Hallo,
ich besitze eine E30 Limo in der die 24v 2l Maschine inkl. Getriebe vom E34 verbaut wurde. Als Diff habe ich ein 4.45 diff ausm E30 318i drin. Folglich eine kleine Sprintsau. Nun war ich zum TÜV und wollte das ganze eintragen lassen, doch der macht mir einen Strich durch die Rechnung. Er "vermutet" dass das diff viel zu kurz übersetzt sein wird, und dass ich ein zum Motor passendes verbauen soll. Welches übersetzungsverhältnis haben die M50b20 diffs denn sonst so? Habe noch einen E30 320i Touring als Schlachthure rumstehen. Ideal wäre wenn das Diff übersetzungsmäßig schon passen würde.
Wäre toll wenn ihr mir da weiter helfen könnt.
mfg
Edit:
Es sollte eins sein, welches ich ohne größere Maßnahmen einfach tauschen kann. Gibt es da überhaupt gesetzliche bestimmungen Wie kurz oder lang die Übersetzung bei bestimmter kw sein darf?
Edit:
Habe gerade bei Wikipedia
Link gesehen, dass der M50B20 im E34 bis 11/90 mit 4.27er Diff verbaut wurde.
Wenn mein E30 Touring auch ein 4.27 Diff hat (wurde ja glaube ich auch so verbaut), müsste das den Tüv doch schon ruhig stellen oder?
Bearbeitet von: E3024V am 09.07.2012 um 22:28:53Bearbeitet von: E3024V am 09.07.2012 um 22:36:58