Ersteller dieses Themas
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1721 Beiträge
Bitte nur diejenigen Antworten die auch wirklich Ahnung haben und sich nicht nur "im recht fühlen" danke ;)
Es geht darum das einige Zeit lang die Fenster undicht waren und die Miete durch den Mieter gekürzt wurde.
Der Vermieter hat glaube ich erst nach 3 oder gar 4 Monaten gehandelt obwohl wir ja so ein strengen Winter hatten.
Nun wurden die Fenster repariert / abgedichtet / whatever und der Vermieter fordert jetzt die gekürzten Beträge aus den vorangegangen Monaten zurück.
Ist das rechtens oder darf er diese gar nicht 'nachfordern' ?
Danke euch
Bearbeitet von: theblade am 03.04.2012 um 22:35:59
Mitglied: seit 2005
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Hallo theblade,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frage zum Mietrecht"!
Gruß
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LOL, was isn das fürn Scherzbold.
Natürlich nicht.
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.10.2006
Nähe Berlin
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1721 Beiträge
das gleiche meinte ich auch als mir das erzählt wurde. Er hat es wohl bei allen Mietern im Haus versucht.
War mir nur nicht sicher was ich den betroffenen raten sollte...
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Mieterschutzbund oder wie das heißt anschreiben.
Da bekommste ne ordentliche Antwort die du dem Vermieter vorlegen kannst.
...don´t care about tomorrow!
Schau dir im Internet einfach die §§ 535 - 536 BGB an. Darin ist genau dein Problem geregelt!
"Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten."
Nachzahlen musst du nur wenn kein Sach- oder Rechtsmangel vorhanden war, du somit nicht berechtigt warst die Miete zu kürzen.
Gruß
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Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Versuchen kann er es ja mal, nur hat er keinen rechtlichen Anspruch auf die Nachzahlung.
Für die Zeit, in der ihr mit dem Sachmangel leben musstet, habt ihr ein Recht auf Mietkürzung. Wie hoch die genau ist kann dir der Mieterbund mitteilen.
Hoffentlich kommt der dann nicht auf die Idee, die Miete zu erhöhen, weil er Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat ;-)
Ruhrpottgrüße vom goer1848