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Beitrag von: Andreas1311 Date: 22.05.2012 Thema: Z4 Kauf - Defekter Wechsler verschwiegen ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, am Samstag habe ich vor ein Z4 Coupé zu kaufen. Jetzt habe ich rausgefunden das er in einem Forum geschrieben hat das der CD-Wechsler kaputt sei. Ihn drauf angesprochen und er sagt das er die Reperatur von 49€ übernimmt. Jedoch bin ich damit nicht einverstanden, erstmals wurde der Schaden verschwiegen und zweitens muss das Ding ja ein und ausgebaut werden, was nicht in 5 Minuten gemacht ist wie man hier schön sieht : http://www.autohifistation.de/z4/z4cd.pdf Wie kann ich vorgehen ? Welche Rechte habe ich ? Ein Kaufvertrag wurde bereits unterschrieben von beiden Seiten. B eautiful M echanical W onder |
Autor: Matze669 Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn er sagt er übernimmt die Kosten, dann lasst es doch dabei? Vielleicht wurde der Schaden nicht absichtlich verschwiegen sondern schlicht und einfach nur vergessen, kann ja mal passieren. Steiger dich nicht in sowas ein, da habt ihr dann beide nix von. |
Autor: Andreas1311 Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er übernimmt nur die Reperaturkosten von 49 € (bei ebay). Was ist mit den 200€ Ausbaukosten bei BMW ? B eautiful M echanical W onder |
Autor: Papa76 Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Für den Wechsler ein- und ausbauen??? http://tis.spaghetticoder.org/s/view.pl?1/08/10/13&lang=DE In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Andreas1311 Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist das sicher ein Z4 ? Ich habe diese gefunden -> http://www.sedan-bmw.de/einbauanleitung_intravee.pdf Mit Verkleidung kommt man nicht an die Schrauben zum lösen. B eautiful M echanical W onder |
Autor: Papa76 Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die Anleitung ist schon für einen Z4. Der Ausbau des Ablagefachs wird ja darin auch erwähnt. Ich finde jedoch 200 Euro, das dürfte 1,5-2 Stunden Arbeitszeit entsprechen, recht lange dafür. In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: Heckpropeller Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wo ist denn jetzt das Problem? Der Verkaufgegenstand geht erst dann zu deinem Eigentum über, wenn der Mangel beseitigt ist. Ansonsten, bei Verweigerung der Reparatur, ist er nichtig. Ferner kannst du einen Nachlass verhandeln. Bei solchen Leutchens wäre ich vorsichtig. Ich würde den Kauf, wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, nicht vornehmen. Er hat dir den Mangel (arglistig) verschwiegen, somit ist ein Vertrauensbruch entstanden. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: KTMschnee Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wow, das schlägt jetzt alles... Ohne Ansicht des Kaufvertrages, ohne zu wissen ob von Privat oder Händler gekauft wurde. für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi |
Autor: Heckpropeller Datum: 22.05.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und ich schlag nochmal zu... Zitat: Macht eigentlich jeder Händler, oder? *rolleyes* Und bei allem Käse den ich geschrieben habe, ist es nicht sonderlich wichtig, ob es sich um einen Privat- oder gewerblichen Kauf handelt. So, und dann für den ÖSI einen deutschen Paragraphen (ich habe dir das wichtigste unterstrichen): § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
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