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Beitrag von: Bummer89 Date: 02.03.2012 Thema: Hilfe habe ein Auto gekauft....FEHLKAUF ? ---------------------------------------------------------- Moin Leute, Hab mal ne Frage ... hab mir einen e36 gekauft der eigentlich auf den ersten Blick echt super ist. Habe ihn von einem "Freund" empfohlen bekommen dessen Kollege hat mir den dann verkauft. Nun stellt sich raus M-Paket nicht a Werk sondern Nachgerüstet ...in der Stosstange Fehlen die belüftungskanäle für die Bremsen die Kabel für die Nebelscheinwerfer sind rausgerissen oder stecker garnicht vorhanden. Die Scheibenwischanlage Komplett ohne Funktion nicht mal der motor macht Geräusche .... Dann ist mir jetzt aufgefallen das das Auto hinten Lackiert wurde Koferraumklappe ... und Wasser habe ich jetzt auf im Kofferraum.... Naja das sind so ein Paar Mängel aber zu Meiner Frage eigentlich.... Habe das auto ja Privat gekauft und hatte mit ihm Abgesprochen ihm zum 15.03 den Rest von 300 euro zu Zahlen (kaufpreis 3100) er Meinte zu mir das auto ist top nur anmelden und losfahren dabei ist es nicht so.... Hat er trozdem Anspruch auf sein Geld ? ich meine 2800 habe ich schon bezahlt aber mit diesen Mängeln wurde ich doch über den Tisch gezogen habe es im vertrauen zu ihm gekauft was kann ich jetzt machen ? die ganzen neuen Teile die ich kaufen muss sind locker mehr wert.. Bitte um euren Rat!!! |
Autor: padani Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde dem Verkäufer erstmal zu Rede stellen. Die Mängel aufzählen und abwarten wie er reagiert. Habt Ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen? MfG |
Autor: h4ihappen Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich würde mal sagen, da anscheinend nichts von den Mängeln im Kaufvertrag steht, musste ihm wohl beweisen das es schon vorher war. Du hast das Fahrzeug ja auch angesehen und Probegefahren denke ich. Somit wirste nicht drum rumkommen die restlichen 300 Euro zu zahlen. Und was der "Kollege" meint und der Wahrheit entspricht sind immer zwei verschiedene paar Schuhe.. Am besten ist es immer bei ADAC oder sonst wo einen Gebrauchtwagencheck machen zu lassen. |
Autor: Heckpropeller Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da es nur abgesprochen war könnte man jetzt schon sagen: Behalt das Geld. 3100€ sind für nen e36 in dem Zustand auch nicht gerade wenig. Ist eher ne moralische Frage. Hast du ihn denn schon auf die Mängel angesprochen? Habt ihr einen Kaufvertrag? Würde ihm sagen, dass er aufgrund dieser Mängel mit den 300€ noch gut bedient ist. Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: Bummer89 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein Kaufvertrag haben wir keinen gemacht, Probegefahren habe ich es und wie gesagt das Auto hat einen Super eindruck hinterlassen ist halt gepflegt und steht einfach gut da. Nun wurden mir die ganzen mängel beim Ölwechsel gesagt und ich weiß echt nicht was ich nun machen soll . Er fährt sich auch sonst eigentlich super und alles andere ist okay nur die ganze vorgeschichte die er mir über diesen wagen erzählt hatte passt nicht zu dem Wagen. Er meinte eine alte dame ist mit dem Wagen gefahren die steht auch im Fahrzeug Brief ( habe noch den alten ) aber eine alte frau rüstet doch kein M-Packet nach habe an der Stosstange auch noch festgestellt das eine m-lippe Montiert war auch das Fahrwerk sie aus wie neu und man sieht das es erst eingebaut wurde... Reagieren tut er mit telefonterror und sagt mir immer wieder er wolle sein geld haben . Er sagt mir er wüsste nix von diesen Mängeln er hat das Auto selber so gekauft und es diereckt an mich gegeben dabei bin ich mir zu 100% sicher das er das wusste weil er selber schon mindestens 5 stück dieser baureihe gefahren ist und auch immer noch fährt. Ich habe ihm gesagt das 2800 die ich schon gezahlt hatte zuviel für diesen Wagen seien und ich ihm die restlichen 300 nicht zahlen will. Kann mir was passieren wenn ich es nicht bezahle ? |
