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Z4 Kauf - Defekter Wechsler verschwiegen - BMW-Talk

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Beitrag von: Andreas1311
Date: 22.05.2012
Thema: Z4 Kauf - Defekter Wechsler verschwiegen
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Hallo Leute,

am Samstag habe ich vor ein Z4 Coupé zu kaufen. Jetzt habe ich rausgefunden das er in einem Forum geschrieben hat das der CD-Wechsler kaputt sei. Ihn drauf angesprochen und er sagt das er die Reperatur von 49€ übernimmt.

Jedoch bin ich damit nicht einverstanden, erstmals wurde der Schaden verschwiegen und zweitens muss das Ding ja ein und ausgebaut werden, was nicht in 5 Minuten gemacht ist wie man hier schön sieht : http://www.autohifistation.de/z4/z4cd.pdf

Wie kann ich vorgehen ? Welche Rechte habe ich ?

Ein Kaufvertrag wurde bereits unterschrieben von beiden Seiten.
B eautiful
M echanical
W onder


Antworten:
Autor: Matze669
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Wenn er sagt er übernimmt die Kosten, dann lasst es doch dabei?
Vielleicht wurde der Schaden nicht absichtlich verschwiegen sondern schlicht und einfach nur vergessen, kann ja mal passieren.
Steiger dich nicht in sowas ein, da habt ihr dann beide nix von.

Autor: Andreas1311
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Er übernimmt nur die Reperaturkosten von 49 € (bei ebay).
Was ist mit den 200€ Ausbaukosten bei BMW ?
B eautiful
M echanical
W onder
Autor: Papa76
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Zitat:


Was ist mit den 200€ Ausbaukosten bei BMW ?

(Zitat von: Andreas1311)




Für den Wechsler ein- und ausbauen???

http://tis.spaghetticoder.org/s/view.pl?1/08/10/13&lang=DE

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Andreas1311
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Ist das sicher ein Z4 ?
Ich habe diese gefunden -> http://www.sedan-bmw.de/einbauanleitung_intravee.pdf
Mit Verkleidung kommt man nicht an die Schrauben zum lösen.


B eautiful
M echanical
W onder
Autor: Papa76
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Zitat:


Ist das sicher ein Z4 ?
Ich habe diese gefunden -> http://www.sedan-bmw.de/einbauanleitung_intravee.pdf
Mit Verkleidung kommt man nicht an die Schrauben zum lösen.



(Zitat von: Andreas1311)




Die Anleitung ist schon für einen Z4. Der Ausbau des Ablagefachs wird ja darin auch erwähnt. Ich finde jedoch 200 Euro, das dürfte 1,5-2 Stunden Arbeitszeit entsprechen, recht lange dafür.

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Autor: Heckpropeller
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Wo ist denn jetzt das Problem?
Der Verkaufgegenstand geht erst dann zu deinem Eigentum über, wenn der Mangel beseitigt ist. Ansonsten, bei Verweigerung der Reparatur, ist er nichtig.
Ferner kannst du einen Nachlass verhandeln.
Bei solchen Leutchens wäre ich vorsichtig.
Ich würde den Kauf, wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, nicht vornehmen.
Er hat dir den Mangel (arglistig) verschwiegen, somit ist ein Vertrauensbruch entstanden.
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Autor: KTMschnee
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Zitat:


Der Verkaufgegenstand geht erst dann zu deinem Eigentum über, wenn der Mangel beseitigt ist. Ansonsten, bei Verweigerung der Reparatur, ist er nichtig.
Ferner kannst du einen Nachlass verhandeln.
Bei solchen Leutchens wäre ich vorsichtig.
Ich würde den Kauf, wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, nicht vornehmen.
Er hat dir den Mangel (arglistig) verschwiegen, somit ist ein Vertrauensbruch entstanden.

(Zitat von: Heckpropeller)




wow, das schlägt jetzt alles...

Ohne Ansicht des Kaufvertrages, ohne zu wissen ob von Privat oder Händler gekauft wurde.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: Heckpropeller
Datum: 22.05.2012
Antwort:
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Und ich schlag nochmal zu...


Zitat:

Jetzt habe ich rausgefunden das er in einem Forum geschrieben hat das der CD-Wechsler kaputt sei.




Macht eigentlich jeder Händler, oder? *rolleyes*

Und bei allem Käse den ich geschrieben habe, ist es nicht sonderlich wichtig, ob es sich um einen Privat- oder gewerblichen Kauf handelt.

So, und dann für den ÖSI einen deutschen Paragraphen (ich habe dir das wichtigste unterstrichen):

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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Ende des Themas

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