Zitat:
So ein Überführumgskennzeichen ist ja sowas wie eine Ausnahmeregelung....
Warum ist das eine Ausnahme?
Es sind Kurzzeitkennzeichen, welche in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im $16 einen klar erkennbaren Gesetzestext beinhalten.
Merkblatt nach §16FZV:
Punkt 3;Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich.
Verkehrssicher bedeutet nicht nur, dass alle Funktionen am Fahrzeug ordnungsgemäß sind , sondern dass von dem Fahrzeug auch für die anderen Verkehrsteilnehmer im Falle einer Kollision keine besondere Gefahr ausgeht.
Im Umkehrschluss heißt das, wenn die Räder bei einer Bodenwelle auf der AB bei 180km/h auf die Karosserie aufschlagen sollten, dann kann man sich ja sicher ausmalen was passiert. Abgesehen eines eintretenden Schaden am PKW kommt hinzu, dass man das Lenkrad verreißt.
Natürlich hätten Polizisten eine Ausnahme machen können.
Aber wenn dann noch eine laute Tröte dazu kommt, dann drückt eben nur jeder 4te die Augen zu. Weil irgendwann ist gut.
Ich kann das alles am vollsten nachvollziehen.
PS: kleine Anekdote noch:
Hatte mal in meinem jugendlichen Leichtsinn eine Tuning-Schürze an meinem damaligen e36 montiert.
War dadurch sehr tief.
Sah etwa so aus:
Hatte eben angesprochene Bodenwelle auf der AB mit etwa dieser Geschwindigkeit.
Auf einmal tut es einen Schlag und der komplette Unterbau der Schürze bricht weg.
Sprich, alles unterhalb der NSW.
Wenn das Teil jemanden vors Auto geflogen wäre. Na dann: Prost Mahlzeit.
War Gott sei Dank mitten in der Nacht.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.05.2013 um 10:15:21