Auto verkauft, Ärger mit Käufer!
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Moin,
Ich habe am 10 Dezember einen e36 320i (EZ.1991,188tkm. Sollte für die Freundin sein. Die hat sich dann entschieden einen anderen zu kaufen.
Gut dachte ich mir, verkaufst du Ihn wieder.
Habe neuen TÜV drauf machen lassen und stellte ihn zum Verkauf.Am 20.Dezember gab es schon einen Interessenten. Hat sich den Wagen angeschaut und ist damit in eine Mercedes Werktatt gefahren. Die sagte für den Preis kann man ihn kaufen.
Er zahlte und fragte ob ich einen Kaufvertrag hätte. Ich sagte das ich so schnell nicht mit dem Verkauf gerechnet hätte (er sagte am Telefon, er wolle sich ihn nur mal anschauen,kommt aus meiner Stadt).
Okay dann machen wir es morgen, sagte er. Den nächsten Tag hat er sich nicht mehr gemeldet.Am Folgetag rief er mich an und sagte das Fahrzeug hätte einen Motorschaden erlitten.(Der Sohn hat es gefahren)
Ich soll jetzt für die Hälfte aufkommen, sagt sein Anwalt....=)
Er gibt das jetzt an seinen Anwalt weiter.
Klingt für mich eigentlich recht lustig:
1.mündlicher Kaufvertrag
2.Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung
3.Kann ich ihm sonst was erzählt haben (wir waren die einzigen bei der Kaufabwicklung)
Er unterstellt mir Tachomanipulation usw.
Ich bin mir sicher, er kann eigentlich, selbst mit Anwalt, nichts erreichen.
Aber irgendwie fühl ich mich doch unwohl.
Ich brauch mal positive, aufmunternde Worte. =)
MfG an alle Weiss - Blauen!
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Mitglied: seit 2005
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Hallo Heckpropeller,
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Gruß
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So wie ich das sehe hast Du nichts zu befüchten.
Als Du ihm das Auto übergeben hast, war es im einwandfreien
Zustand wie Du sagst, lief ohne probs usw.
Kann der Käufer nunmal nichts dran machen, wäre bei Dir evtl.
auch passiert mit dem Motorschaden hättest Du ihn gefahren.
Kann ja niemand voraus sehen...
Gru
Marco
www.BMW-Rhld.de
www.e46coupe.de.vu
Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
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837 Beiträge
ich denke auch das da nichts ist!
Aber!! Immer Kaufvertrag machen!!!!
Vorlagen gibts doch im Internet ohne Ende!
"gekauft wie gesehen" Fertig!
Ich denke auch, dass du dir als Privatperson keine Sorgen machen musst, solange ihr euch nicht schriftlich auf irgendetwas geeinigt habt. Von arglistiger Täuschung kann man ja auch nicht ausgehen, wenn auch der TÜV nichts zu beanstanden hatte. Der überprüft zwar den Motor nicht auf evtl. Schäden, aber einen groben Mangel hätte er sicher auch feststellen können...
Im Zweifelsfall ist es aber im günstig, in eine Rechtschutzversicherung zu investieren. Heutzutage ist es ja schon fast fahrlässig, keine RSV zu haben...
;-)
MfG
Also:
1. So nen Kaufvertrag ist binnen 10 Minuten dank Internetvorlagen z.B. vom KFZ-Verband wasserdicht aufgesetzt....
2. Auch immer dran denken den Verkauf bei der Zulassungsstelle sowie dem Versicherer anzuzeigen.
3. Würde ich da erstmal ganz gelassen sein. Hast ihm ja alles mitgegeben (Schlüssel, Papiere, TÜV&AU-Unterlagen)...
Autos werden hinten angetrieben...alles andere sind Kutschen!
Also:
A wenn du ehrlich warst, hast du auch nix zu befürchten.
B Käufer hat das Auto am 1. Tag, Probe gefahrn, mitgenohmmen und auch bezahlt?
Wenn ja ist alles i.o. für dich. Ihr beide hab einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen nach §433 BGB.
Er hätt nur die möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten wenn du Ihm arglistig Mängel oder etc. verschwiegen hast.
Das müsste er dir dann aber nachweisen ( wie z.b. Sägemehl im Motoröl oder ähnliches! Nicht lachen habe ich schon mal gesehen!Es gibt wirklich solche Arschlöcher)
Also ich an deiner Stelle würde wenn ich Rechtschutzvers. bist mich zurück lehnen und auf das warten, was da kommen mag. Wahrscheinlich gar nix.
Da er dir ja nicht nach weisen kann das derr Motor beim Verkauf schon kaputt war. ( Sonst würde es ja keiner kaufen nach der Probefahrt)
Fall du keine RSV und trotzdem zum Anwalt willst, geh zum Anwalt deines Vertrauen und mach mit Ihm ein Beratungsgespräch ( Kostet i.R. ca. 25 €, das hab ich letzts mal bezahlt) Der kann dir genauer helfen.
