Hilfe habe ein Auto gekauft....FEHLKAUF ?
Zitat:
Ich würd - platt gesagt - einfach mal über die stinknormale Sachmängelhaftung gehen. Von nem Ausschluss der Sachmängelhaftung seh ich nix (die muss auch bei Privatleuten ausdrücklich erklärt werden; gibts das net, so gibts ganz normal zwei Jahre) bzw. muss die Verkäuferin beweisen, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Könnte auch schwer werden so ohne schriftlichen Kaufvertrag. Und selbst wenn: dann könnte man sich immer noch streiten, ob der Ausschluss auch greift, weil ja irgendwas von "einsteigen, losfahren, glücklichsein" erklärt wurde.
(Zitat von: mb100)
Der Käufer kann aber genausowenig beweisen, daß die Mängel nicht erwähnt wurden. Da steht einfach Aussage gegen Aussage und wie heisst es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten.
Ich hab in letzter Zeit von Anwälten erstmal die Schnauze voll (nix gegen Dich mb100), damit reisst Du nix. Wenn Du ihm wirklich eins Auswischen willst, würde ich auch die "Abwarten und Tee trinken"- Methode empfehlen. Da kann er recht schlecht dagegen vorgehen. 2.8 waren ausgemacht und fertig.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Stefan177,
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Gruß
Zitat:
Zitat:
Ich würd - platt gesagt - einfach mal über die stinknormale Sachmängelhaftung gehen. Von nem Ausschluss der Sachmängelhaftung seh ich nix (die muss auch bei Privatleuten ausdrücklich erklärt werden; gibts das net, so gibts ganz normal zwei Jahre) bzw. muss die Verkäuferin beweisen, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Könnte auch schwer werden so ohne schriftlichen Kaufvertrag. Und selbst wenn: dann könnte man sich immer noch streiten, ob der Ausschluss auch greift, weil ja irgendwas von "einsteigen, losfahren, glücklichsein" erklärt wurde.
(Zitat von: mb100)
Der Käufer kann aber genausowenig beweisen, daß die Mängel nicht erwähnt wurden. Da steht einfach Aussage gegen Aussage und wie heisst es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten.
Ich hab in letzter Zeit von Anwälten erstmal die Schnauze voll (nix gegen Dich mb100), damit reisst Du nix. Wenn Du ihm wirklich eins Auswischen willst, würde ich auch die "Abwarten und Tee trinken"- Methode empfehlen. Da kann er recht schlecht dagegen vorgehen. 2.8 waren ausgemacht und fertig.
(Zitat von: Stefan177)
Bin ja keiner, und nein, nicht im Zweifel für den Angeklagten. Schon weil wir keinen Angeklagten haben. Zivilrecht: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist. Dieses "im-Zweifel"-Zeug gibts nur im Strafrecht.
In dem Fall heisst das: der Käufer muss beweisen, dass die Mängel bei Gefahrenübergang vorlagen, und der Verkäufer muss jeglichen Mangelausschluss beweisen. Also auch, dass der Käufer Kenntnis vom Mangel hatte.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"