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Beitrag von: Marco81 Date: 22.11.2004 Thema: Scheinwerferblenden.... ---------------------------------------------------------- Hi, was haltet ihr von den hier ? Kennd die wer, oder weiß einer ob ich die eingetragen bekomme? Grüße Marco >>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<< |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 22.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ui ui ui, bei den Teilen würd ich auf jeden Fall den Versteigerer anrufen. Da er ja eh eine Tel. Nr. für fragen angegeben hat. Mit dem Lichtaustritt wirst nicht große Probleme bekommen, denn dick sind die Teile ja nicht, aber ABE wird anscheinend keins dabei sein, weil es auch nicht erwähnt wird. Das heißt Lichtgutachten, wie z.B. bei den dicken Riegerblenden auch. mein_Shorty |
Autor: Marco81 Datum: 22.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie Lichtgutachten? Das brauch man bei Riegerblenden? Also die versuchen aber auch mit allem geld zu machen. >>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<< |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 22.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz einfach, bei den Kamai Scheinwerferblenden hat man ein ABE dabei beim Kauf (das heißt Eintragungsfrei). Bei den Riegerblenden bekommst nur ein Gutachten mit, und die mußt dann vom Tüv eintragen lassen, der kontrolliert dann bei dir, ob nicht zu viel vom Scheinwerfer abgedeckt ist, und du somit eine Verkehrsgefährung bist. Wegen zu geringer Straßenausleuchtung/ und Standlichterkennung. Falls du bei den Blenden die du steigern willst kein ABE dabei ist (bei dem Preis sehr warscheinlich) mußt die Blenden beim Tüv eintragen lassen. mein_Shorty |
Autor: Marco81 Datum: 22.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aha, und wie sieht es mit den von Mattig aus? Kennt die wer? Und vor allem wäre mir noch wichtig zu wissen ob Scheinwerferglenden bei Bosch-scheinwerfern passen? Die haben doch die komischen Noppen oben am Glas entlang. >>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<< |
Autor: Blue 323ti Datum: 23.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus, jup mit dem Licht ist nicht zu spassen!! Wenn du die Hella Scheinwerfer hast, darfst du eh keine Scheinwerferblenden dranbauen. Steht extra in der ABE. Die meisten wissen das anscheinend nicht... Sers Herb irgendwann packts alle www.BMW-Compact.de.vu |
Autor: PT Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei Hella's keine Scheinwerfer-Blenden? Nun gut,man lernt nie aus. BMW....und Tschüß |
Autor: Nicore Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ma darf bei den Hellas keine Blenden drübermachen? Aargs... na da muss ich gleich mal in die ABE schauen! Obwohl, hab mich schon gewundert, weil wenn man Blenden drüber macht, sieht man die Teilenummer der Hellas nicht mehr. Was ist dann mit Haubenverlängerung? @Marco81: die Blenden wurden vor langer Zeit schonmal angeboten, ist so'n franzäsisches Fabrikat oder so. Hat keine ABE in Deutschland, aber irgendwie ist ja alles möglich was Eintragungen angeht. Weil die so schmal sind "dürfte" es keine Probleme geben... aber keine Ahnung was das für ein Kostenaufwand wird. Fotostory: [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=600&FORUM_ID=2&CAT_ID=1[/fehlerhaft_angegebener_Link]Update 11.11.04 |-| Region: www.bmw-team-ohv.de |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts! |
Autor: SirHanSolo Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- das schockt mich jetzt aber mit den hellas!! kann mir das einer mal schwarz auf weiß zeigen, was gescanntes oder so?? das wirft meine frontplanung über den haufen, wollte schwarze hellas nehmen und dazu dann die riegerblenden. wenn dem wirklich so ist, dann kotz ich aber ______________________ und immer eine freie Bahn mfg Christoph Syndikat Region NRW Meiner einer => klein aber fein |
Autor: Nicore Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn ich heute Abend zu Hause bin schau ich mal nach... Fotostory: [fehlerhaft_angegebener_Link:]../bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=600&FORUM_ID=2&CAT_ID=1[/fehlerhaft_angegebener_Link]Update 11.11.04 |-| Region: www.bmw-team-ohv.de |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts! |
