fiese Geschichte...
Viele Autohändler handhaben es so, dass man mit dem Kaufvertrag auch bestätigt, dass man selbst Gewerbetreibender ist, sodass es auf dem Papier ein gewerblicher Verkauf ist und damit keine Gewährleistungspflicht besteht.
Inwieweit das bei dir auch der Fall ist weiß ich nicht, jedoch müsste der Händler bei einem normalen Verkauf an einen Verbraucher automatisch Gewährleistung geben. Wichtig hierbei ist, dass der Mangel bereits bei Kauf vorgelegen haben muss - wobei im ersten halben Jahr automatisch davon ausgegangen wird, dass es so ist und der Verkäufer das Gegenteil beweisen müsste. Nach dem halben Jahr dreht sich das wieder und du müsstest nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag (wahrscheinlich sehr schwierig).
Bei der Garantie ist es wieder anders, sie tritt generell bei einem Mangel in Kraft - egal wer ihn wann verursacht hat (bei Gebrauchtwagen werden dann natürlich auch Laufleistung etc. etc. angerechnet). Ich hab sie bei meinem E46 vorsichtshalber mit gekauft (allerdings für nur € 150,-) und zum Glück nicht gebraucht. Diese Garantie muss auch nicht bei diesem Händler abgeschlossen, sondern kann auch nachträglich bei diversen "Garantie-Firmen" abgeschlossen werden.
Um auf deine Frage zurück zu kommen... nein ich kenn den Händler (zum Glück) nicht und habe auch (zum Glück) noch keine derartigen Erfahrungen gesammelt - wollte eigentlich nur etwas klugscheissen ;-)
So, hoffe ich konnte dir irgendwie helfen und hoffe ich hab auch soweit Recht, mit dem was da oben steht... :-D