Habe Probleme mit dem Mietrecht !!
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Ich soll Morgen nen Mietvertrag zum 01.11.08 unterschrieben. Der Vormieter kann aber erst zum 08.11.08 ausziehen.
So weit haben wir das auch abgesprochen.
Was muss ich vor der Unterschrift berücksichtigen?
Mietvertrag gilt ab 01.11.08, was ist mit dem datum der Wohnungsübergabe, oder den Kosten und Schäden bis zum 08.11.08?
(Vorvertrag hab ich schon unterschrieben)
Bin föllig ratlos ;(
Bearbeitet von - mein328 am 22.10.2008 00:45:27
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Hallo mein328,
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Gruß
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öhm na denn setzt du ein schreiben auf, das der vormieter, der noch eine woche drin haust alle schäden übernimmt und die miete.
du musst ja eh nochmal ne übergabe machen wenn der vormieter raus ist. und wenn da schäden sind, die durch ihn entstehen, dann zahlst du eben nix an den vermieter.
ich bin eine butterblume
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Wie soll denn so nen Schreiben aus sehen?
Das ist genau mein Problem!
Hast de nicht mal Lust eins auf zu setzen, so als Rohling für mich ;)
flog7777@gmx.de
lol sry, das kannste dir ja wohl selber ausdenken!
so ala: da ich die wohung (straße adresse etc) erst am datum beziehe, werde ich keine kosten für schäden übernehmen, die herr/frau bla bla bis zu diesem zeitraum verursacht.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Was heisst denn Schäden?! In welcher "Beziehung" bzw. welchem
Eigentum befindet sich die Wohnung? Hat der Vormieter eine Kaution
hinterlegt? Nach seinem Auszug wird die Wohnung so oder so nochmal
begutachtet und "Schäden" wie Bohrlöcher die nicht behoben worden
sind werden von der Kaution bezahlt. Ebenso wie eine Reinigung des
Bades oder der Austausch der Kloschüssel etc...
BMW Team Oberhavel
Ich würd nach der "Übergangswoche" nochmal einen Übergabetermin vereinbaren und alle Mängel schriftlich festhalten (Übergabeprotokoll). So n Protokoll kann ich Dir gerne an Deine E-Mail schicken wenn´s gewünscht ist. Bin ja Immobilienverwalter und sitz direkt an der Quelle ;)
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Zitat:
Ich würd nach der "Übergangswoche" nochmal einen Übergabetermin vereinbaren und alle Mängel schriftlich festhalten (Übergabeprotokoll). So n Protokoll kann ich Dir gerne an Deine E-Mail schicken wenn´s gewünscht ist. Bin ja Immobilienverwalter und sitz direkt an der Quelle ;)
(Zitat von: MCEE)
wäre super wenn du das machen würdest!
Post ist raus :-) Hab Dir mal zwei unterschiedliche Versionen geschickt. Schaust halt welche Du besser findest.
MfG
Markus
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Genau so was hab ich gesucht!
Danke!!!
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