Steht denn in der ABE/Gutachten der Blenden nichts von gleichwertige geprüfte Scheinwerfer sind auch erlaubt? So wie bei Sportfahrwerken. Da steht orig. Dämpfer xyz oder vergleichbare.
Denn wenn das stimmt, dann darf man die Rieger oder langen Kamei auch nicht mit Klarglasblinkern fahren, denn die waren beim erscheinen der Blenden auch noch nicht auf dem Markt!!!
Und Zubehörblinker können auch nicht alle aufgeführt sein.
Und was macht man, wenn man orig. Scheinwerfer aus dem Zubehör kauft, wie z.B. Depo...? Dann darf man auch keine Blenden haben?
Ich denke, da müsste im Blendengutachten so ein Satz stehen wie, mit allen für das Fahrzeug zugelassenen Scheinwerfer erlaubt, solange nicht vom Gutachten der Scheinwerfer widerlegt.
MfG
Thorsten
Ist mein Compact serie?
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