksamkeit der AGB
Das Gesetz regelt eine Vielzahl von Gründen, weshalb eine AGB-Regelung unwirksam ist. Insoweit besteht immer wieder die Möglichkeit, dass der Gewährleistungsausschluss unwirksam ist. Ob eine bestimmte AGB-Klausel bzw. ein bestimmter Gewährleistungsausschluss im Einzelfall unwirksam ist, kann pauschal - nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Unwirksamkeitsgründe - nicht beurteilt werden. Dies muss für jeden Vertrag und jede Klausel separat geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne. Zur unverbindliche Anfrage...
Häufig passieren Fehler im Zusammenhang mit Haftungsausschlüssen:
Nicht ausgeschlossen werden kann die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, für Körper- und Personenschäden sowie für durch den Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften des Gebrauchtwagens. Formulierungen wie „keine Haftung“, „gekauft wie gesehen“ oder „gekauft wie gesehen und probegefahren“ sind regelmäßig weder in Form von AGB noch in Form von individuellen Vereinbarungen geeignet, die Haftung des Verkäufers generell auszuschließen. Hiermit kann allenfalls erreicht werden, dass der Verkäufer für jene Mängel, die bei einer einfachen Besichtigung oder Probefahrt erkennbar sind, nicht einzustehen braucht.
Quelle:
Automobil Kanzlei
BMW Power
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Und auf was soll der RA reagieren?
Soll der Anwalt eine vorbeugende Unterlassungsklage einreichen oder was soll er tun?
Der Käufer stellt zunächst Anspruch auf Schadenersatz. Diesen lehnt der Verkäufer ab.
Noch ist von beiden Seiten kein weiterer Schritt erfolgt.
Wieso also einen Warnschuss mit RA setzen?
Ist doch nicht erforderlich.
Ruhe walten lassen wäre hier nach wie vor oberstes Gebot.
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