Hallo
Anhand deiner Angaben wurde ein E39 VFL mit FL Xenon Scheinwerfern nachgerüstet.
Hierfür gelten gemäß "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" = "STVZO" nachfolgende Regeln:
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Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Da dein Fahrzeug Stand heute keine Scheinwerferreinigungsanlage hat, dürften bei Fahrzeugauslieferung im 1999 auch keine VFL Xenon Scheinwerfer im Fahrzeug verbaut gewesen sein.
Die Frage die sich jetzt noch stellt wäre, ob in deinem Fahrzeug eine automatische Leuchtweitenregulierung (ALWR) vorhanden ist, die bei Betrieb von Xenon Scheinwerfern grundsätzlich auch vorhanden sich muss!
Ob eine ALWR vorhanden ist kannst du wie folgt ermitteln:
a) Wenn sich rechts direkt neben dem runden Lichtschalter ein geriffeltes Verstellrad befindet, und bei "manueller" Verstellung dieses Rades sich das Scheinwerferlicht in der Höhe verstellen läßt, dann befindet sich keine ALWR im Fahrzeug
b) Wenn du im Bereich der Radaufhängung (vorne/hinten) keine Höhenstandssensoren sehen kannst, dann befindet sich keine ALWR im Fahrzeug
Lagehinweis 1,
Lagehinweis 2 Lagehinweis 3Gruß
wer_pa