Autor: HOSS Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist ja auch irgendwie logisch. Als Rieger die Blenden testen lies, gab es noch keine Hella-Nachrüst-Scheinwerfer mit Ringen. Also konnte Rieger (und Kamei) auch nur Scheinwerfer testen, die es gab. Überlicherweise nimmt man als Blendenhersteller die vom Fahrzeughersteller verwendeten Scheinwerfer. Selbst eine Eintragung via Sonderabname kann (nachträglich)für ungültig erklärt werden (auch bei einer Habenverlängerung), wenn z.B. beim Schadenfall ein anderer Gutachter der Meinung ist, dass der Lichtaustritt nicht ausreichend war. Einzige Möglichkeit das ganze richtig legal eingetragen zu bekommen ist ein Lichttechnisches Gutachten, also genau das, was der Blendenhersteller auch machen lässt um eine ABE für seine Teile zu bekommen. Solch ein Gutachten kostet einige 10K-Euro |
Autor: SirHanSolo Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist denn schonmal einer, der die kombination aus hella und blende hat, angehalten worden und gab es dann deswegen problemè? ______________________ und immer eine freie Bahn mfg Christoph Syndikat Region NRW Meiner einer => klein aber fein |
Autor: McClane Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Steht denn in der ABE/Gutachten der Blenden nichts von gleichwertige geprüfte Scheinwerfer sind auch erlaubt? So wie bei Sportfahrwerken. Da steht orig. Dämpfer xyz oder vergleichbare. Denn wenn das stimmt, dann darf man die Rieger oder langen Kamei auch nicht mit Klarglasblinkern fahren, denn die waren beim erscheinen der Blenden auch noch nicht auf dem Markt!!! Und Zubehörblinker können auch nicht alle aufgeführt sein. Und was macht man, wenn man orig. Scheinwerfer aus dem Zubehör kauft, wie z.B. Depo...? Dann darf man auch keine Blenden haben? Ich denke, da müsste im Blendengutachten so ein Satz stehen wie, mit allen für das Fahrzeug zugelassenen Scheinwerfer erlaubt, solange nicht vom Gutachten der Scheinwerfer widerlegt. MfG Thorsten Ist mein Compact serie? Lebensmotto: Genieße was du hast, solange du es hast Region NRW |
Autor: HOSS Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob man an die Herrn in Grün ein paar Euro abdrücken muss interessiert mich eigentlich weniger. Problematisch können eben Forderungen eines potentiellen Unfallgegners gegen einen selbst sein. Die sind wahrscheinlich deutlich höher. |
Autor: Starcrunch Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- War bei meinem Golf auch so. Da hatte ich Klarglas SW und Kamei blenden. Bei den Blenden in der ABE steht dabei nur mit serienmässigen SW. Hab aber beim TÜV nachgefragt und der hat gemeint, wenn die SW nicht anders als die Serien SW (also nur Klarglas oder so) ist das kein Problem. ____________________________________________________ Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen |
Autor: tgwd Datum: 24.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Passt zwar nicht ganz hier rein ... ich habe mir welche von InPro drauf gemacht. Die sind TYP-KAMEI mit irgend ner nummer. Da stand druff das die Eintragungsfrei sind und ne ABE war auch nicht dabei. |
Autor: fufu Datum: 25.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- die mattigblenden hab ich z.b. drauf die gibts ebenfalls mit ner ABE.. die noppen aufm glas stören überhaupt nicht hatte auch so meine bedenken beim kleben aber das geht ohne grosse probleme und hält bombenfest ;) Zitat: Beamer | Wallpapers/Design Bearbeitet von - fufu am 25/11/2004 10:02:14 |
Autor: Polenpaule Datum: 25.11.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mal ein wenig mit quatschen Also erstens habe ich noch nie erlebt das die grünen bei blenden überhaupt nachfragen weil die ja mittlerweile fast jeder hat. Zweitens können die sowieso nicht unterscheiden ob es welche von rieger von kamei von mattig oder was weiß ich sind also einfach die ABE von kamei vorzeigen im zweifelfall. Und von wegen thema andere scheinwerfer als im teilegutachten oder in ABE drin dann gibt es ein problem Ich habe aich rieger blenden drauf aber leider einen SW aus dem zubehör und keinen orginalen und sämtliuche prüfer hier in der gegend sagen NÖ weil die teilenummer nicht drin steht können wir ihnen die blenden leider nicht abnehmen obwohl ich genug licht habe und nicht zuviel abgedeckt wird Also könnte ich mir gut vorstellen das wenn die hella teile nicht drin stehen masn die auch nciht eingetragen bekommt Aber es kann auch gut sein das rieger und so mittlerweile ihre gutachten umgeschroeben haben udn auch dafür eine freigabe haben weil gibt ja mittlerweiel genug leite mit den SW Ach ja und um zum eigentlichem thema zurück zu kommen die blenden von oben die gibt es auch schon seit zwei jahren in so einer ähnlichen ausführung von Kamei also wenn dir die auktion zu unsicher ist wegen abe und so dann hol die die von kamei die sind sogar mit ABE Gruß Lukas Bearbeitet von - polenpaule am 25/11/2004 11:25:45 |
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