MIT KURZZEITKENNZEICHEN SICHERGESTELLT...???
Sorry, aber wie kann der Tüv erlöschen ?? Sowas höre ich zum ersten mal. Wenn er nicht verkehrssicher ist, dann darf man damit nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, aber dass sozusagen der TÜV entzogen werden kann, ist mir echt neu.
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Hallo bmw9009,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "MIT KURZZEITKENNZEICHEN SICHERGESTELLT...???"!
Gruß
Ja muss ich bmw9009 recht geben TÜV erlöschen lassen geht nicht. Sie dürften dir max. Eine Mängel liste geben wenn das Auto grob fahrlässig ist müssten dir aber trotzdem dein Auto geben zur Mängel Beseitigung. Aber abwarten mal schauen was raus kommt
Mitglied seit: 22.03.2007
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Vielleicht gibt der TE Ersteller mal den aktuellen stand der Dinge durch....
Bearbeitet von: knax am 04.05.2013 um 10:10:36
Zitat:
Da sind 3verschiedene gewinde eingetragen was jetzt verbaut ist auch 3 seiten fahrzeugschein + tüv papiere die kamen erst nicht kla als das fahrzeugschein in die handgedrückt habe haha
(Zitat von: ayay76)
Genau hier wird der Knackpunkt liegen, es darf nur das eingetragen sein was auch verbaut ist.
Selbst wenn eine starre Anhängerkupplung eingetragen ist und man die abschraubt muss man diese austragen lassen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Zitat:
Ich dachte, mit der 5 Tages Zulassung ist eine Überführung auch ohne TÜV möglich?
Selbst wenn die jetzt alles aberkannt haben und alles erloschen ist - da solltest du doch dann Probleme bei der Zulassung bekommen, aber nicht bei der Überführung.
Komische Aktion.....
(Zitat von: knax)
Ohne gültige TÜV Prüfung ist richtig ABER das Fahrzeug muss sich in einem vehrkehrssicherem Zustand befinden.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 22.03.2007
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Ach so, alles klar.
Wie ist denn jetzt der stand der Dinge?
es, also die Sicherstellung, wird wohl nicht ganz so unbegründet gewesen sein...sonst wäre hier schon ein Fass aufgemacht worden
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283 Beiträge
Zitat:
es, also die Sicherstellung, wird wohl nicht ganz so unbegründet gewesen sein...sonst wäre hier schon ein Fass aufgemacht worden
(Zitat von: E36-Freak)
ich vermutete es ja vorher schon :-)
hab ich nicht
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...und die Tage vergehen...
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Zitat:
Habe heute einen anruf bekommen das ich mein wagen abholen kann TÜV ist erloschen umsonst ein auto mit tüv rausgesucht ganze wochen.. weswegen erde ich heute abend erst erfahren.
(Zitat von: ayay76)
Ich hoffe da kommen noch Infos was genau nun Stand der Dinge ist. Würde mich und bestimmt auch andere brennend interessieren...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ja ne Antwort wäre nicht schlecht entweder läufst gerade übern Anwalt oder gegen Baum.
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Menden
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Hallo Leute...
tut mir echt leid das ich nicht schreiben konnte..:(
also den 3-er habe ich erstmal wieder bekommen die ganzen rechnungen werden noch nach kommen meinte die polizei.
-Abschleppkosten wurde 3x hin und her geschleppt
-Anzeige weil ich den so gefahren bin
-Bußgeld
ich habe mir die mängel angeschaut.:
Achseinstellung nicht richtig...
auspuff zu laut 110dB im stand...
drücken die mir den leuchtweitenregulierungs schlater rein und schreiben ist nicht da
Hupe ohne funktion
unten leicht rost
so kleinig keiten aber NICHTS das er nicht verkehrssicher ist.
Meinten die zu mir ja die achse stimmt nicht meine antworten.:
1.hatte ich keine Hebebühne vor ort
2.hatte ich keinen Achsvermessungsgerät
3.und wenn bin ich ein Tüv prüfer oder ein sachverständiger
4.was wollen sie von mir?
5.Ciao mein Anwalt wird sie kontaktieren.
jetzt bin ich erstmal gespannt was für kosten auf mich zukommen werden.. Anwalt meinte das ist eine lächerliche sache bring mir einfach alles rein was du bekommst..