Ich bin zwar kein Anwalt aber wenn ich mich richtig an das Vertragsrecht für Privatverkäufe erinnen, sollte das ungefähr so sein.
Berufsschule ist schon so lange her!
Hoffe dir damit ein bisschen geholfen zu haben!
BMW fahren ist Fliegen in Bodennähe!
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28 Beiträge
Hi Heckpropeller sowie dein Name klingt braucht auch wohl der neue Besitzer des Autos nen Heckpropeller nun :-))))))
Zu deiner Frage usw.:
Die 1 Jährige Gewährleistung auf gebrauchte Gegenstände in diesem Fall Auto kann bei Privaten Verkäufern und Käufern ausgeschlossen werden !!! Die Vertragsform bedarf bei solchen Käufen / Verkäufen KEINE Schriftform, auch das Gesetzt sieht dass nicht vor, jedoch wäre es von Vorteil gewesen wie du es gerade bemerkt hast. Wenn du kurze Zeit davor TÜV gemacht hast und bei Mercedes war eine Kontrolle welche für gut befunden wurde dann hast du den Bericht von MErcedes sicherlich schriftlich bei dir ???!!! Dann hättest schon 100 Gummipunkte mit dem Bericht :-))))
Das blöde ist nur das ihr einen mündlichen Kaufvertrag habt, denn jede Seite kann somit was anderes behaupten, außer du hast ne Verkaufsanzeige gehabt wo auch stand dass Gewährleistung usw. ausgeschlossen ist,d ann hast auch schon gewonnen.
Das einzigste mit was dir der Käufer mit seinem Anwalt androhen kann ist Verkauf mit arglistiger Täuschung (verschwiegener Mangel, Bsp: Du käufst ein Auto beim Händler und der sagt dir, dass es ein Unfallfreies Fahrzeug ist, aber du hast jedoch du nach paar Monaten herausgefunden dass es mal einen Totalschaden hatte. Dann ist der Kauf von Anfang an nichtig und du könntest dein Geld zurück verlangen).
In deinem Fall jedoch muss der Käufer erstmal beweisen können dass du es wusstest dass der Wagen überhaupt nen Motorschaden erleiden würde in paar Monaten, was rein UNMÖGLICH ist. Denn woher solltest du es wissen wenn der Wagen TÜV bekommen hat und Mercedes nichts zu beanstanden hatte.
Somit brauchst du dir keine Sorgen machen und auf den Käufer pfeifen ist sein Pech gewesen eben für welches du dich nicht verantworten brauchst !!! Hoffe konnte dir helfen ;-)
Gruß
Mitglied seit: 29.08.2002
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2356 Beiträge
Die Gewährleistung KANN ausgeschlossen werden. Wird sie nicht ausgeschlossen gilt sie erstmal. Leider kannst Du nicht nachweisen, dass sie ausgeschlossen wurde. Genau so wenig kann der Käufer nachweisen, dass sie NICHT ausgeschlossen wurde. Die Frage wäre hier, wer ist in der Beweispflicht?! Ich würde sagen, der Käufer.
Ansonsten finde ich die ganze Sache etwas mysteriös. Ein Wagen der zumindest augenscheinlich o.k. war, hat nun 3 Tage nach dem Kauf einen Motorschaden?! Unabhängig von Gewährleistung oder sonstigen Ansprüchen würde ich mal selbst einen Blick auf die Kiste werfen.
Hatten einen Fall in der Familie, bei dem offensichtlich/vermutlich ein guter Motor gegen eine Rotzmotor getauscht wurde. Das ganze innerhalb der Gewährleistung und Verkauf durch Gewerbetreibenden. Es musste damals zumindest ein Teil der Kosten übernommen werden. Hat aber nix mit Dir zu tun, wollte nur kurz aufzeigen, was es doch für Ganoven, gerade auf dem Autosektor gibt.
Lies mal in meinem Beitrag über Km Manipulation und Motorschäden.
Also wenn du ehrlich warst, hast du gute Chancen, aber wenn der andere über die Vorbesitzer rausfindet, dass zB Km Stand nicht stimmt oder ein Mangel am Motor vorlag, dann siehst du, auch als Privatmann möglicherweise ziemlich alt aus.
Aber andersrum gibt es auch Käufer, die sowas nach 3 Tagen behaupten, um den Preis nochmal zu drücken, ich hatte mal Rumänen, die mich sogar bedroht haben am Telefon.