Autor: h4ihappen Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da ihr keinen Kaufvertrag habt eher nicht.. Ausser das du evtl eine auf die Fresse kriegst ^^ Aber rechtlich gesehen wohl eher nicht.. Ausser es war ein Anwalt / Notar / Polizist zufällig als Zeuge bei ihm dabei ... |
Autor: Bummer89 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Auf die Fresse bekomme ich eher nich^^ davor hab ich auch keine Angst^^...... Ich erfrage nur das Rechtliche und wie ihr darauf reagieren würdet ... ich meine mein Geldzurück verlangen kann ich ja auch nicht.... am kauf tag war nur er und ich anwesend ... |
Autor: h4ihappen Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: War etz auch nicht ganz so erstn gemeint ;) Zitat:Zitat:Zitat: Also reagieren würde ich wie folgt: Würde es erst mal versuchen mit ihm normal zu klären was er dazu sagt mit den Mängeln und das der Kurs somit für das Auto eh zu hoch ist und damit auch die restlichen 300 Euro behalten. Weitere "Schritte" (ohne Kaufvertrag eigentlich eh sinnlos) würde ich mir danach überlegen. Die Frage ist allerdings ob ein rechtsgültiger "Kaufvertrag" zustande gekommen ist. Klar waren sich beide einig über Kauf / Verkauf des Wagens, aber der Verkäufer hat dir ja den einen oder anderen Mangel verschwiegen... |
Autor: bumrush Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- "Gekauft wie gesehen und gefahren" heisst das im Volksmund. Wenn man keine Ahnung hat, soll man ne fachkundige Person als Unterstützung mitnehmen. ALLE Privatverkäufer behaupten "top Zustand", steht bei denen auf der Stirn ;) |
Autor: BMW-Ridah Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da kein kaufvertrag abgeschlossen wurde, würde ich die 300€ behalten und das auto für das geld reparieren. Was soll er schon machen?! Es steht aussage gegen aussage. Er kann nix beweisen genau so wie du selber. "Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!" |
Autor: NikolausN30 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin Bummer89, schade das die Karre diese Mängel aufweißt, aber soweit ich weiß zählen mündliche Verkaufszusagen genauso wie schriftliche! Da du das Auto vorher gesehen hast und Probefahrt gemacht hast konntest du dich über den Zustand informieren! D.h. gekauft wie gesehen, basta. Genauso ist es, wenn du in einen Geschäft gehst und dir etwas kaufst. Auch dort konntest du dich über das Produkt informieren. Das du bei Mediamarkt &Co die Sach trotzdem zurückbringen kannst liegt am freiwilligen Rückgaberecht. Meine persönliche Meinung, zahl ihm die Kohle. Überleg dir mal wie du behandelt werden möchtest wenn du dein Auto weiterverkaufst?! Du hattest ja auch die Wahl abzulehnen. Schönes Wochenende Nikolaus Strasse nass, Fuss vom Gas.... ...Strasse Trocken, rauf den Socken!! |
Autor: h4ihappen Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gilt das nicht nur wenn beide Seiten Kaufleute sind? |
Autor: Bummer89 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Klar würde auch auf mein Geld bestehen aber ich meine er wusste das ich keine Ahnung habe und ich habe das Auto im vertrauen zu ihm gekauft . Komme aus Paderborn ist eine kleinere Stadt und die meisten kennen sich untereinander ... mir geht es wirklich nicht um das Geld sondern mehr um´s Prinziep ich würde ja auch keinem Kollegen "schrott" verkaufen oder ihm die mängel zumindest mitteilen... naja ich muss mir halt überlegen was ich mache denke aber das ich das Geld nicht zahlen werden sondern es davon Reparieren. |
