MIT KURZZEITKENNZEICHEN SICHERGESTELLT...???
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Menden
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Guten Tag zusammen..:))
bin der neue hier..ich habe mal eine frage,
unswar habe ich mir am samstag ein neues auto gekauft (E36-Cabrio). Habe mir vorher natürlich kurzzeitkennzeichen besorgt und habe den wagen abgeholt. Als ich mit dem wagen zurück kam, hatte noch paar km bis nach hause. In der stadt war ein Massives Polizeiaufgebot in Iserlohn - Mongols Germany gründen Chapter. Ich wurde angehalten wollten die mich durchsuchen haben sie auch..!! nachdem sie bei mir nichts gefunden haben, haben die im auto bisschen rumgesucht hunde reingelassen ich war natürlich richtig abgefu*kt wegen weisses Leder natürlich wieder nichts gefunden. dann kamen die zu mir an und meinten das das fahrzeug nicht verkehrssicher ist wegen der tiefe.. radkasten würde am reifen schleifen..!! (eingetragende Gewindefahrwerk) felgen auch eingetragen. dann haben sie beschlossen das auto sicherzustellen haben die einen abschlepper gerufen und den wagen mitgenommen und mich vor ort freigelassen. Die meinten auto wird vom Tüvmann geprüft am donnerstag und freitag darf ich den dann wieder abholen. Habe auch noch bis April.2014 Tüv. jetzt meine frage dürfen die das? Die können es ja stilllegen aber abschleppen?
Mitglied: seit 2005
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Hallo ayay76,
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Gruß
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Das ist mal echt hart aber hab keine ahnung leider davon würde mal vlt anwalt fragen wenn du rechtschutz hast :P
Mitglied seit: 28.11.2012
Calw
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Die dürfen ziemlich alles wenn man was dagegen macht wird es oft teuer Anwalt und Co
Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV
-Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
-Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Ein KZZKZ ist kein Freifahrtsschein. Du nimmst am öffentlichen Verkehr teil und bist demnach genauso zu behandeln wie alle anderen Verkehrsteilbnehmer auch.
Zitat:
Die können es ja stilllegen aber abschleppen?
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Menden
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danke für die Anworten..:))
das auto wurde abgeschleppt als die mich unteruscht haben wenn das auto noch da wär, würde ich mich den vor ort runterlegen hoch schrauben hatte werkzeug im auto. war beim anwalt er hat gesagt abschleppen dürfen die es nciht nur stilllegen..!! dann war ich noch anschließend bei der Polizei er meinte dann normalerweise wird es nur stillgelegt und ein beweis foto gemacht. und wenn der donnerstag zum tüv geht wie wollen die das denn machen das Auto ist nichtmal angemeldet..?? war auch noch in der zeitung und auch im Radio am nächstentag. richtig lächerlich..!! gesucht werden nach Mongols biker club oder weiss weiss ich was mitgenommen werden unschuldige haha krass..
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Mitglied seit: 17.12.2007
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Die wollten wahrscheinlich einen "Erfolg" vorweisen. Das ganze kommt mir absolut so vor. Auf den Bilder kann ich eigentlich nicht erkennen das er ZU Tief ist. Und selbst wenn, du sagst ja selbst du hättest ihn sofort hochdrehen können, auch gerade weil du den Wagen gerade erst gekauft hast. Vertrag usw wirst du ja dabei gehabt haben. Aber so ist die Rennleitung, irgendeinen muss es bei sowas treffen, damit sich das Aufgebot auch rechtfertigen lässt. Aber wenn dein Anwalt sagt, das die Aktion nicht sauber war, hast du schonmal einen Pluspunkt.
Und wenn die den zum TÜV bringen, wird das auch huckepack geschehen. Fragt sich nur, wer die Kosten übernimmt, wenn der TÜVer grünes Licht gibt. Vor allem, weil er ja dann abgemeldet dort steht. Musst dann entweder zulassen oder nochmals KZKZ besorgen. Nur das würde ich einklagen. Aber nur wenns unrechtmässig war.
Wenn der TÜV alles rechtens prüft und feststellt es ist alles ok lass die Karre aufm TÜV Gelände stehen geh zum Anwalt und forder das Geld usw. ein von den Polizisten! So kann das nicht gehen ey...zu tief der Wagen?! Haha der hat ne normale tiefe...
Zu den rechtlichen Voraussetzungen der sog. Kurzzeitkennzeichen hat der Heckpropeller ja schon alles gesagt
Also Stillegen tut die Polizei sowieso nicht-das macht die zuständige Verwaltungsbehörde, die ist zuständig. Ausserhalb der Geschäftszeiten wird dort niemand erreichbar sein, deshalb ist dann die Polizei im Boot...die kann im Rahmen des Gefahrenabwehrgesetzes die Weiterfahrt untersagen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, aber in einigen Bundesländern wird dann halt der komplette Karren sichergestellt (insbesondere zur Nachtzeit) Das gilt insebesondere für Veränderungen, die vor Ort nur unter erheblichem Aufwand oder gar nicht feststellbar sind.
Sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung, gibt sicherlich noch eine zweite Seite der Medaille an dieser Geschichte :-)
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Menden
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der anwalt meinte das ich es im Voraus Bezahlen kann und den wagen mitnehmen kann weil es mein eigentum ist..haha keine ahnung ich habe den aber stehen gelassen sowie xxLexanixx es meinte sollen die dann alles übernehmen.
Komm nur nicht auf die Idee die Polizei zu verklagen.
Letztes Jahr 361 mal verklagt -> 0 mal verloren.
Die Kosten für die Aktion würde ich aber nicht bezahlen.
Shayer
trotzdem ne miese nummer nen wagen wegen solchen sachen stillzulegen
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schön wärs wenn die den stilllegen würden haha der wurde sichergestellt..haha lächerlich..
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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Zitat:
schön wärs wenn die den stilllegen würden haha der wurde sichergestellt..haha lächerlich..
(Zitat von: ayay76)
Wart erstmal ab.
Finde das auch ne ganz schön heftige Aktion. Aber wenn die was finden wollen, finden die im Normalfall auch was. Und am Ende bist du der "Dumme"
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ja muss hier auch mal was zu dem Thema sagen finde die ganze Story etwas heftig denke auch mal die haben es nur gemacht weile de Presse da war. Laut Gesetzgeber darf die Polizei dein Auto nicht abschleppen in deinem fall nur stilllegen abschleppen darf nur der TÜV das ist so und wird auch immer so bleiben deswegen sind ja auch bei treffen immer der TÜV Prüfer mit dabei. Die Polizei darf bei massiven Schäden,nicht Einhaltung der StVZO oder wirklich bei extremen Mängeln stilllegen mehr nicht. Weil einige schreiben die Polizei darf und kann alles ist leider immer Irrglaube sie versuchen es natürlich immer aber ihr handeln muss immer auf einer gesetzlichen Grundlage basieren. In deinem fall auf welcher ist hier nicht ersichtbar und auch nicht klar definiert. Ist immer mit viel Arbeit und Stress verbunden aber in deinem fall würde ich natürlich alles daran tun es denn Kollegen in Blau Silber zuzeiten. Hätte mal so ein ähnlichen fall wegen nicht Eintragung still gelegt trotz E prüfzeichen danach wurde ein Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet die Polizei hat sich persönlich bei mir endschuldigt und alle kosten die mir Endstanden sind, die ich natürlich mit belegen nachweisen musste wurden mir erstattet. Dank meiner Firma habe ich sogar denn Dienst Ausfall bezahlt bekommen.
MfG Prowi
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@ Prowi
vielen dank für dein schreiben..:))
hast mich jetzt aber sehr beruhigt danke..:)) ich werde jetzt mal abwarten war beim anwalt er meinte auch das ich warten soll fals ich was bekomme soll ich ihm das einreichen.
Ist halt immer nicht so einfach mit denn Kollegen aber wenn du sicher bist das an dem Auto alles Top ist und auch alles eingetragen ist so wie er da steht sollte es kein Thema sein kann man aus der Ferne nur schlecht sagen. Aber würde gern wissen wie das ganze nun endet also immer mal fleißig Updaten. :)
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werde euch alles beischeid geben..:))) bei uns hier warten alle schon drauf wie es enden wird hahah
Ist schon echt heftig was sie da gemacht haben wegen dem schleifen sofern dies der einzige mangel ware.
Ich kenns nur wenn ein fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist sprich,reifen total runter,scheinwerfer ohne funktion,keine bremsen dann klar ,werden die still legen aber sowas wie ein schleifen im radhaus ist denke nichts tragisches denn ware an ort und stelle von dir behoben werden konnen,hoher drehen des fahrwerks ..
Auch wenn nichts eingetragen ist ,solange das auto verkehrstauglich ist werden die auch nix machen,selber hatte ich das schon ...
Bin echt gespsnnt was da rsuskommt,lass es deinen anwalt regeln und wenn du gute karten hast wurde ich auch ein schritt gegen die polizisten machen ,weil alles gefallen muss man sich wirklich nicht ..gibt viele faire beamten,aber auch genug mochtegern typen wo ich selber erlebt habe das sie slles durfen und du nix ...
Halte uns bitte auf dem laufendem
... Take a ride in my 8- cylindre Symphony ...
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ich habe gerade wieder angerufen grund zu wissen meinten die "zu tief" hahaha die haben noch keine tieferlegerung gesehen hahaha
Mitglied seit: 13.05.2009
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Stimmt die eingetragene Tieferlegung mit der tatsächlichen überein?
Bei mir wurde vor 2 Wochen auch mit dem Zollstock überprüft...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...