Autovermietung beim Kauf verschwiegen
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 05.05.2007
Bielefeld
Deutschland
0 Beiträge
Hallo zusammen,
ich habe mir letzte Woche privat einen BMW 320 d gekauft. Bj 2003 eigentlich gepflegt.
Nun war ich beim Tüv und dieser stellte erhebliche Mängel fest die für ein 4 Jahre altes Fahrzeug überhauptnicht auftauchen sollten.
Nun habe ich von dem Verkäufer bzw. von der BMW Bank den Brief erhalten und als erster Halter ist die SIXT GmbH eingetragen.
Im Kaufvertrag ist es aber nicht vermerkt.
Kann mir jemand sagen ob ich eine Chance habe den Wagen zurückzugeben. Da ich erhebliche Angst habe das noch mehr Schäden auftauchen werden.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gruß
Arthuri
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Arthuri,
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Gruß
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am besten du fragst mal deinen anwalt.......
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
Sind es Mängel die du sofort siehst oder sind es "verdeckte"? In jedem Fall solltest du dem Verkäufer sagen daß du von deinem Rücktrittsrecht gebrauch machst und das Fahrzeug zurückgibst. Aber nicht aufgrund des Vorbesitzers sondern auf Grund der für das Alter unüblichen und starken Mängel.
Wenn er es nicht macht würde ich das Ding erstmal stehen lassen und zum Rechtsanwalt gehen und schauen was er dazu sagt.
So long
Wild
Mhhhh, wenns ein Kauf von Privat war, sieht es schlecht mit der Rückgabe aus.
Glaube nicht das der Verkäufer verpflichtet ist, das er Wagen ein Leihwagen war.
Denke mal, das es zu beweisen wäre, das die Mängel entweder aufgrund der km Leistung oder aufgrund Bewegung als Leihwagen kommen.
Mitglied seit: 29.05.2006
Potsdam
Deutschland
76 Beiträge
hi,
wenn du dein bimmer beim händler gekauft hast, stehen die chancen recht gut, das du ihn zurückgeben kannst. der fakt vermietfahrzeug steht eigentlich unter einem seperaten punkt im kaufvertrag der auch gesondert mit ja oder nein anzukreuzen ist.
bei rückgabe mußt du allerdings nutzung und anmeldung des fahrzeuges bezahlen. sind also in jedem falle kosten wo jeder gefahrene km in betracht gezogen wird.
bei kauf von privat kannst du nur hoffen das der verkäufer sich durch einen anwalt einschüchtern lässt.
gruß
Es genuegt nicht, keine Ahnung zu haben, man muss auch unfaehig sein, diese auszudruecken.
LEider ist es oft so, dass die Händler sich ihre eigenen vertragsformulare drucken, wo nur das gesetzlich norwendigste drinsteht.
Also die Nutzung, als Mietwagen Taxi oder Fahrschule, dort gar nicht als Option auftaucht, die anzukreuzen wäre.
Da der Brief aber bei der BMW Bank ist, war es wohl ein BMW Vertragshändler, der den Mietwagen verschwiegen hat. Man sieht , auch die freundlichen können betrügen!!
Nun ist das Fahrzeug aus 2003 und wurde nach 6 Monaten spätestens bei SIXT abgemeldet. Dann muss ja noch ein oder mehrere Halter darauf gefolgt sein.
Sicher wird der freundliche sich rausreden.
Da das Fahrzeug aber nun wieder angebmeldet wurde, ist die Rücknahme für alle Seiten problematisch.
Verschaffe die einen Überblick über den Reparaturaufwand, der über Gebühr fällig wird.
Dann verhandel mit dem freundlichen. Sicher wird es eine Lösung geben.
Hoffe du hast ne Euro-Plus. Einen BMW- Diesel aus Mietwagenbeständen würde ich nie kaufen.Folgeschaden könnte noch ein defekter Turbo sein. Der 320d ist ein beliebtes "Rennauto" bei den Autovermietungen.
.
Allerdings muss ich dich auch rügen!
Ein 320d aus 2003 vom Händler ist nicht gerade billig!
Da verschafft man sich schon einen Überblick über die Historie!
Denn erstmal gekauft, steht man da..
Dann wird auch der freundliche unfreundlich...
.
1. Wenn man ein Auto privat kauft macht man VOR dem Kauf einen Ankaufstest seitens BMW oder z.B. ÖAMTC/ADAC
2. Wenn das Auto vom Freundlichen selbst kommt würde ich es sofort zurückgeben (gesetzliches Rückgaberecht!)- Mietwagen werden immer extrem schlecht behandelt... Da interessiert es niemanden ob das Auto warm gefahren wurde oder ob der Ölstand stimmt -> mache das ehrlich gesagt auch nicht anders, denn der Mietpreis ist ohnehin hoch genug sodass es mir effektiv egal ist...
