1. Vermeide es Geschäfte unter Familie + Freunde zu machen.
2. Immer einen Kaufvertrag zu machen
und 3. Immer Personen bei Besichtigung/Verkauf dabei zu haben.
M.E. ist ganz klar : Verkauft unter Privatpersonen = Gekauft wie gesehen.
Wenn nichts kaputt gegangen ist und Sie nur den damaligen Zustand bemängelt musst DU nicht mal beweisen ( in Form von Zeugen ) , dass Du Gewährl. ausgeschlossen hast.
Arglistiger Mangel ( Sie wusste das ein Unfall war , Beweis ????? ) kann m.E. nicht geltend gemacht werden.
Beziffer mal den Streitwert in EUR ? Schaden regulieren oder Auto zurück ?
Wenn dieser Immens ist : Infostunde beim Anwalt ( ADAC ARCS Mitglied ? )
+ selber googlen , gibts zu Hauf dein Fall