PS Mündliche Kaufverträge sind das Dümmste was man machen kann ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Die Gewährleistung KANN ausgeschlossen werden. Wird sie nicht ausgeschlossen gilt sie erstmal. Leider kannst Du nicht nachweisen, dass sie ausgeschlossen wurde. Genau so wenig kann der Käufer nachweisen, dass sie NICHT ausgeschlossen wurde. Die Frage wäre hier, wer ist in der Beweispflicht?! Ich würde sagen, der Käufer.
(Zitat von: Marco535)
Ich bin jetzt zu faul zum nachschauen, aber ich gehe davon aus, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Denn zum einen ist dies ein vom gesetzlich vorgesehenen Zustand abweichender Zustand, der zum zweiten positiv für den Verkäufer ist.
Allerdings muss der Käufer auch nachweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag. Und das dürfte hier eher schwer werden - dank der Mercedes-Werkstatt...
Ich vermute eher mal auf ne "Masche" des Käufers...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 13.01.2007
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Vielen Dank für die aufbauenden Worte.
Habe ja Kaufmann gelernt und kenne mich von daher auch recht gut aus.Nur, das Gewissen plagt einen ja immer wieder.
Von einem Motorschaden bin ich nie ausgegangen.180tkm is ja nix.
Ich habe es bei einem etwa 50jährigen Mann gekauft, der hatte ihn vor 2Jahren bei einem Opel Händler geholt(Scheckheftgepflegt!), seit dem 15tkm gefahren.
Ist halt krass 1 gegen 1 bei mündlichen Vertrag ohne Zeugen, dass der sich was erhofft...Ich mein, es ist Aussage gegen Aussage.
Aber kommt bestimmt eh nix.
Ich hätte den Vertrag ja gemacht, an dem Tag wollt ich ihn machen. Aber nicht nach einem Motorschaden. Echt krasse Geschichte!
Na ja, ich bin mal gespannt! Hab ja nix zu befürchten.
Nervt halt unendlich.
Vielen Dank Jungs,jetzt kann ich wieder gut schlafen. =)
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28 Beiträge
@ heckpropeller:
Du als Kaufmann hättest doch aber wissen sollen, dass du auch den Kaufvertrag auf ein stück klohpapier hättest schreiben können ?! :-)
...hast du eigentlich eine quittung für das geld ausgestellt???? und was hast du alles mitgegeben (papiere, schlüssel...etc)??
@ copy .....Quittung? Willst du es umdrehen? Von wegen hab nur so und so viel Geld für den Wagen bekommen? :-) oder auch noch garnichts ^^
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Viel Glück ! Hoffe Du bist nächstemal schlauer ! Aber gab es denselben Fall nicht erst vor zwei Wochen schon einmal ???
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Mitglied seit: 13.01.2007
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3302 Beiträge
Das mit der Quittung ist ja geil! Die Sache mal umdrehen! =)Clever...
Ich finde es als Verkäufer gar nicht mal dumm ohne ein Schriftstück. Als Käufer würde ich darauf bestehen.
Ich kann ja sonst was erzählt haben.
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3302 Beiträge
A ja, hab dem alles mitgegeben. Ich glaub,ichweiß worauf du hinaus willst. ;)
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Du kannst doch behaupten was du willst...es gibt keine Zeugen....keinen Kaufvertrag....keine Quittung.....also sonst dreh den Spiess um und sag ihm, das er nur 200€ angezahlt hat und den Rest wollte er später bezahlen. Mach dem die Hölle heiss.
Hast meiner Meinung nach nichts zu befürchten.
Mitglied seit: 09.12.2007
Weser Bergland
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132 Beiträge
Das ist doch ne Masche. Ein Freund von mir hat mal nen alten 750i verkauft. Da kam ne ganze Sippe aus Süd-Ost-Europa vorgefahren. Haben den Wagen gekauft ohne zu handeln. 3 Tage später standen sie wieder auf der Matte und behaupteten der Wagen hätte tausend Mängel und sie würden jetzt 800 Euro zurück haben wollen, sonst....Haben aber nichts zurück bekommen und umgebracht haben sie auch keinen.
Mitglied seit: 10.05.2008
Berlin und Braunschweig
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260 Beiträge
Zitat:
und umgebracht haben sie auch keinen.
hahahahahah, wie geil!
Ohne Quittung könnte aber genauso gut der Käufer behaupten, dass er xxx€ mehr bezahlt hat...
Schau dir den Wagen erstmal an. Die Sixpacks sind doch eigentlich sehr robust.
Aber vllt. hat schon einer der Vorbesitzer am Tachostand manipuliert (Opel Händler o.a.)???
Zitat:
@ copy .....Quittung? Willst du es umdrehen? Von wegen hab nur so und so viel Geld für den Wagen bekommen? :-) oder auch noch garnichts ^^
(Zitat von: Boa)
wenn er wind macht...warum nicht? ;-)