Und ich schlag nochmal zu...
Zitat:
Jetzt habe ich rausgefunden das er in einem Forum geschrieben hat das der CD-Wechsler kaputt sei.
Macht eigentlich jeder Händler, oder? *rolleyes*
Und bei allem Käse den ich geschrieben habe, ist es nicht sonderlich wichtig, ob es sich um einen Privat- oder gewerblichen Kauf handelt.
So, und dann für den ÖSI einen deutschen Paragraphen (ich habe dir das wichtigste unterstrichen):
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.