Autor: mb100 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Allerdings hat das Vorhandensein von eventuellen Mängeln keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages. Wär ja auch blöd; die Sachmängelhaftung sowie die Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung (die ja beide das Vorhandensein eines Kaufvertrages erfordern) würden voll ins Leere laufen. Zitat:Zitat: Nö. Bei KFZ-Verkäufen gibts weder für Private noch für Kaufleute ein Schriftformerfordernis. Is halt - bei beiden Seiten - dann ne Frage der Beweisbarkeit, wenn nix schriftlich gemacht wurde. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: h4ihappen Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Aber er hat ja eigentlich Mängel bewusst verschwiegen. Ist das dann nicht sowas in der Art wie Täuschung?! |
Autor: Bummer89 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Genau so sehe ich es auch !!!!! |
Autor: aNka Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Und wie willst du ihm das beweisen? Da du im Voraus kein Geld für z. B. einen Gebrauchtwagencheck ausgegeben hast, wirst du jetzt im Nachhinein wahrscheinlich auch kein Geld für nen Gutachter o. Ä. zur Verfügung haben (wollen). Ich bin auch der Meinung, wie schon geschrieben wurde: gekauft wie gesehen. Wenn dir erst beim genaueren Nachgucken im Nachhinein solche Sachen auffallen, dann würde ich das ganze einfach beim nächsten Mal besser machen. Es ist ja leider Gottes mittlerweile wirklich so, dass der letzte Schlunzkarren als "steht top da" verkauft wird. Bin aber natürlich nicht vom Fach. |
Autor: Heckpropeller Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man könnte ja jetzt tiefer reingehen in die Sache. Zum Beispiel, wie lange ist er nun das Auto gefahren? Aber eine defekte Scheibenwischwasserpumpe und nachgerüstetes M-Paket samt unprofessionellen Einbau sowie eine nachlackierte Kofferraumklappe sind kein Grund um hier arglistige Täuschung zu unterstellen. Es weiß ja keiner, ob er diese Mängel bewusst verschwiegen hat. Bis auf die Pumpe musste er ja gar nichts wissen. Selbst die hätte ja unmittelbar nach Kauf einen Defekt haben können. Das ist zu viel des Guten. Ich find die Mängel nicht alarmieren und versteh den Verkäufer auch, allerdings ist das eine rein moralische Frage. Sorgen bei einer eventuell eintretenden Klage, auch wenn ich das nicht glaube, brauchst dir sicher keine machen. Wenn du Rechtsschutz hast ,kannst du gleich noch besser schlafen. edit Ich lese hier immer von der Klausel "gekauft wie gesehen". Die gilt nicht immer ganz automatisch beim Autokauf. Das hätte hier Teil der Vereinbarung sein müssen. Vom Grundsatz hat er durch den mündlichen Vertrag immerhin 1 Jahr Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Also nicht solche Phrasen mit ins Spiel bringen. Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.03.2012 um 13:09:31 Hier könnte Ihre Werbung stehen. |
Autor: mb100 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Immer die arglistige Täuschung. Wie sehr ich sie hasse. Nix is schwerer zu beweisen, nix is komplizierter in der Anwendung. Wenn Du, Bummer, über die arglistige Täuschung gehen willst, dann musst Du der Verkäuferin folgendes nachweisen: 1. Fahrzeug hat Mängel 2. Die Mängel bestanden bei Gefahrenübergang 3. Die Verkäuferin wusste von den Mängeln und hat diese vorsätzlich (= absichtlich) verschwiegen Und vor allem Nr. 3 einem Laien nachzuweisen wird witzig; auch Nr. 2 nachzuweisen is kein Kindergeburtstag. Dann - zur Wirkung: Allein dass die Anfechtung durchgeht, bewirkt nicht, dass der Vertrag deswegen automatisch