Zitat:
Hallo Saugnapf, danke das Du und alle mit Fachwissen versorgst!
Ich fahre als Winterauto ein F11 530xd und wollte diesen chippen, denn der Unterschied zwischen dem ALPINA B3s und dem 530xd ist doch schmerzlich ;-)
Wenn ich Deine Infos so lese sollte ich dies aber besser lassen. Habe nur eine Frage an Dich. Warum bieten renommierte Tuner wie Schnitzer dann solche Boxen an? Die geben dich auch 2 Jahre Garantie! Ok bis max 100000KM aber so viel wird mein xd nicht drauf bekommen! Die Garantie erstreckt sich lt HP von Schnitzer auf alle von der BMW AG ausgeschlossenen Baugruppen.
Übersehe ich hier ein Risiko für mich?
Freue mich auf Deinen fachmännischen Rat und sage schon mal danke
(Zitat von: B3 Biturbo)
Ich rate jeden einmal sich bei einem Anwalt die Garantiebedingungen erklären zu lassen und wohin man sich diese in aller Regel schieben kann.
In den meisten Fällen treten die Schäden erst nach einiger Zeit auf - man baut darauf, dass bis dahin der Chipper das Fahrzeug nicht mehr in Besitz hat oder die zwei Jahre um sind zw. die Garantielaufleistung überschritten ist.
Und wenn man sich einmal auch bei den sogenannten renomierten Tunern, abseits der Euphorie das Kleingedruckte druchliest, dann ist das schon zu lesen, dass es aufgrund der Änderungen der Motorsteuerung es - dimplomatisch ausgedrückt - zu einem "veränderten Verschleisverhalten" kommen kann.
Die Fallen bei den Garantien (bunt durch den Garten, ich werde hier keinen anprangern) und eine Bewertung seitens meiner Frau (sie ist Juristin):
Wenn eine Garantie angeboten wird, muss ganz genau daraus hervorgehen was von dieser Abgedeckt wird, welche Einschränkungen es gibt und wann sie greift. Eine Garantie ist im Gegensatz zu einer Gewährleistung gesetzlich nicht geregelt. Der Garantiegeber bestimmt alleine die Bedingungen der Garantie und grundsätzlich liegt die Beweispflicht für den Garantiefall beim Garantienehmer - also bei dir.
In fast allen mir bekannten Garantien steht der alles tötende Satz in dieser oder ähnlicher Form "Schäden, die nachweislich durch unser Produkt hervorgerufen wurden". Diese Beweisführung ohne Gutachter ist nicht möglich und selbst er kann es nicht zweifelsfrei. Wenn Zweifel vorhanden sind, ist aber der Nachweis nicht erbracht. Selbst für uns ist es nur mit erheblichen Aufwand verbunden nachzuweisen, ob ein Schaden eindeutig durch den nachträglichen Eingriff in die Motorsteuerung eingetreten ist oder nicht. Anders ausgedrückt: Die Beweisführung, dass der Schaden ohne den Chip nicht passiert wäre, ist in vielen Fällen fast unmöglich.
Wenn eine Garantie davon schreibt, dass Bauteile nur dann ersetzt werden, wenn diese nicht außerhalb der Spezifikation betrieben werden, dann kann man sich diese Garantie schenken, weil genau das macht Chiptuning. Haftet die Garantie auf für Folgeschäden? Wenn beim gechipten ein Ventil abreißt, dann geht danach meistens der Motor put. Der Primärschaden ist das gerissene Ventil, der Motorschaden der Sekundärschaden. Bringt nicht wirklich viel, wenn sich die Regulierung auf das neue Ventil bezieht. Das aber Folgeschäden abgedeckt sind, muss EXPLIZIT angegeben werden. Der Begriff "Motorgarantie" umfasst das nicht.
Auch gerne genommen: Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Das ist auch dann der Fall, wenn das Verschleißteil aufgrund des Chips vorzeitig die Flügel streckt. Auf einmal ist im Garantiefall alles ein Verschleißteil. Der Knaller ist ein Tuner aus dem Pott, der irgendwo im Kleingedruckten schreibt "Bei Eingriffen in die Motorsteuerung erlischt jeglicher Garantieanspruch". Genau das aber macht sein Chip...
Auch eine schöne Falle: "Wir garantieren für alle von Hersteller ausgeschlossenen Baugruppen". Die Hersteller schließen nur reine Verschleißteile von der Garantie aus. Da damit also der Turbo bei der Herstellergarantie eingeschlossen ist, wird er durch die erweiterte Garantie des Tuners nicht erfasst. Jetzt geht der Turbo hopps - du wendest dich an den Tuner und der sagt dir, dass seine Garantie nicht haftet, weil das Bauteil durch die Werksgarantie abgedeckt ist. Du wendest dich an BMW und die sagen dir "das stimmt schon, aber nicht im Falle von nachträglichen Eingriffen in die Motorsteuerung". Grundsätzlich übernehmen Hersteller nur die Garantie für technisch unveränderte Fahrzeuge.
Fazit für nahezu alle Garantien:
* Sie ersetzen nur die defekten Bauteile, nicht aber Folgeschäden
* Garantieleistungen sind in Bezug auf Laufleistung und Zeit begrenzt.
* Die Beweislast liegt beim Kunden und de Beweisführung ist möglich, aber "zweifelsfrei" nur in 10% der Fälle - und diese liegt kostenmäßig in keinem Verhältnis zu Schadenshöhe.
* In der Hälfte der mir bekannten Garantien schließt sich die Garantie selbst aus
Chiptuning ist ein gigantisches Geschäft, bei dem man mit wenig Einsatz viel Geld verdienen und sich Regressforderungen sehr einfach vom Hals halten kann. Das Verlangen für wenig Geld zu mehr Leistung zu kommen, lässt nun einmal - wie das Versprechen von 10% Rendite - bei vielen den Verstand aussetzen.
Gerne erklärt man den Kunden, dass heute doch alle Motoren gleich sind, weil es für die Hersteller billige wäre. Bei den Herstellungskosten und deren Einsparung reden wir nicht in Euro, sondern in Cent. Und da gibt es Diskussionen ob wir ein Zusatzteil zur Lärmreduktion verbauen, welches die Herstellungskosten um 87Cent steigert und bekommen vom Management gesagt, dass dies gerade so noch drin ist - bei einem 7er BMW, der nicht unter 80.000€ zu haben sein wird.
Wenn ich in einem UT-Motor Kolben verbauen kann, die in der Herstellung nur einen Euro günstiger sind als die des OT-Motors, dann mache ich das!. Bei rund 50.000 UT-Motoren im Jahr und im Schnitt 5 Zylindern sind dann 250.000€ eingespart - nur bei den Kolben. Dann spare ich noch bei den Lagerkosten, weil als Ersatzteil darf sich der Kunde dann den Kolben des OT ziehen - im Rahmen der Gleichteilestrategie passt dieser. Pro Kolben nen € gespart, wenn man das bei allen Komponenten macht, kommt da ordentlich etwas zusammen.