3. Wenn Du das Auto privat gekauft hast steht zu 99% im Vertrag "Gekauft wie besichtigt und/oder Probegefahren"...
D.h. wenn Du nicht nach den Vorbesitzern gefragt hast, hast Du keine Chance! Rest siehe Punkt 1. (Wenn aber gelogen wurde ist das was anderes - musst Du aber beweisen können, was auch fast aussichtslos ist).
Ein privater Verkäufer würde das Auto vermutlich nicht zurücknehmen - da hilft auch kein Anwaltliches Schreiben... Immerhin gibts einen Vertrag. Und rechtlich gesehen hast Du KEINE Chance!
Bearbeitet von - black--cell am 05.05.2007 17:29:19
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Mitglied seit: 27.12.2006
Regensburg
Deutschland
72 Beiträge
Mache mein Fachabi in BWL und kenne mich damit gut aus.
Wenn die Mängel nicht offen sichtbar waren und du keine Chance hattest zu erfahren das es sich um ein Mietwagen handelt, ist hier vom Verkäufer arglistig gehandelt worden. Egal ob du das Fahrzeug privat oder vom Händler hast müssen arglistig verschwiegene Mängel sofort (max. 7 Tage) beim bemerken gerügt werden, dh sofort beim Verkäufer gemeldet werden.
Der Kaufvertrag ist dann ungültig!
Da bleibt zu klären, ob ein Erstbesitz durch die Autovermietung ein Mangel ist, zumal ja danach noch mindestens ein Besitzer kam, da SIXT das Fahrzeug nach 6 Monaten abmeldet.
Es gibt viele Wege für den Händler sich aus
dem Thema " arglistig" juritisch zu befreien.
BEispiel der Tachostand (abgelesen)
Da steht dann in Klammern eben " abgelesen"
Oder Unfallfrei nach Angaben des Vorbestitzers.
Aber im konkreten Fall handelt es sich um einen BMW Händler, was ich mal unterstelle, wegen der BMW Bank Finanzierung.
Da wird es bestimmt eine EInigung geben..
so dass der Kunde zufrieden ist..
Nähere Infos zu dem Fahrzeug wären schon interessant..
.
Zitat:
ich habe mir letzte Woche privat einen BMW 320 d gekauft. Bj 2003 eigentlich gepflegt.
also ist er von privat gekauft worden und er hat den brief von der BMW bank weil der vorbestizer den wagen finanziert oder geleast hat.
beim kauf von privat kannst du nichts machen weil der vorbesitz durch SIXT nicht als grober mangel gilt.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Arglistige Täuschung kommt hier nicht zur Anwendung, da der Verkäufer ja nun nicht verpflichtet ist die Lebensumstände der Vorbesitzer zu kennen.
Und wenn Er nicht gefragt wurde, kann Er immer mit dieser Ausrede kommen.
Eine Rückgabe mit diesen Argument dürfte schwer werden.
Aber , der Verkäufer sofern es sich um ein Gewerbe handelt , hat an den Käufer , auch bei Gebrauchtwagen eine 1 Jährige Gewährleistungfrist zu Garantieren.
Bis zu 6 Wochen nach Kaufdatum , ist bei jeden Defekt das das Fahrzeug aufweißt , der Verkäufer in der Beweispflicht , dass der Schaden schon beim Kaufdatum bestand und vorsätzlich verheimlicht wurde.
Also , Klartext , konfrontier Ihn mit der Sache das der Wagen die Mängel von A bis Z hat und gebe Ihn die Gelegenheit , diese Mängel zu beseitigen.
Wenn Er uneinsichtig ist , drohst Du mit Anwalt und Rücknahme des Fzg und um evtl. Schadenersatz den Du geltend machst .
Das solltest Du oder Dein Anwalt tun , um somit die Gegenkosten des Verkäufers (zwecks Nutzung) zu verrechnen !
Mitglied seit: 07.11.2005
Mengkofen
Deutschland
865 Beiträge
Welche mängel hast du denn? Weil, eigentlich treten beim E46 nach 3 Jahren bei der ersten HU gern erhebliche Mängel auf, bei mir warens z.B. gebrochene Federn und ausgeschlagene Querlenker, die sollten nach 3 Jahren normalerweise O.K. sein, aber E46 halt...
Man muß auch feststellen, daß der Wagen ja schon einmal beim TÜV war, da Mietwagen ja nach 2 Jahren schon die 1. HU machen müssen, und da sollten eigentlich auch diese Mängel, die durch den Mietbetrieb entstanden sind, aufgefallen sein.
Ich bin der Meinung, wärs die 1. HU hättest du unter bestimmten Umständen aussicht auf Erfolg aber so wirds nix werden, leider.
Wer andern eine Grube gräbt ist Totengräber
Keine Arme, keine Kekse!