unwirksam ist. Erst wenn die Anfechtung erklärt wird und auch durchgeht, kommt die Nichtigkeit ins Spiel. Ich würd - platt gesagt - einfach mal über die stinknormale Sachmängelhaftung gehen. Von nem Ausschluss der Sachmängelhaftung seh ich nix (die muss auch bei Privatleuten ausdrücklich erklärt werden; gibts das net, so gibts ganz normal zwei Jahre) bzw. muss die Verkäuferin beweisen, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Könnte auch schwer werden so ohne schriftlichen Kaufvertrag. Und selbst wenn: dann könnte man sich immer noch streiten, ob der Ausschluss auch greift, weil ja irgendwas von "einsteigen, losfahren, glücklichsein" erklärt wurde. Man muss zwar von den obigen Punkten auch Nr. 1 und Nr. 2 nachweisen, aber die schwerste Baustelle (Nr. 3) fällt eben weg. Und dann kann man sich schön gemütlich über den Ausschluss streiten. BTW: gewöhnt ich mal das komplette Zitieren ab, Ihr Vollquottel! Bearbeitet von: mb100 am 02.03.2012 um 13:28:26 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: fooki Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- da ihr kein kaufvertrag abgeschlossen habt, würde ich an deiner stelle so reagieren,. ich würde ihn anrufen und sagen, dass du 2 jahre gewährleistung hast, da kein kaufvertrag abgeschlossen wurde, wo die private gewährleistung ausgeschlossen wurde,. es ist falsch, wenn leute behaupten, dass ein privatverkauf grundsätzlich frei von verpflichtungen ist. du hast 2 jahre gewährleistung und du kannst sie jederzeit geltend machen. sag ihm du willst vom kauf zurück treten ansonsten wird dein anwalt alles regeln.... 3100€ ist viel geld für so einen e36. da kriegt man ordentliche für. ich würde vom kauf zurück treten. da der wagen auch einen unfallschaden hat.... wurde ja als unfallfrei verkauft. ansonsten kannst du auch einfahc den wagen an eine werkstatt abgeben und alle mängel beheben lassen und dann die rechnung an ihn weiterleiten per anwalt und er bezahlt es dir zurück. merke dir eins. kaufe kein auto von einem bekannten....das gibt nur probleme. |
Autor: mb100 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mit der Formulierung gehts nach hinten los. Ein Kaufvertrag wurde ja geschlossen, nur wurde das ganze eben net schriftlich fixiert. Und das mit dem "privat" bei der Gewährleistung würd ich auch weglassen. Einfach sagen: "Da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, gibts zwei Jahre Gewährleistung..." "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Stefan177 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Der Käufer kann aber genausowenig beweisen, daß die Mängel nicht erwähnt wurden. Da steht einfach Aussage gegen Aussage und wie heisst es so schön: Im Zweifel für den Angeklagten. Ich hab in letzter Zeit von Anwälten erstmal die Schnauze voll (nix gegen Dich mb100), damit reisst Du nix. Wenn Du ihm wirklich eins Auswischen willst, würde ich auch die "Abwarten und Tee trinken"- Methode empfehlen. Da kann er recht schlecht dagegen vorgehen. 2.8 waren ausgemacht und fertig. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: mb100 Datum: 02.03.2012 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Bin ja keiner, und nein, nicht im Zweifel für den Angeklagten. Schon weil wir keinen Angeklagten haben. Zivilrecht: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist. Dieses "im-Zweifel"-Zeug gibts nur im Strafrecht. In dem Fall heisst das: der Käufer muss beweisen, dass die Mängel bei Gefahrenübergang vorlagen, und der Verkäufer muss jeglichen Mangelausschluss beweisen. Also auch, dass der Käufer Kenntnis vom Mangel hatte. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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