Ja denke die versuchen das erstmal aber weis jetzt schon das bei denn Kollegen in Blau das Linke Auge nicht weis was is rechte macht und wenn dann dort der erste Brief vom Anwalt eingeht schiebt es wieder einer auf denn anderen. Leider schon zu oft erlebt.
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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Siehste, die haben was gefunden und dein Anwalt will dich natürlich weiter vertreten.
Leider reichen die 110dba schon aus, dir den Wagen an Ort und Stelle still zu legen und auch zur Begutachtung einzuschleppen wenn weitere Mängel zu erwarten sind.
Sorry aber da wirste Geld los.
Wäre schön, wenn du demnächst hier posten könntest, dass dein Anwalt dich aus der Nummer rausgehauen hat.
Wünsch dir viel Glück.
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Siehste, die haben was gefunden und dein Anwalt will dich natürlich weiter vertreten.
Leider reichen die 110dba schon aus, dir den Wagen an Ort und Stelle still zu legen und auch zur Begutachtung einzuschleppen wenn weitere Mängel zu erwarten sind.
Sorry aber da wirste Geld los.
Wäre schön, wenn du demnächst hier posten könntest, dass dein Anwalt dich aus der Nummer rausgehauen hat.
Wünsch dir viel Glück.
(Zitat von: goer1848)
Ganz genau, durch den lauten Auspuff alleine ist die Betriebserlaubnis erloschen und du dürftest es nicht mehr fahren --> Abgas+ Geräuschvariante
Also spar lieber dein Geld und Nerven für den Anwalt :-)
Hier mein ganzer Stolz:
+/- The Contrast +/-
Mitglied seit: 22.08.2011
Schwabach
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600 euro strafe 3 punkte :)
25 euro tüv hab ich damals gezahlt
Weil mein rad an den kotflügel geschliffen hat.
Hab sogar noch irgendwo die rechnung rumliegen.
Wegen gefährdung andere teilnehmer am straßenverkehr :)
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Menden
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Bei der überführung?? Oder war der angemeldet
Es ist egal ob der Überführt wird oder normal zugelassen ist.
Du hast als Fahrer bei der Überführung dafür zu Sorgen, dass der Wagen verkehrssicher ist.
Der Wagen war nicht verkehrssicher, da die Betriebserlaubnis aufgrund es Auspufflärms erloschen war. Dadurch bist du jetzt nun mal dran.
Man wird ja wohl auch gehört haben, dass er zu laut war. 110db drückt noch nichtmal mein Motorrad ohne db eater.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Menden
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Zitat:
Es ist egal ob der Überführt wird oder normal zugelassen ist.
Du hast als Fahrer bei der Überführung dafür zu Sorgen, dass der Wagen verkehrssicher ist.
Der Wagen war nicht verkehrssicher, da die Betriebserlaubnis aufgrund es Auspufflärms erloschen war. Dadurch bist du jetzt nun mal dran.
Man wird ja wohl auch gehört haben, dass er zu laut war. 110db drückt noch nichtmal mein Motorrad ohne db eater.
(Zitat von: shgfa)
der wagen wurde ja nicht wegen dem auspufflärms mitgenommen grund war zu tief..!!! auspuff haben die nur als mängel aufgeschrieben.. der hatte eine originale anlage drunter nur bearbeitet der hatte nur ein loch unterm auspuff deswegen war der so laut.. Tüv wurde wegen Querlenker vorne rechts achsvermesseung nicht eingestellt hupe ging nicht scheinwerfer zu niedrig.... wegen solchen sachen und das ist lächerlich auto wurde neu gekauft und mit kurzzeit kennzeichen ist.: bei der überführung, bei der probefahrt und bei der prüfungsfahrt bleibt die straßenzulassungs-Ordnung UNBERÜHRT...!!!
Schonmal die Rückseite des Fahrzeugscheins für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gelesen:
1. ....
2. ...
3. Das betreffende Fahrzeug muss sich in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden.
Und das War Deiner definitiv nicht, Ende der Diskussion !
Sonst könnte sich ja jeder für seine öl-siffende und noch so verbastelte Karre Kz-Kennzeichen holen und damit munter ne schöne Ölspur legen auf der Gasse, ohne irgendwie belangt zu werden.
Und dass die Hupe nicht geht ist schon ein erheblicher Mangel, dazu noch der zu laute Endtopf und spur falsch eingestellt...Das ist mehr als genug, das verstehst Du doch sicherlich !
Ganz klar, was da passiert ist !
Gibts nix mehr zu sagen, denke ich.